StartWeltZeremonie verweigert: Indischer Oberster Gerichtshof bestätigt Entlassung von christlichem Offizier

Zeremonie verweigert: Indischer Oberster Gerichtshof bestätigt Entlassung von christlichem Offizier

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Entlassung eines christlichen Armeeoffiziers bestätigt, der sich geweigert hatte, am heiligsten Bereich eines Sikh-Tempels an den religiösen Zeremonien seines Regiments teilzunehmen. Der Offizier, Samuel Kamalesan, argumentierte, sein christlicher Glaube verbiete ihm die Teilnahme, doch das Gericht befand, dass sein Verhalten „unvereinbar mit der militärischen Disziplin“ sei. Der indische katholische Journalist John Dayal kritisierte die Gerichtsentscheidung scharf und mahnte vor Einschnitten in die Gewissensfreiheit.

Weigerung im Tempel führt zu Disziplinarmaßnahme

Kamalesan trat im März 2017 als Leutnant in die indische Armee ein und diente im 3. Kavallerieregiment, das aus drei ethnisch unterschiedlichen Staffeln – Sikh-, Jat- und Rajput-Angehörigen – besteht. Er übernahm die Leitung der Schwadron B, die überwiegend aus Sikh-Soldaten zusammengesetzt ist. Das Oberste Gericht bestätigte nun die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Delhi, der Kamalesans Verhalten als „unvereinbar mit der militärischen Disziplin“ eingestuft hatte.

Die Entlassung des Offiziers erfolgte nach einem einzelnen Vorfall, bei dem er sich weigerte, den innersten Bereich eines Sikh-Tempels zu betreten. Kamalesan begründete dies mit seinem „religiösen Gewissen“, da sein christlicher Glaube die Verehrung von Götzen untersage. Er betonte jedoch, dass er an allen anderen Veranstaltungen seiner Soldaten, die alle der Sikh-Religion angehörten, teilgenommen und die multireligiösen Räume besucht habe. Lediglich die Begleitung seiner Truppe in das Heiligtum zu Gottesdiensten oder besonderen Zeremonien lehnte er ab. Seine Teilnahme an den Außenbereichen dieser religiösen Stätten sei ein Zeichen des Respekts und der Solidarität mit seinen Truppen gewesen, so der Offizier weiter.

Grundrecht des Klägers auf Religionsausübung

Der Anwalt von Kamalesan argumentierte vor Gericht, dass sein Grundrecht auf Religionsausübung nach Artikel 25 der Verfassung nicht dadurch eingeschränkt werden dürfe, dass er als Soldat eine Uniform trage. Das Oberste Gericht wies diese Argumentation zurück und betonte, dass das Betreten eines Gotteshauses einer anderen Religion das Recht auf Religionsfreiheit nicht verletze. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass der Offizier den Rat eines örtlichen christlichen Pastors ignoriert habe, der ihn beruhigt hatte, dass ein Eintritt in den Tempel unproblematisch sei.

Die daraufhin erfolgte Entlassung wegen „schwerwiegender Disziplinlosigkeit“ bestätigte der Oberste Gerichtshof. Der katholische Journalist John Dayal kritisierte die Entscheidung scharf und bezeichnete sie als einen schweren Eingriff in die Gewissens- und Religionsfreiheit. „Es handelt sich um einen schwerwiegenden Akt, der die in der Verfassung verankerte Gewissens- und Religionsfreiheit mit Füßen tritt“, betonte Dayal. Zudem führte er aus, dass die Ablehnung eines religiösen Ritus aus Gewissensgründen rechtlich geschützt sei und zur intimsten Sphäre des Menschen gehöre. „Kein Bürger sollte aus diesem Grund gezwungen oder bestraft werden“, sagte er wörtlich.

Der Fall hat eine breite Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit im Militär und über die Rolle der Säkularität in den Streitkräften ausgelöst.

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