Eine Frage, die nicht erst seit der Gerichtsentscheidung zugunsten der Christlichen Klinik in Lippstadt die Gesellschaft bewegt: Dürfen katholische Kliniken grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche ablehnen? Für den Paderborner Erzbischof Markus Bentz gibt es hier nur eine Antwort – ja. Bei einem Treffen mit Medienvertretern am Montag in Paderborn verteidigte er das Recht deutscher katholischer Kliniken, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. „In Sachen Lebensschutz braucht die Gesellschaft ein klares Zeugnis“, betonte Bentz.
Zwischen Werteprofil und gesellschaftlicher Debatte
Laut Erzbischof Bentz profitiere die plurale Gesellschaft von einem entsprechenden Werteprofil kirchlicher Häuser, da sie sich von anderen Krankenhäusern unterscheiden. Jedoch müsse sich die grundsätzliche Debatte um Lebensschutz – sei es zu Beginn oder am Ende des Lebens – von der Personaldebatte getrennt werden. Damit nahm er Bezug auf die kontroverse Diskussion um Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf sowie den Lippstädter Frauenarzt Joachim Volz und bedauerte, dass es zu persönlichen Angriffen und Verleumdungen gekommen sei.
Frauke Brosius-Gersdorf war von der SPD als Kandidatin für das Amt der Verfassungsrichterin vorgeschlagen worden. Nachdem aus der Union Vorbehalte gegen ihre liberale Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und Plagiatsvorwürfe aufgekommen waren, scheiterte im Juli ihre sowie die Wahl zweier weiterer Kandidaten.
Natürlich, führt Erzbischof Bentz aus, müsse dabei immer die Lebenslage ungewollt schwangerer Frauen und die ihres Umfeldes berücksichtigt werden. Aus diesem Grund engagieren sich katholische Gesundheits- und Beratungszentren aktiv bei der Vermittlung von Alternativen. Eine Debatte, die so stark polarisiert und spaltet wie in den USA, dürfe es in Deutschland keinesfalls geben, so Bentz.
Kompromiss zu Schwangerschaftsabbrüchen unter Druck
Anfang August bestätigte das Arbeitsgericht Hamm das Recht des christlichen Klinikträgers, dem Frauenarzt Joachim Volz Schwangerschaftsabbrüche zu untersagen, außer in Fällen von Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Volz kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Erzbischof Bentz betonte, dass die Erzdiözese im arbeitsrechtlichen Streit in Lippstadt keine direkte Rolle spiele und sich deshalb auch nicht in das Verfahren einmischen werde. Dennoch bedauere die katholische Kirche, dass der „mühsam erarbeitete Kompromiss“ zur rechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend hinterfragt wird. Dieser Kompromiss wahre nach Ansicht der Kirche sowohl das Lebensrecht des ungeborenen Kindes als auch die Situation der betroffenen Frauen.
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nach § 218 Strafgesetzbuch rechtswidrig. Innerhalb der ersten zwölf Wochen sind sie jedoch straffrei, sofern eine vorherige Beratung erfolgt ist. Die katholische Kirche vertritt in dieser Frage eine eindeutige Haltung. Sie betrachtet das Leben als von der Empfängnis an schützenswert und lehnt Abtreibungen deshalb grundsätzlich ab. Jeder Mensch besitzt von Beginn an eine unverletzliche Würde. Zudem lehrt das fünfte Gebot: „Du sollst nicht töten“.