Inmitten weltweiter, kontrovers geführter Debatten über Geschlechterfragen sorgt die jüngste Verfassungsänderung der Slowakei für internationale Aufmerksamkeit. Hitzig geführte Diskussionen führen immer wieder zu Falschmeldungen, doch die Entscheidung des slowakischen Nationalrats zur Verfassungsänderung in der Geschlechterfrage ist Realität. „Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind“, heißt es im Grundgesetz. Während manche Medien reflexhaft von Diskriminierung oder von einer Einschränkung der Rechte von Transmenschen sprechen, blendet diese Kritik wesentliche Aspekte aus: die Wiederherstellung der naturgegebenen Ordnung von Mann und Frau sowie den Schutz von Ehe und Familie.
Slowakei verankert traditionelle Geschlechterordnung im Grundgesetz
Mit knapper Mehrheit hat das slowakische Parlament eine umstrittene Verfassungsänderung verabschiedet, die künftig nur noch zwei – biologisch definierte – Geschlechter anerkennt: männlich und weiblich. Die Verfassungsänderung wurde am Freitag mit 90 Stimmen im Nationalrat in Bratislava angenommen, wie die slowakische Nachrichtenagentur TASR berichtete. Sieben Abgeordnete stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine.
Vorgeschlagen wurde die Reform bereits im Januar vom linksnationalistisch ausgerichteten Ministerpräsidenten Robert Fico. Mit dem Vorstoß orientierte er sich teils an ähnlichen Initiativen des früheren US-Präsidenten Donald Trump.
Gleichzeitig stärkt die Novelle das klassische Familienmodell, indem Adoptionen ausschließlich verheirateten Paaren vorbehalten bleiben. Leihmutterschaften werden explizit untersagt, berichtet unter anderem der Standard. Die Regelung soll am 1. November in Kraft treten und betont außerdem die nationale Souveränität in kulturell-ethischen Fragen gegenüber der Europäischen Union. Bereits seit 2014 ist in der slowakischen Verfassung festgeschrieben, dass die Ehe ausschließlich zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann.
Verfassungsreform sorgt für Spannungen mit der EU
Die Festlegung kulturell-ethischer Fragen wie Bildung, Familienpolitik und Sprache als ausschließliche Kompetenz der nationalen Gesetzgebung hat Besorgnis in Brüssel ausgelöst. Kritiker sehen darin einen möglichen Verstoß gegen EU-Verträge, da sich die Slowakei damit über bestehende europäische Rechtsnormen hinwegsetzen könnte. Auch die Venedig-Kommission des Europarats äußerte im Vorfeld Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Reform mit europäischen Standards.
Das Ergebnis der Abstimmung kam für viele überraschend: Lange Zeit hatte es nicht nach einer Mehrheit für den Entwurf ausgesehen. Am Ende verhalf jedoch Unterstützung aus Teilen der Opposition der Regierung zur nötigen Stimmenzahl. Neben Abgeordneten der Christlich-Demokratischen Bewegung (KDH) stimmten auch zwei Parlamentarier der konservativen Antikorruptionspartei „Bewegung Slowakei“ zu, obwohl diese als schärfste Gegner der Regierung Fico gelten.
Die Slowakei gilt als stark religiös geprägt: Bei der Volkszählung 2021 bekannten sich rund 55,8 Prozent der Bevölkerung zum römisch-katholischen Glauben. Das konservative gesellschaftliche Klima dürfte die Zustimmung zur Reform begünstigt haben.
Kirche begrüßt Schritt als Bekenntnis zu traditionellen Werten
Ministerpräsident Robert Fico würdigte die Verfassungsänderung als „historischen Schritt“ und sprach von einem „wirksamen Schutzwall gegen den Progressivismus“. Bereits im Januar hatte er das Vorhaben mit dem Anliegen vorgestellt, die überlieferten Traditionen sowie das kulturelle und geistige Erbe der slowakischen Nation zu bewahren.
Mit dieser Entscheidung bekräftigt die Slowakei in grundlegenden Fragen des menschlichen Zusammenlebens ihre Orientierung am Naturrecht, indem sie die Realität von Mann und Frau sowie die Bedeutung von Ehe und Familie in ihrer naturgegebenen Ordnung anerkennt und unter verfassungsrechtlichen Schutz stellt.
Unterstützung erhält Fico dabei auch von der katholischen Kirche. Die slowakischen Bischöfe begrüßten die Reform ausdrücklich. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Bernard Bober, bezeichnete sie als „wichtigen Schritt“ hin zu einer Gesellschaft, die sich an den Werten von Wahrheit, Freiheit, Gerechtigkeit und der Würde des menschlichen Lebens orientiere, so der Bischof gegenüber Kathpress.