StartRegionalKirchen warnen vor Reform des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz

Kirchen warnen vor Reform des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz

Noch in diesem September stimmt der Landtag in Rheinland-Pfalz über ein neues Bestattungsgesetz ab. Das Land plant, das Bestattungsrecht grundlegend zu reformieren und an den gesellschaftlichen und kulturellen Wandel anzupassen. Demnach könnten erstmals Tuchbestattungen, wie sie etwa im Islam üblich und bisher nur in Ausnahmen gestattet waren, uneingeschränkt erlaubt werden. Auch die Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn und Saar sowie die private Aufbewahrung von Urnen ist nach dem neuen Gesetz möglich. Das Gesetz, dessen Befürworter damit argumentieren, dass die Reform mehr Freiheiten ermögliche, um individuell Abschied nehmen zu können, sorgt bei den Kirchen – mit Blick auf die Totenruhe und Trauerkultur – jedoch für Sorge.

Rheinland-Pfalz plant Reform des Bestattungsrechts

Nach der geplanten Reform des Bestattungsgesetzes im Bundesland Rheinland-Pfalz könnten Bestattungen bald individueller gestaltet werden. So steht die Abschaffung der Sargpflicht im Raum. Demnach könnten Verstorbene auch in einem Tuch, wie es etwa im Islam üblich ist, bestattet werden. Diese Form der Bestattung war bislang nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Außerdem plant die Landesregierung, die Flussbestattung von Totenasche in Rhein, Mosel, Lahn und Saar zu erlauben. Auch die Beisetzung einer Urne außerhalb klassischer Friedhöfe sowie die Aufbewahrung in den eigenen vier Wänden soll unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden, sofern der oder die Verstorbene sich dies zu Lebzeiten ausdrücklich gewünscht hatte.

Doch nicht nur die Aufbewahrung der Urne im eigenen Zuhause soll künftig möglich sein, auch individuelle Formen der Erinnerung stehen zur Debatte. So kann die Asche Verstorbener auf Wunsch zu einem Schmuckstück gepresst oder sogar auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) betont, dass das Bestattungsrecht mit der Reform an den gesellschaftlichen Wandel angepasst werden soll. Das rund 40 Jahre alte Bestattungsgesetz sei nicht mehr zeitgemäß. Heute wünschten sich viele mehr Freiheiten beim Abschiednehmen – das werde durch das neue Gesetz ermöglicht, erklärte Hoch.

Mainzer Bischof in Sorge um neues Bestattungsgesetz

Die Kirchen in Deutschland beobachten die Situation jedoch mit Skepsis. So fordert der Mainzer Bischof eine Enttabuisierung des Todes, bevor man über eine Reform des Bestattungsrechts diskutieren könne. Auch der Flussbestattung steht der Bischof kritisch gegenüber, denn man müsse auch um jemanden tatsächlich trauern dürfen. „Und das ist ohne einen Ort der Bestattung kaum möglich“, so der Mainzer Bischof in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).


„Auch im Tod bin ich nicht nur privat“, warnt Kohlgraf. Er äußert sich kritisch zur Aufteilung der Asche Verstorbener oder zur Verarbeitung der Totenasche zu Schmuck für Hinterbliebene. Was es brauche, sei Zeit. Zeit, um einen gemeinsamen Diskurs über das Sterben in der Bevölkerung zu führen, denn die damit verbundenen Fragen beträfen uns alle, führt Bischof Kohlgraf aus. Die Kirche könne sich in solche gesellschaftlichen Prozesse einbringen.

Auch die evangelische Kirche begleitet die Diskussion mit Kritik. So warnt sie davor, dass die Totenruhe aufgekündigt würde, „wenn Totenaschen zu Sachen werden, über die Einzelne verfügen, die verloren gehen können oder deren Aufbewahrungsort früher oder später in Vergessenheit gerät“. Dabei denkt sie noch einen Schritt weiter und weist auf das Szenario hin, wenn Hinterbliebene, die die Urne aufbewahren, selbst versterben. Spätestens dann sei das weitere Schicksal der Urne kaum noch nachzuverfolgen. Die Asche der Verstorbenen bleibe auf Dauer dem Zufall überlassen, kritisiert die evangelische Kirche.

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