StartWeltEuthanasie-Verstöße in Kanada werden nicht strafrechtlich verfolgt

Euthanasie-Verstöße in Kanada werden nicht strafrechtlich verfolgt

In Kanada ist Euthanasie bzw. assistierter Suizid unter Einhaltung bestimmter Bedingungen durch das Gesetz zur medizinischen Hilfe beim Sterben (Medical Assistance in Dying, MaiD) legalisiert worden. Seit Juni 2016 erlaubt es das Gesetz Menschen, die an einer schweren und unheilbaren Krankheit oder einem unerträglichen Leiden leiden den Tod zu wählen. So können Ärzte oder qualifizierte Gesundheitsdienstleisters die Patienten dabei unterstützen freiwillig zu sterben. Jetzt wurde durch einen Bericht von Alexander Raikin, Gastwissenschaftler für Bioethik am Ethics and Public Policy Center, auf zahlreiche Verstöße gegen die Euthanasie-Vorgaben hingewiesen. So habe die „Euthanasie-Regulierungsbehörde“ seit 2018 über 400 Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen festgestellt, heißt es in dem Bericht.

Euthanasie-Verstöße gegen Richtlinien

Raikin kritisiert, dass bestimmte Voraussetzungen für die Verabreichung tödlicher Dosen in vielen Fällen nicht eingehalten wurden. Dabei müssen Ärzte Vorschriften befolgen. Diese dienen der Feststellung der Eignung eines suizidgefährdeten Patienten sowie der Verhinderung von Missbrauch. Während der leitende Gerichtsmediziner von Ontario, Dr. Dirk Huyer, sein Büro als „wahrscheinlich das robusteste in Kanada“ bezeichnet, stellt Raikin diese Aussage infrage. Er berichtet, dass er von Whistleblower-Ärzten Beweise erhalten habe, die Probleme des Büros von Dr. Huyer bei der Einhaltung der Vorschriften aufzeigen. Doch die Täter wurden dabei nicht strafrechtlich verfolgt. Als Beispiel nennt er unvollständige Dokumente, die die Eignung der Patienten feststellen sollen. Zudem sei festgestellt worden, dass Ärzte der „Meldepflicht des Bundes“ nicht nachgekommen seien.

Raikin berichtet von insgesamt 428 Verstößen, wobei allein im Jahr 2023 178 Vorfälle aus dem Büro von Ontario stammen sollen. Weiterhin sei lediglich in vier der über 400 Fälle eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgt. Alle anderen wurden als geringfügige Vergehen eingestuft und nicht weiter gemeldet.

Extremer Anstieg des assistierten Suizids

Der Geschäftsführer der „Euthanasia Prevention Coalition“ (Euthanasie-Präventionskoalition) in Ontario, Alex Schadenberg, spricht gegenüber der Catholic News Agency (CNA) von einer Vertuschung von gigantischen Ausmaßen. Die Präventionskoalition fordert einen detaillierten Untersuchungsbericht, so Schadenberg. Besonders besorgniserregend sei, dass der Gerichtsmediziner zugab, dass Ärzte auf Warnungen hinsichtlich der Nichteinhaltung der Gesetze nicht reagiert hätten.

Im Vergleich zum Jahr 2016 verzeichnet die Regierungsstatistik einen extremen Anstieg der Euthanasie. So war der assistierte Suizid im Jahr 2022 die sechsthäufigste Todesursache. Insgesamt sind 13.241 Todesfälle auf Euthanasie zurückzuführen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 4,1 Prozent aller Todesfälle. Besonders dramatisch ist die Situation im Bundesstaat Quebec. Denn dort wurde begonnen, Menschen tödliche Dosen zu verabreichen, selbst wenn diese nicht mehr in der Lage sind, ihre Zustimmung zu geben.

Bericht über Euthanasie-Verstöße als ernsthafte Anklage

Jack Fonseca, der Direktor für politische Operationen der kanadischen Campaign Life Coalition, erklärt, dass das Büro des Gerichtsmediziners diese Zahlen der Aufsichtsbehörde vorlegen müsse. Dann wäre der Bericht „eine ernsthafte Anklage gegen das Büro“. Der Bericht bringe erstmals die Anzahl der illegalen Euthanasie-Tötungen ans Licht, so Fonseca.

Fonseca gibt an, dass seine Organisation bereits vor der Einführung der assistierten Tötung und insbesondere vor den Euthanasie-Verstößen gewarnt habe. Sie hätten befürchtet, dass sich die Euthanasie immer weiter ausweiten könnte, bis „jeder, der vom Staat getötet werden möchte, auch tatsächlich getötet wird“. Schadenberg bezeichnet die Regierung als fehlgeleitet, wenn sie davon überzeugt sei, dass die Legalisierung des assistierten Suizids unter Einhaltung der Gesetze erfolgen könne.

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