StartWeltGebetswache gegen Abtreibung: „40 Tage für das Leben“ in Wien gestartet

Gebetswache gegen Abtreibung: „40 Tage für das Leben“ in Wien gestartet

Der Verein „Jugend für das Leben“ hat in Österreich zum zehnten Mal die internationale Aktion „40 Tage für das Leben“ begonnen. Während der Fastenzeit bis kurz vor Ostern wird nach Angaben der Veranstalter weltweit für ein Ende der Abtreibung gebetet und gefastet. Zuvor war es zu rechtlichen Auseinandersetzungen gekommen, nachdem die Landespolizeidirektion Wien entsprechende Anmeldungen untersagt hatte. Das Verwaltungsgericht Wien stellte jedoch klar, dass friedliche Gebetswachen unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen und als Versammlungen im rechtlichen Sinn zu behandeln sind.

40-tägige Gebetsaktion am Mariahilfer Gürtel

Rund um die Uhr, auch in den Nachtstunden, werde gebetet und gefastet, teilten die Veranstalter am Freitag mit. Der Verein „Jugend für das Leben“ hat damit in Österreich zum zehnten Mal die Aktion „40 Tage für das Leben“ gestartet. Während der 40-tägigen Fastenzeit bis kurz vor Ostern werde weltweit für ein Ende der Abtreibung gebetet. In Wien findet die Mahnwache erneut vor einer Abtreibungseinrichtung am Mariahilfer Gürtel statt.

Während der Mahnwache stehen den Teilnehmenden unter anderem ein Zeltpavillon sowie Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Nachdem es in der Vergangenheit im Vorfeld zu rechtlichen Auseinandersetzungen über den Veranstaltungscharakter der Gebetswachen gekommen war, gab es in diesem Jahr keine Schwierigkeiten bei der Anmeldung bei den Behörden.

Gericht stärkt Versammlungsfreiheit bei Gebetswachen

Das Verwaltungsgericht Wien entschied am 8. Januar, dass friedliche Gebetswachen als Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts gelten. Entsprechende Untersagungen der Landespolizeidirektion Wien wurden aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts dürfen solche Zusammenkünfte nicht allein wegen ihres religiösen Charakters verboten werden, solange keine konkrete Gefährdung oder erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt.

Ausgangspunkt war eine für August 2025 angemeldete Gebetswache im Rahmen der internationalen Initiative „40 Tage für das Leben“. Als Ziel war ein „stilles, friedliches Gebet für Schutz, Würde und Bewahrung des menschlichen Lebens“ angegeben worden. Die Behörde hatte die Anmeldung zunächst zurückgewiesen und argumentiert, es handle sich um reine Religionsausübung; zudem verwies sie auf eine angekündigte Gegendemonstration.

Unterstützung erhielt das Verfahren von der internationalen Menschenrechtsorganisation „ADF International“. Die Organisation wertete die Entscheidung als bedeutendes Signal für die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Einschränkungen seien nur dann gerechtfertigt, wenn durch aufdringliches oder störendes Verhalten eine rechtlich relevante Grenze überschritten werde. Das friedliche Stehen und Beten in Sichtweite erfülle diese Voraussetzungen nicht.

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