
Kirchliches Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht stärkt den Freiraum bei Personalentscheidungen
Das Bundesarbeitsgericht hat im langjährigen Egenberger-Fall die Position der Kirchen gestärkt und entschieden, dass eine Kirchenmitgliedschaft bei bestimmten Stellen zulässig als Einstellungsvoraussetzung verlangt werden darf. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit eng mit der glaubwürdigen Vertretung des kirchlichen Profils verbunden ist.








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