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Gericht ordnet an: Kruzifix an bayerischer Schule soll nach Klage von Schülerinnen entfernt werden

„Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ So lautet die Verordnung zum „Kreuzerlass“ von Ministerpräsident Markus Söder aus dem Jahr 2018. Doch ein Gymnasium gehört aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht dazu. Zwei Schülerinnen, die gegen das Kruzifix geklagt hatten, bekamen nun Recht. Sie fühlten sich durch das religiöse Symbol in ihrer Glaubensfreiheit verletzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ordnete daher die Entfernung des Kreuzes an.

Kruzifix an bayerischer Schule muss entfernt werden

Zwei Schülerinnen, die über ihre Mutter juristisch gegen das 1,5 Meter große Kruzifix vorgingen, erhielten nach einem mehrjährigen Rechtsstreit Recht. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs verletzt das Kruzifix im Eingangsbereich des staatlichen Gymnasiums in Bayern die Religionsfreiheit von Schülern. Die beiden ehemaligen Schülerinnen, die mittlerweile ihr Abitur gemacht haben, hatten geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein großes Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingang der Schule angebracht war.

Nach dem Urteil des Gerichtshofs war die Schule verpflichtet, das Kruzifix zu entfernen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Kreuz im Schulgebäude einen ständigen und nicht vermeidbaren Kontakt mit einem religiösen Symbol darstelle. Da die Klägerinnen der Schulpflicht unterlagen, seien sie gezwungen gewesen, das Kreuz täglich zu sehen – ohne eine zumutbare Möglichkeit, dem auszuweichen. Dies stelle einen Eingriff in das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit dar – also das Recht, von religiösen Bekundungen verschont zu bleiben.

Bedauern nach Gerichtsurteil

Laut dem Urteil gilt Artikel 7 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen nicht für Gymnasien. Nach diesem Artikel ist in Grundschulen – und über Verweisungsnormen auch in Mittel- und Förderschulen – in jedem Klassenzimmer ein Kreuz aufzuhängen. Mit Bedauern kommentierte der bayerische CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: „Das Kreuz steht nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander.“ Die Freien Wähler sehen in dem Urteil einen „harten Schlag gegen das Christentum in Bayern“. FW-Fraktionschef Florian Streibl betonte: „Wenn das Kreuz in Grundschulen und Förderschulen hängt, dann hat es auch in Gymnasien zu hängen.“

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, betrifft der Fall das Hallertau-Gymnasium in Wolnzach im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Schule ist laut eigener Webseite religiös geprägt. Sie verfügt über einen von der Diözese Regensburg eingerichteten Meditationsraum, einen Altar und ein großes Kreuz für Gottesdienstfeiern. In den Klassenräumen hängen zudem Kreuze, die von Schülern im Rahmen des Kunstunterrichts aus Holz, Nägeln und Scherben gestaltet wurden.

Trotz des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sieht das Hallertau-Gymnasium bislang offenbar keinen Anlass, das Kruzifix am Schuleingang zu entfernen. Das bestätigte das Bayerische Kultusministerium auf Anfrage. „Da das Urteil maßgeblich auf die individuelle innere Einstellung gerade dieser beiden (ehemaligen) Schülerinnen zum Kreuz als Glaubenssymbol abstellte, muss aktuell vor Ort auch nicht unmittelbar reagiert und das Kreuz abgenommen werden“, erläuterte eine Sprecherin. Ob der Freistaat eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil einreicht, ist derzeit unklar.

Toleranz darf nicht einseitig sein

Die österreichische Kultusministerin Claudia Plakolm betonte gegenüber Kathpress am Donnerstag: „Wer das Kreuz aus dem öffentlichen Raum verbannen will, stellt nicht nur unsere kulturellen Wurzeln infrage, sondern auch das grundlegende Verständnis von Toleranz.“ Für die Ministerin bedeutet Toleranz, dass man solche Symbole nicht verdrängen will.

Es bleibt also die Frage: Warum darf das Kreuz – ein Symbol für Nächstenliebe und Frieden – nicht im öffentlichen Raum präsent sein, während jeder noch so schrillen Forderung nach religiöser Neutralität sofort Gehör geschenkt wird? Dies ist keine gelebte Neutralität und keine echte Toleranz, wenn das Kruzifix entfernt wird, weil es einzelne Personen „stört“. Derartige Gerichtsurteile fördern die Verdrängung des christlichen Erbes.

Die Vorstellung, dass ein Symbol für Erlösung und Nächstenliebe eine Bedrohung für die Glaubensfreiheit darstellt, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr offenbart sie eine zunehmende Intoleranz gegenüber dem Christentum selbst. Während im Namen der Toleranz alles andere geduldet wird, wird ausgerechnet der Glaube, auf dem unsere Gesellschaft aufbaut, Schritt für Schritt aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Ist das noch Toleranz? Toleranz darf nicht einseitig sein.

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