In einem Dekret des Heiligen Stuhls vom Dezember wurden die Sanktionen für diejenigen verschärft, die sich illegal Zutritt in den kleinsten Staat der Welt verschaffen. Der Vatikan erhöhte die Geld- und Gefängnisstrafe für Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften des Stadtstaates. Hintergrund des von Kardinal Fernando Vérgez Alzaga LC unterzeichneten Dokuments könnte ein Vorfall im Mai 2023 sein. Dort konnte ein Mann mit seinem Kleinwagen erst auf dem Innenhof des großen Territoriums gestoppt werden.
Harte Strafen für illegalen Zugang des Vatikanstaats
Im Dekret, das der Heilige Stuhl am 19. Dezember veröffentlichte, gab der Vatikan die Erhöhung von Geld- und Gefängnisstrafen für den Verstoß gegen die strengen Sicherheitsvorschriften bekannt. Das Dokument, das der Präsident der Päpstlichen Kommission für den Staat Vatikanstadt, Kardinal Vérgez Alzaga LC, unterzeichnete, nennt Geldstrafen von 10.000 bis 25.000 Euro und Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren. Die Geldstrafen gelten für diejenigen, die mit Gewalt, Täuschung oder Drohung einreisen und die Sicherheitsvorkehrungen umgehen. Zudem müssen alle, die mit einer abgelaufenen Genehmigung einreisen oder die festgesetzten Anforderungen nicht erfüllen, mit Verwaltungskosten zwischen 2.000 und 5.000 Euro rechnen.
In dem Dokument wird betont, dass die Strafen erhöht werden können, sollte die Straftat mit Schusswaffen oder gefährlichen Stoffen begangen worden sein. Zudem könne die Bestrafung verschärft werden, wenn die Straftat von einer verkleideten Person oder mehreren Personen gemeinsam begangen wird. Weiter stellt der illegale Zugang mit einem Fahrzeug die Möglichkeit dar, die Strafe um bis zu zwei Drittel zu erhöhen. Zu den Strafen kann der Vatikan am Tag nach Eingang der Anzeige oder unmittelbar nach der Vernehmung jede Person vor Gericht einladen.
Verboten: Drohnenflüge über dem Vatikan
Nach dem Erlass ist das Überfliegen des vatikanischen Luftraums, einschließlich des Einsatzes von Drohnen, verboten. Bei einem Verstoß droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren sowie eine Geldstrafe bis zu 25.000 Euro. Neu ist das Verbot der Einreise in das Hoheitsgebiet des Vatikans für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Wer gegen diese Sanktion verstößt, muss mit einer Gefängnisstrafe zwischen einem und fünf Jahren rechnen. Es gibt freizugängliche Bereiche wie den Petersdom oder die Museen. Auch hier gibt es strenge Sicherheitskontrollen. Doch es gibt auch andere Bereiche, die ausschließlich autorisiertem Personal und Besuchern mit Sondergenehmigung zugänglich sind. Diese sind mit scharfen Sicherheitsvorkehrungen und hohen Mauern gesichert.
Für die Sicherheit auf dem Territorium sind zum einen die Schweizer Garde und die Gendarmerie des Vatikanstaats zuständig. Beide Sicherheitsgruppen unterstehen getrennten Kommandos und werden von der Carabinieri auf dem Petersplatz vor den Mauern unterstützt. Im Frühjahr 2023 fuhr ein Mann mit einem Auto durch das St.-Anna-Tor des Vatikans. Erst im Damasushof, dem Innenhof des Vatikans, gelang es den Sicherheitsbeamten, den Wagen zu stoppen. Dieser Vorfall könnte zur Verschärfung der Strafen geführt haben.