StartFamilieKlage gegen Arbeitgeber: Gerichtsurteil zugunsten christlicher Klinik

Klage gegen Arbeitgeber: Gerichtsurteil zugunsten christlicher Klinik

Das Arbeitsgericht Hamm entschied in einem Gerichtsurteil zugunsten des christlichen Klinikums: Dessen Einschränkung bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ist rechtens. Im konkreten Fall wies das Gericht die Klage des Gynäkologen Dr. Joachim Volz ab, der sich gegen die Anweisung des Klinikums Lippstadt gestellt hatte, künftig keine Schwangerschaftsabbrüche mehr anzubieten. Während der Prozessauftakt von Protesten begleitet wurde, betonte das Erzbistum Paderborn, dass in der öffentlichen Darstellung der Debatte „wiederholt falsche Angaben gemacht“ worden seien.

Nach Gerichtsurteil zugunsten der Klinik – Chefarzt kündigt Berufung an

Das Arbeitsgericht bestätigte eine Dienstanweisung des christlichen Krankenhausträgers, Schwangerschaftsabbrüche zu untersagen. Ausnahmen in der Regelung sind medizinisch notwendige Eingriffe, wenn Gefahr für Leib und Leben der Mutter besteht. Die Anordnung betrifft darüber hinaus auch die nebenberufliche Tätigkeit des Arztes in seiner Privatpraxis in Bielefeld. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Klaus Griese sei die Klinik zu beiden Maßnahmen berechtigt. Eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung steht derzeit noch aus.

Vor dem Prozessauftakt versammelten sich rund 2000 Menschen am Klinikum Lippstadt und zogen in einem Protestzug zum Arbeitsgericht Hamm, wo der Fall verhandelt wurde – unter ihnen auch der Chefarzt persönlich. Dieser zeigte sich nach der Gerichtsentscheidung enttäuscht, sprach von „unterlassener Hilfeleistung“ und kündigte an, in Berufung zu gehen. „Wenn es sein muss, werde ich so weit gehen, wie ich kann“, sagte der Gynäkologe gegenüber dem WDR.

Klarheit nach Entscheidung für das Klinikum

Für das Klinikum Lippstadt bedeutet das Gerichtsurteil in erster Linie rechtliche Klarheit – das geht aus einer schriftlichen Stellungnahme hervor. Die Klinikleitung sieht sich in ihrer Haltung bestätigt und betont, dass damit das Selbstbestimmungsrecht des Hauses gestärkt wurde. Im Vordergrund steht nun die Frage, wie die medizinische und seelsorgerliche Begleitung von Frauen in schwierigen Schwangerschaftssituationen künftig verantwortungsvoll gestaltet werden kann – insbesondere, wenn belastende Diagnosen im Raum stehen.

Auch das Erzbistum Paderborn, das nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt war, nahm das Urteil zum Anlass für eine klärende Stellungnahme, um Missverständnisse in der öffentlichen Diskussion richtigzustellen. In der Debatte um diesen Prozess, so das Erzbistum, seien in den vergangenen Wochen wiederholt falsche Angaben gemacht worden, „die wir im Sinne der Wahrhaftigkeit richtigstellen möchten.“

Richtigstellungen des Erzbistums

So betonte das Erzbistum, dass es falsch sei zu behaupten, am Klinikum Lippstadt gebe es keine Ethikkommission. Ebenso sei es unzutreffend, dass in einem Klinikum unter katholischer Trägerschaft – wie dem Krankenhaus Lippstadt – Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich ausgeschlossen seien. Die Realität sei differenzierter zu betrachten, so das Erzbistum in seiner Stellungnahme. Eine Ausnahme bildet die Situation, dass Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind und es „keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte.“

Um solche Ausnahmesituationen verantwortungsvoll zu bewerten, werde die Ethikkommission einbezogen, um gemeinsam mit den behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten zu entscheiden, „ob ein Schwangerschaftsabbruch medizinisch geboten und im konkreten Fall ethisch vertretbar ist“. Falsch sei es zudem, zu behaupten, Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, fänden in der Region keine wohnortnahe Versorgung. „Eine solche Versorgung ist im Umfeld sehr wohl gewährleistet“, heißt es abschließend.

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