Der umstrittene Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Abtreibung wird wohl nicht mehr unter der aktuellen Regierung im Bundestag beschlossen werden. Der Grund dafür liegt in der gesetzlich geregelten Fristsetzung zwischen Anhörungen und der Debatte am Sitzungstag des Bundestages. Damit der Entwurf noch in dieser Legislaturperiode genehmigt werden kann, müssten die Befürworter eine Sondersitzung einberufen oder andere Sonderregelungen erlassen. Die katholische Kirche stemmt sich gegen die Legalisierung der Abtreibung. „Das Leben ist vom ersten Moment an zu achten und zu schützen“, heißt es dazu im Katechismus (KKK 2270).
Streitfrage: Neuregelung der Abtreibung
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten der SPD und Grünen brachte im vergangenen Jahr einen neuen Gesetzentwurf hervor. Nach der Neuregelung zur Legalisierung der Abtreibung sieht der Entwurf die Streichung des § 218 StGB vor. Somit würde eine Abtreibung statt einer Straftat lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Aktuell sind Abtreibungen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar straffrei, aber dennoch rechtswidrig. Unter dem neuen Gesetzentwurf soll es möglich sein, Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche durchzuführen. Kritiker prangerten unterdessen an, dass der neue Gesetzentwurf gegen bestehendes Verfassungsrecht verstoße. Weiter sieht die Regelung vor, dass Krankenkassen die Kosten für Abtreibungen übernehmen müssen. Mehr als 100.000 ungeborene Kinder werden in Deutschland jährlich im Mutterleib getötet.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibung in all ihren Formen ab, da sie ein schweres sittliches Vergehen darstellt und gegen das göttliche und natürliche Gesetz verstößt. Diese Denkweise kommt nicht von ungefähr, sondern ist tief in der Tradition und den Geboten der Kirche verwurzelt. Wörtlich heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche: „Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben“ (KKK 2270). Das Leben wird in der katholischen Lehre als Geschenk Gottes betrachtet und daher als von Gott gewollt angesehen. Deshalb hat keine irdische Autorität das Recht, über das Leben eines anderen, auch nicht über das Leben von Ungeborenen, zu verfügen.
Sonderregelung zur Legalisierung der Abtreibung
Die Abtreibung noch in dieser Legislaturperiode zu legalisieren, wird nach einem Bericht des Online-Magazins Corrigenda an den Verfahrensregeln scheitern. Um den Gruppenantrag noch vor der Bundestagswahl zu beschließen, müsste eine Sondersitzung des Bundestags abgehalten oder eine andere Sonderregelung eingeführt werden. Für die Abstimmung im Bundestag ist für den Entwurf zur Legalisierung der Abtreibung zunächst eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss geplant, berichtete Deutschlandfunk Kultur. In den öffentlichen Anhörungen werden Sachverständige von Ausschüssen des Bundestages eingeladen, um über die zu verhandelnden Themen zu sprechen.
Dabei geht es darum, mögliche Alternativen zu finden und die Argumentation des Gesetzesentwurfs zu klären. Die öffentliche Anhörung ist für den 10. Februar angesetzt und fällt damit in die letzte Sitzungswoche des Bundestags. Da der letzte Sitzungstag des Bundestages am 11. Februar stattfindet, könnte der Entwurf aufgrund der vorgeschriebenen Fristen dann nicht mehr im Bundestag behandelt werden, erklärt Corrigenda. Der Beschluss über den Gesetzesentwurf kann ohne eine Sondersitzung oder Sonderregelung nicht mehr vor der Bundestagswahl entschieden werden.
Das Thema, das so zentral ist und über Leben und Tod entscheidet, sollte nicht „über das Knie gebrochen“ werden, erklärte Carsten Müller, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss. „Wenn selbst die Initiatoren des Gesetzesentwurfs diesem Zeitablauf zustimmen, dann kann unser ursprünglicher Gedanke nicht verkehrt gewesen sein“, so Müller. „Wir möchten eine sachverständige Behandlung und eine entsprechend ausreichende Vorbereitung dafür. Das war das Motiv unseres Vorschlags“, erklärte er gegenüber Corrigenda. Im Gegensatz dazu vermutet die Obfrau der Gruppe der Linken, Clara Bünger, dass die Legalisierung bald kommen wird, berichtete Beck-Aktuell. So solle die Anhörung früher, also gegen Ende Januar, stattfinden oder ein weiterer Sitzungstag in der letzten Sitzungswoche angesetzt werden, so Bünger. Die Ansetzung eines neuen Sitzungstages hält auch die Grünen-Politikerin Canan Bayram nicht für ausgeschlossen. Daran glaube und kämpfe sie, sagte Bayram gegenüber dpa.