StartGlaubenChefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot im Christlichen Krankenhaus Lippstadt

Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot im Christlichen Krankenhaus Lippstadt

Zum 1. Februar 2025 fusionierten das Evangelische und das Katholische Klinikum in Lippstadt (Kreis Soest) zum Christlichen Klinikum. Im Rahmen des Zusammenschlusses setzte sich die katholische Trägerseite durch und verbot Schwangerschaftsabbrüche, außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Zuvor führte das Klinikum Abbrüche durch, die unter die sogenannte „medizinische Indikation“ fielen – also wenn Ärztinnen und Ärzte der Ansicht waren, dass die körperliche oder psychische Gesundheit der Schwangeren gefährdet sei. Nach der Neuregelung innerhalb der Klinik reichte der Chefarzt Joachim Volz eine Klage gegen seinen katholischen Arbeitgeber ein. Er sehe sich in seiner ärztlichen Tätigkeit eingeschränkt und wehre sich deshalb auf juristischem Weg gegen die katholischen Richtlinien in der medizinischen Versorgung. Jährlich führte das evangelische Krankenhaus etwa 15 Schwangerschaftsabbrüche durch.

Abtreibungsverbot im Christlichen Krankenhaus

Um die Gesundheitsversorgung der Region weiter aufrechterhalten zu können, war aus wirtschaftlicher Sicht eine Fusion des Evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital nötig. Rund 2.500 Mitarbeiter sind im „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ beschäftigt. Eine Voraussetzung, damit der Zusammenschluss zustande kommen konnte, war aus Sicht der katholischen Träger, dass keine Abtreibungen mehr durchgeführt werden dürfen – auch nicht bei medizinischen Indikationen. Doch genau diese Regelung geht Chefarzt Joachim Volz, der sich in seiner Tätigkeit als Arzt eingeschränkt sieht, gerichtlich an.

Eine medizinische Indikation sei in der Regel dann gegeben, wenn bei Untersuchungen festgestellt wird, dass das Ungeborene an schwersten, oft nicht lebensfähigen Fehlbildungen oder Beeinträchtigungen leidet, erklärte Volz den Begriff der Indikation. Eine Ausnahme, die eine vorgeburtliche Kindstötung gestattet, sei es, wenn für die Mutter akute Lebensgefahr bestehe. Nach Aussagen des Arztes drohe bei Verletzung des Verbots die Rückgängigmachung der Fusion.

Petition und Klage vor dem Arbeitsgericht

Um gegen die Vorschrift der katholischen Trägerseite vorzugehen, reichte der Chefarzt Anfang Februar 2025 eine Klage beim Arbeitsgericht Hamm ein. Dort beantragte er eine Feststellung, dass die beiden Dienstanweisungen bezüglich des Verbots der Durchführung von vorgeburtlichen Kindstötungen rechtswidrig und unwirksam seien. Er kritisierte dabei insbesondere eine Überschreitung des Direktionsrechts sowie einen möglichen Verstoß gegen die Berufsfreiheit und den gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag der Klinik.

Beim Gütetermin Mitte April konnte laut WDR keine Einigung erzielt werden. Der Vorsitzende Richter Klaus Griese stellte klar, dass die katholische Kirche grundsätzlich berechtigt sei, entsprechende Vorgaben zu machen. Aus Sicht der katholischen Kirche stelle ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin einen schwerwiegenden ethischen Verstoß dar, weshalb der Arbeitgeber den Wunsch von Volz nicht unterstützen könne.

Zeitgleich startete der Chefarzt unter dem Titel „Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!“ eine Online-Petition, die innerhalb weniger Tage nach der Veröffentlichung über 100.000 Unterschriften sammelte. Hauptpunkte in der Petition waren die Forderungen nach dem Ende „religiöser Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern“ sowie dem Ende der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

Katholische Lehre verbietet Eingriff, der ungeborenes Leben beendet

Nach katholischer Lehre ist jede Form der direkten und beabsichtigten Abtreibung grundsätzlich abzulehnen – unabhängig von den individuellen Lebensumständen oder einer möglichen medizinischen Indikation. Aus Sicht der Kirche beginnt menschliches Leben mit der Empfängnis und ist von diesem Zeitpunkt an uneingeschränkt schützenswert. Konkret heißt es dazu im Katechismus der Katholischen Kirche, dass der Eingriff, der das Leben eines ungeborenen Kindes gezielt beendet, ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz darstellt. Da der Embryo bereits ab der Empfängnis als Person behandelt werden muss, soll er – wie jeder andere Mensch – im Rahmen des Möglichen geschützt, gepflegt und medizinisch versorgt werden.

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