In pakistanischen Gefängnissen sehen sich christliche und hinduistische Häftlinge aufgrund ihres Glaubens systematischer Misshandlung und Diskriminierung ausgesetzt. Wie der Bericht „Hoffnung hinter Gittern“ der Nationalen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (NCJP) der Pakistanischen Bischofskonferenz enthüllt, sind besonders jene betroffen, die sich nicht zum muslimischen Glauben bekennen. Die Kommission äußert dabei tiefe Besorgnis über die menschenunwürdige Behandlung religiöser Minderheiten in Gefängnissen und fordert dringend wirksame Maßnahmen zur Meldung von Misshandlungen sowie eine umfassende Reform des pakistanischen Strafvollzugs.
Behörden behindern Informationsbeschaffung
Schon bei der Erstellung des Berichts, der im Rahmen einer rund dreijährigen Forschungsarbeit entstand, stieß die Kommission auf rechtliche und verfahrenstechnische Hindernisse. Immer wieder hatte sie mit mangelnder Kooperationsbereitschaft der Behörden zu kämpfen, was die Rechtsabteilungen der NCJP bei der Informationsbeschaffung behinderte.
Und dennoch ergeben die gesammelten Daten sowie Zeugenaussagen ein klares Bild: Häftlinge religiöser Minderheiten sind aufgrund religiöser Diskriminierung im Gefängnissystem gefährdet.
In Pakistan existieren 128 Gefängnisse mit einer Gesamtaufnahmefähigkeit von etwa 66.000 Insassen. Die Zahlen zu nicht-muslimischen Gefangenen variieren jedoch stark: So berichtet die Strafvollzugsbehörde der Provinz Punjab von 1.180 nicht-muslimischen Gefangenen in verschiedenen Haftanstalten, während ein ehemaliger Insasse angab, dass allein im Kot-Lakhpat-Gefängnis in Lahore mehr als 500 Christen inhaftiert seien.
Laut des Berichts sind Gefangene aus religiösen Minderheiten, die etwa 5 Prozent in einem zu 95 Prozent muslimischen Umfeld ausmachen, in den Gefängnissen überproportional vertreten. Das deutet auf eine „mögliche systemische Voreingenommenheit innerhalb des Justizsystems“ hin, so der Bericht weiter.
Im Oktober 2024 äußerten die Vereinten Nationen bei ihrer jüngsten Überprüfung der Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) ernste Bedenken bezüglich der Haftbedingungen in Pakistan. Dabei wurden insbesondere Probleme wie Überbelegung, mangelnder Zugang zu ausreichend Nahrung, sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen und medizinischer Versorgung festgestellt. Dazu erklärte die NCJP: „Diese Probleme betreffen Gefangene aus Minderheitengemeinschaften überproportional und machen sie besonders gefährdet.“
NCJP fordert Maßnahmen und Unterstützung
Wie die NCJP weiter feststellte, sind Angehörige von Minderheiten in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens direkter oder indirekter Diskriminierung ausgesetzt. Das gilt auch in Gefängnissen. Sobald die religiöse Zugehörigkeit christlicher und hinduistischer Gefangener bekannt wird, werden sie häufig als „Unberührbare“ stigmatisiert und gezwungen, erniedrigende Arbeiten zu verrichten.
Die Nationale Kommission für Gerechtigkeit und Frieden fordert daher die Bundesregierung sowie die Regierungen der Provinzen auf, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der systematischen Diskriminierung von Minderheiten in Haftanstalten zu ergreifen. Zudem appelliert die Kommission an zivilgesellschaftliche Organisationen, nichtmuslimische Gefangene mit Rechtsbeistand zu unterstützen und ihnen Zugang zu Bildung zu ermöglichen – einschließlich religiöser Bildungsangebote und der Möglichkeit, Gottesdienste im Gefängnis abzuhalten, um ihre spirituellen Bedürfnisse zu erfüllen.
Keiner sollte wegen seines Glaubens diskrimiert werden. Die Menschheit sollte generell jeden so akzeptieren wie er ist.