StartChristenverfolgungIndonesien: Gesetzesvorschlag zur Religionsfreiheit stößt auf Kritik

Indonesien: Gesetzesvorschlag zur Religionsfreiheit stößt auf Kritik

Ein Gesetzesvorschlag zur Religionsfreiheit von Indonesiens Menschenrechtsminister Natalius Pigai findet große Unterstützung, stößt jedoch auch auf Kritik. Der Vorschlag des Ministers soll dazu beitragen, Diskriminierungen von Minderheiten in dem mehrheitlich muslimischen Land zu beenden. Etwa 87 Prozent der 280 Millionen Einwohner bekennen sich zum Islam, während etwa 10 Prozent dem Christentum angehören. Gegenüber UCA News erklärte Pigai am 14. März, dass sich der Vorschlag im Diskussionsstadium befinde. Seine Hoffnung sei es, mit dem Gesetz die Position im Demokratieindex verbessern zu können. Nach den jüngsten Ergebnissen der Economist Intelligence Unit gilt Indonesien als mangelhaft demokratisch.

Gesetzesvorschlag stark umstritten

Um eine Verbesserung im Demokratieindex zu erreichen, betonte Pigai, müsse das Gesetz nicht nur die sechs vom Staat offiziell anerkannten Religionen – Islam, Protestantismus, Katholizismus, Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus – schützen, sondern auch andere Glaubensrichtungen. „Alle Bürger haben das Recht auf Religionsfreiheit und darauf, ihren Glauben ohne Angst auszuüben“, erklärte der Minister. Sein Vorschlag findet Anerkennung bei Nahdlatul Ulama, der größten Organisation gemäßigter Muslime mit rund 80 Millionen Anhängern.

Der Vorsitzende der Organisation, Yahya Cholil Staquf, erklärte dazu, dass Indonesien Konflikte zwischen Religionen auf Basisebene reduzieren müsse. Zustimmung kam ebenfalls von Bonar Tigor Naipospos vom Setara Institute for Democracy and Peace (Setara-Institut für Demokratie und Frieden). Die Organisation folgt dem Ideal, dass jeder Mensch gleich behandelt werden sollte. Ihr Engagement richtet sich gegen jegliche Form der Diskriminierung. Naipospos betonte, dass der Staat nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit schützen, sondern garantieren müsse. Es gebe keine Harmonie, solange die Freiheit nicht gewährleistet sei, so Naipospos.

Der Abgeordnete der Kommission für religiöse Angelegenheiten, Mafirion, reagierte darauf mit Kritik. So betonte er, dass die Religionsfreiheit bereits durch die Verfassung von 1945 garantiert sei. Weiter stellte er in Frage, ob es eine Garantie dafür gebe, „dass es zu keiner Verletzung der Religionsfreiheit kommt, wenn es ein neues Gesetz gibt?“. Die rund 280 Millionen Einwohner von Indonesien sehen sich mit ernsten interreligiösen Konflikten konfrontiert. Das Setara-Institut vermeldete im Jahr 2023 insgesamt 217 Verstöße gegen Religions- und Glaubensfreiheit. Das bedeutet einen Anstieg gegenüber den 175 Fällen aus dem Jahr 2022. Opfer der Diskriminierung sind die rund 8 Millionen Katholiken, die weniger als 3 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Christenverfolgung trotz Religionsfreiheit in Indonesien

Auch wenn die Religionsfreiheit in der Verfassung garantiert ist, leiden religiöse Minderheiten in Indonesien unter verschiedenen Formen der Diskriminierung. Besonders die gesetzliche Regelung zum Bau von Kult- und Gebetsstätten aus dem Jahr 2006 führt zu Einschränkungen der Freiheit. So wird nach diesem Gesetz der Bau von Kirchen von den lokalen Behörden nur dann gestattet, wenn die gesetzlich geregelten Bedingungen erfüllt sind. Die Glaubensgemeinschaft, die einen Bauantrag einreicht, ist verpflichtet, mindestens 90 Mitglieder namentlich zu benennen und deren Ausweise vorzulegen.

Zusätzlich müssen mindestens 60 Personen aus der örtlichen Gemeinde, die einer anderen Glaubensrichtung angehören, ihre Zustimmung zu dem Antrag geben, welche vom Ortsvorsteher bestätigt wird. Des Weiteren ist eine schriftliche Empfehlung des zuständigen Forums für Religiöse Harmonie im Bezirk oder in der Stadt erforderlich. Schließlich muss auch das Bezirksministerium für Religionsangelegenheiten seine schriftliche Zustimmung erteilen. Erst nach Erfüllung dieser Anforderungen kann der Bauantrag dem zuständigen Bürgermeister vorgelegt werden, der innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung treffen muss.

Es kommt immer wieder vor, dass die erforderliche Zahl von 60 Stimmen aus der örtlichen Bevölkerung, die einer anderen Glaubensrichtung angehören, nicht erreicht wird. Vor allem, da die muslimische Mehrheit den Bau von Gotteshäusern anderer Religionen in ihrer Umgebung ablehnt. Wenn Christen sich trotz der Ablehnung und ohne behördliche Genehmigung zu Gottesdiensten versammeln, sind sie oft mit Feindseligkeit und Gewalt konfrontiert. In der Folge werden ihre Versammlungsstätten angegriffen, zerstört und in manchen Fällen sogar niedergebrannt. Besonders erschreckend ist die zunehmende Zahl von christlichen Kirchen, deren Türen auf Druck extremistischer islamistischer Gruppen von den lokalen Behörden gewaltsam geschlossen wurden, selbst dann, wenn die Kirchen offiziell eine Baugenehmigung erhalten hatten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2006 sollen nach kirchlichen Angaben über 1000 christliche Kirchen auf diese brutale Weise durch behördliche Anordnung geschlossen worden sein.

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