StartGlaubenFastenzeit – Was ist erlaubt? Ein Blick auf Früher und Heute

Fastenzeit – Was ist erlaubt? Ein Blick auf Früher und Heute

Die Fastenzeit ist eine bedeutende liturgische Zeit im Kirchenjahr der katholischen Kirche. Sie beginnt am Aschermittwoch und endet am Osterfest, also mit der Auferstehung Jesu Christi. Die Fastenzeit ist eine Zeit der Buße, des Verzichts und der Vorbereitung auf das Osterfest. Auf was soll verzichtet werden und wie hat sie sich verändert?

Das Fasten in der frühen Kirche

Früher waren die Regeln für die Fastenzeit deutlich strenger als heute. So durften Gläubige bis zum 15. Jahrhundert während der Fastenzeit lediglich drei Bissen Brot und drei Schluck Wasser konsumieren. 1486 schwächte Papst Innozenz VIII. das Fastengebot ab und gestattete zusätzlich den Verzehr von Milchprodukten. Fleisch und Eier hingegen waren auch nach der Lockerung der Vorschrift noch nicht gestattet. Bis heute hat dies in einigen Ostkirchen Bestand. Bis ins 20. Jahrhundert hinein hielten sich die Katholiken an diese Fastengebote, die für Gläubige zwischen 21 und 59 Jahren galten.

In der Fastenordnung für die Bistümer des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1930 wurde beispielsweise Folgendes festgelegt: An Fasttagen durfte man nur einmal täglich eine vollständige Mahlzeit einnehmen und musste sich morgens und abends mit einer kleinen Zwischenmahlzeit begnügen. An den Abstinenztagen war der Verzehr von Fleisch völlig untersagt. Eier, Milchprodukte, Schmalz, Grieben und Kunstbutter waren jedoch erlaubt. Fleischbrühe durften die Gläubigen, mit Ausnahme am Karfreitag, verzehren.

Erst nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurden die Regelungen gelockert. 1966 brachte Papst Paul VI. mit der Apostolischen Konstitution Paenitemini eine Reform der Bußpraxis. Die Anzahl der verpflichtenden Fastentage wurde auf zwei verringert: Aschermittwoch und Karfreitag. Gleichzeitig traten alternative Bußpraktiken wie Werke der Nächstenliebe, intensiveres Gebet und Almosengeben stärker in den Mittelpunkt.

Fastenzeit heute – Verzicht und Abstinenz

Das vierte der fünf Kirchengebote besagt, dass die von der Kirche gebotenen Fasten- und Abstinenztage eingehalten werden sollen. Katholiken sind auch heute noch „gemäß dem göttlichen Gesetz verpflichtet, Buße zu tun“ (c. 1249 CIC). Doch im Gegensatz zur frühen Kirche sind die strengen Vorschriften abgeschwächt und die Fasten- sowie Abstinenztage deutlich reduziert. Die Buß- und Fasttage umfassen weiterhin die Tage der österlichen Bußzeit (Fastenzeit), jedoch ausgenommen sind Sonntage sowie Hochfeste während dieser Zeit. Ebenso gelten alle Freitage des Jahres als Fasttage, es sei denn, ein Hochfest fällt auf einen dieser Freitage. Sofern kein Hochfest auf einen Freitag fällt, ist der Verzicht auf Fleisch (Abstinenz) an allen Freitagen des Jahres gefordert (vgl. c. 1251 CIC). An Aschermittwoch und Karfreitag gilt zudem ein strenges Fasten- und Abstinenzgebot.

Speziell festgelegt, auf was verzichtet werden soll, ist in der Fastenordnung nicht. Hierzu heißt es allgemein: „Konsequenterweise bilden Gebet, Fasten und Verzicht sowie Freigebigkeit (Spenden) und Fürsorge (Nächstenliebe) drei ineinander verschränkte Elemente dieser Einstimmung.“ Weiter heißt es, dass Fasten „eine spürbare Reduktion von Nahrungs- und Genussmitteln“ bedeutet. Dies kann der Verzicht auf bestimmte Genüsse oder Gewohnheiten sein. Beispielsweise der Verzicht auf Süßigkeiten, Alkohol, Rauchen, Autofahren, Handy (Digital Detox) oder andere persönliche Angewohnheiten, die ein Hindernis auf dem spirituellen Weg darstellen und von der Freude auf die Auferstehung Christi ablenken können. Die Form des Verzichts ist ein Werkzeug, damit Gläubige während der Fastenzeit Buße tun und sich von weltlichen Versuchungen abwenden, um den Fokus auf das Wesentliche zu legen.

Allerdings gilt das Fastengebot nur für Gläubige zwischen 18 und 60 Jahren. Ausgenommen davon sind Kranke, Reisende, Arbeiter, die schwere körperliche Arbeit verrichten, sowie Personen, die zum Essen an einem fremden Tisch eingeladen sind. Alle Werktage der Fastenzeit sind Fasttage. Für alle Freitage gilt zusätzlich, wie auch sonst im Kirchenjahr, sofern der Freitag kein Hochfest ist, der Verzicht auf Fleisch. Dieses Abstinenzgebot gilt schon für Jugendliche ab 14 Jahren. Die Abstinenz soll uns immer wieder daran erinnern, dass Jesus Christus an einem Freitag sein Leben für uns geopfert hat. Durch den kleinen Verzicht zeigen wir unsere Bereitschaft, an seiner Lebenshingabe teilzuhaben.

VERWANDTE ARTIKEL

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebteste

Neue Kommentare

GodMag

FREE
VIEW