Die norwegischen Bischöfe haben sich gemeinsam mit weiteren christlichen Gemeinschaften in einer Mitteilung mit dem Titel „Ökumenische Erklärung über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ gegen das subjektive Verständnis von Geschlecht und Geschlechtsidentität gewandt. Themenschwerpunkt darin ist die verpflichtende „Geschlechterideologie“, die nicht mit dem Glauben und dem Wirklichkeitsverständnis der unterzeichnenden christlichen Organisationen und Gemeinschaften zu vereinbaren ist, heißt es in der Erklärung.
Nach Angaben der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) unterzeichneten neben dem norwegischen Bischofsrat acht weitere Kirchen, kirchliche Gemeinschaften und 22 christliche Einrichtungen das Schreiben. Dabei legen die Unterzeichner Wert auf einen respektvollen, freundlichen und sachlichen Umgang mit allen Menschen.
Verbindung von Mann und Frau schon in der Schöpfungsgeschichte
In der Erklärung verdeutlichen sie, dass Gott den Menschen gemäß der Schöpfung in der Bibel als Mann und Frau geschaffen hat und die Ehe die Verbindung „gemäß Schöpfungs- und Naturrechtsordnung“ der beiden Geschlechter ist. „Wir werden keine Zugeständnisse auf Kosten biblischer Wahrheiten machen, auch wenn diese Wahrheiten mit politischen Leitlinien oder aktuellen Gesellschaftstrends im Konflikt stehen“, heißt es in der Erklärung weiter.
Aus biologischer Sicht steht ohnehin fest, dass es nur zwei Geschlechter gibt. „Die Idee, es gäbe ein subjektives Geschlecht und eine selbst zu wählende ‚Geschlechtsidentität‘, die frei zu wählen sei und auf Gefühlen basiert, ist Ergebnis einer Ideologie und hat kein Fundament in Biologie oder Naturwissenschaft“, halten die Unterzeichner in ihrer Mitteilung fest.
Die unterzeichnenden Bischöfe und Einrichtungen sind der Ansicht, dass Regierungsorgane und öffentliche Instanzen die Menschen und Organisationen nicht dazu zwingen dürfen, sich an „queere Theorien“ zu halten, die sich auf Sexualität, Geschlecht und Ehe beziehen. „Ein solcher Aktivismus von öffentlicher Seite steht im Widerspruch zu Religions- und Gewissensfreiheit und zum Recht von Eltern.“
Kinder haben das Recht, die biologischen Eltern kennenzulernen
In ihrem Schreiben setzten sie sich auch dafür ein, Kinder als „Geschenk Gottes“ und nicht als „Rechtsanspruch Erwachsener“ zu betrachten. Es ist zwingend sicherzustellen, dass Kindern, die durch künstliche Befruchtung oder Leihmutterschaften ausgetragen wurden, im Einklang mit den UN-Menschenrechtskonventionen das Recht haben, ihre biologischen Eltern kennenzulernen.
Mit drei Prozent der Bevölkerung zählt die katholische Kirche zu der zweitgrößten Religionsgemeinschaft Norwegens. Aufgrund der progressiven und unbiblischen Wahrnehmung trennten sich in den letzten Jahren einige lutherische kirchliche Organisationen, die zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören, von der norwegischen Kirche. Rund zwei Drittel der Bevölkerung gehören der norwegischen Kirche an, welche die größte Glaubensgemeinschaft in Norwegen ist und sich nicht an der Unterzeichnung der ökumenischen Erklärung beteiligte. Die norwegische Kirche, die evangelisch-lutherische Volkskirche, hat einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft und im religiösen Leben der Menschen in Norwegen.
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