In seiner Kirchenzeitung veröffentlichte der Kardinal Blase Cupich von Chicago einen Brief, indem er die Katholiken aufgefordert, beim Empfang der heiligen Kommunion zu stehen und daraus keine Show zu machen. So sollte man beim Kommunionempfang alles vermeiden, was andere stören könnte. In seinem Schreiben blickte Cupich auf „die Norm, die vom Heiligen Stuhl für die Weltkirche festgelegt und von der US-Bischofskonferenz gebilligt wurde“. Diese bestehe darin, „dass sich die Gläubigen als Ausdruck ihres Auftretens als Leib Christi gemeinsam bewegen und die heilige Kommunion stehend empfangen“.
Kommunionempfang nicht zur Show machen
In seinem Brief an die Gläubigen mahnte er, sie sollten nichts machen, um die Prozession zu behindern. Weiter schrieb er, dass „eine Unterbrechung dieses Moments nur diesen kraftvollen symbolischen Ausdruck schmälert, durch den die Gläubigen, indem sie gemeinsam prozessieren, ihren Glauben ausdrücken, dass sie dazu berufen sind, selbst der Leib Christi zu werden, den sie empfangen“. Dennoch könne und sollte man seine Ehrfurcht zum Ausdruck bringen, indem man sich beim Kommunionempfang verbeugt. Allerdings sollte man keine Show daraus machen, die die Aufmerksamkeit auf sich lenkt. Zudem könnte dadurch der Fluss der Prozession unterbrochen werden, warnt der Kardinal. „Das würde gegen die Normen und die Tradition der Kirche verstoßen, die alle Gläubigen respektieren und einhalten sollen.“
In seinem Brief verzichtet er darauf, Gesten, die „die Aufmerksamkeit auf sich ziehen“, konkret zu benennen. Nach den Richtlinien der US-Bischofskonferenz zum Kommunionempfang kann einer Person die Kommunion nicht verweigert werden, nur weil sie kniet, heißt es in der Einführung in das Messbuch. Solche Fälle müssten vielmehr „auf pastorale Weise angegangen werden“, und den Gläubigen den Grund der Norm in einer Katechese näher gebracht werden. Dennoch sieht „die Norm für den Empfang der heiligen Kommunion in den Diözesen der Vereinigten Staaten“ das Stehen vor. Diese Thematik behandelte auch schon das vatikanische Dokument Redemptionis Sacramentum aus dem Jahr 2004. Das Dokument der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung besagt, dass der Kommunionempfang bei Katholiken kniend oder stehend erfolgen sollte. Damit ist es „nicht zulässig, die heilige Kommunion zu verweigern“. Da spielt es auch eine Rolle, ob der Gläubige die Eucharistie „kniend oder stehend zu empfangen wünscht“.
Beachtung der Werte des Zweiten Vatikanischen Konzils
In seinem Brief stellte Cupich fest, dass alle von der Erneuerung durch das zweite Vatikanische Konzil profitiert haben. Als Beispiele nennt er die Beziehung zwischen der Art und Weise, wie der Gottesdienst gefeiert wird. Zudem hebt er auch hervor, dass die Bischöfe auf dem Konzil deutlich gemacht haben, „dass die Erneuerung der Liturgie im Leben der Kirche von zentraler Bedeutung für die Mission der Verkündigung des Evangeliums ist.“ Deshalb warnt er davor, die Liturgie an die heutige Zeit anzupassen. Dies wäre „eine Art liturgisches Facelifting“, so der Kardinal. „Wir brauchen die Erneuerung der Liturgie, weil sie uns die Fähigkeit verleiht, der Welt Christus zu verkünden“, fordert Cupich. Mit einem Blick auf das Konzil und die Wiederherstellung der Liturgie erkennt er, „dass dieses uralte Prinzip einen privilegierten Platz in der Tradition der Kirche einnimmt“. Dies sollte auch in der heutigen Zeit gelten.
Kommunionempfang in der Kirche des Westens
In der Erzdiözese Chicago kann das traditionsverbundene Institut Christus König und Hohepriester offiziell nur private Messen feiern. Das ist eine Folge der Forderung durch den Kardinal, der die Priester der Gemeinschaft aufgefordert hatte, an einem Sonntag im Monat die Liturgie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil zu feiern. Die traditionelle Liturgie der Westkirche geht zumindest auf die Zeit von Papst Gregor dem Großen zurück. Doch sie könnte auch noch älter sein, da eine Reihe von Gebeten schon im vierten und fünften Jahrhundert nachweisbar sind.
In der Tradition der Westkirche erfolgte der Kommunionempfang seit Jahrhunderten kniend und direkt auf die Zunge. Hieran nahm das Zweite Vatikanische Konzil keine Änderung vor. Dennoch empfingen an manchen Orten die Gläubigen die Eucharistie in der Handkommunion. In der Folge der Ungehorsamkeit erstellte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung das Dokument Memoriale Domini. Darin erlaubten sie unter bestimmten Umständen diese Praxis. Jedoch betonten sie, dass die Bischöfe „jede Gefahr mangelnder Achtung oder falscher Meinungen in Bezug auf die heilige Eucharistie und alle anderen negativen Auswirkungen, die sich daraus ergeben könnten, vermeiden müssen“.