StartVaticanVatikan plant „Kirchliche Versammlung“ für 2028

Vatikan plant „Kirchliche Versammlung“ für 2028

Papst Franziskus gab seine Zustimmung für einen Prozess für die „Kirchliche Versammlung“, die in drei Jahren stattfinden soll. Ziel ist es, die bisherigen Fortschritte zu festigen, ohne jedoch eine neue Synode zu berufen. Der Versammlung soll ein Prozess vorausgehen, der sich mit dem Thema der Weltsynode deckt, erklärt Kardinal Mario Grech in einem Brief an Bischöfe und Patriarchen. Der bevorstehende Prozess sei der Rahmen, in dem die Ergebnisse der Studiengruppen sowie die Beiträge der Kommission von Kirchenrechtlern eingebracht werden müssen.

Papst genehmigt Prozess für „Kirchliche Versammlung“

Es ist keine Synode, doch wie der aus Malta stammende Kurienkardinal Mario Grech an Bischöfe und Patriarchen schrieb, findet im Oktober 2028 eine „Kirchliche Versammlung“ statt. Den Text des Generalsekretärs der Synode dazu veröffentlichte der Vatikan am Samstag. Daraus geht hervor, dass der Versammlung ein hinführender Prozess vorausgehe, den Papst Franziskus aus der Gemelli-Klinik heraus genehmigte. Er stimmt mit der Phase der Umsetzung der sogenannten Weltsynode zum Thema „Für eine synodale Kirche. Gemeinschaft, Teilhabe, Sendung“ überein, die im Oktober des vergangenen Jahres nach drei Jahren intensiver Arbeit auf unterschiedlichen Ebenen abgeschlossen wurde.

Wie der Heilige Vater unmittelbar nach der Weltsynode zum verabschiedeten Schlussdokument erklärte, ist das Ergebnis der 16. Generalversammlung der Synode „Teil des ordentlichen Lehramtes des Nachfolgers Petri“. Als solches müsse es angenommen werden. Kardinal Grech betont, dass für „die Ortskirchen und die kirchlichen Zusammenschlüsse“ die Verpflichtung bestehe, die Hinweise des Dokuments jetzt auf dem Weg der „geistlichen Unterscheidung und der Entscheidung umzusetzen“.

Laien bei der Umsetzung mit einbeziehen

Die Ortskirchen sollten das Umsetzen des Schlussdokuments jedoch nicht als „einfache Anwendung von Richtlinien von oben“ verstehen, mahnt der Kardinal. Stattdessen wird die Umsetzung als ein Prozess verstanden, der das Dokument in einer Weise aufnimmt, die „an die lokalen Kulturen und die Bedürfnisse der Gemeinschaften angepasst ist“. Den Austausch und den Dialog „zwischen den Teilkirchen und in der Kirche als Ganzes“ zu konkretisieren, sollte dabei nicht aus dem Blick geraten.

Bei der Umsetzung des Schlusspapiers ist nach Kardinal Grech von „grundlegender Bedeutung, dass alle, die einen Beitrag zur Synode geleistet haben, mit eingebunden werden. Andernfalls würden das „Zuhören aller Kirchen“ und die geistliche Unterscheidung der verantwortlichen Oberhirten keine wirklichen Ergebnisse erzielen. Laut Grech sind künftig „synodale Teams“ entscheidend. Diese bestehen aus Priestern, Diakonen, geweihten Männern und Frauen sowie Laien. In Regionen, in denen solche Teams bereits existieren, müsse man sie stärken. Andernfalls müssen sie „erneuert, reaktiviert und angemessen integriert“ werden.

Kirchliche Versammlung in drei Jahren

Weiter erklärte Kardinal Grech, dass der Prozess „den Rahmen“ bilde, in den auch „die Ergebnisse der Arbeit der Studiengruppen und die Beiträge der Kommission von Kirchenrechtlern“ eingebracht werden müssen. Insgesamt zehn Studiengruppen setzte Papst Franziskus im März vergangenen Jahres ein, um Fragen zu untersuchen, die während der ersten Weltsynoden-Vollversammlung 2023 aufkamen. Die Kommission von Kirchenrechtlern wurde hingegen 2023 in Abstimmung mit dem Dikasterium für Gesetzestexte gegründet und unterstützt die Synode bei ihrer Arbeit.

Im ersten Schritt läuft der Prozess von Juni 2025 bis Dezember 2026 auf der Ebene der Ortskirchen. Im ersten Halbjahr 2027 sind Bewertungsversammlungen auf Bistumsebene vorgesehen, während im zweiten Halbjahr 2027 Treffen auf den nationalen und internationalen Bischofskonferenzen, den östlichen hierarchischen Strukturen sowie vergleichbaren kirchlichen Gruppierungen stattfinden sollen. Weiter kommt es in der ersten Hälfte des Jahres 2028 zur Auswertung durch kontinentale Versammlungen. Zudem wird im Juni 2028 der Arbeitstext (Instrumentum laboris) für die Kirchliche Versammlung im Oktober 2028 erstellt und veröffentlicht.

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