StartWirtschaft & PolitikErfolg für die Religionsfreiheit – Regensburg hebt Verbotszone vor Abtreibungseinrichtungen auf

Erfolg für die Religionsfreiheit – Regensburg hebt Verbotszone vor Abtreibungseinrichtungen auf

Die Stadt Regensburg hat ihre im Sommer 2025 eingeführten Einschränkungen für Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen aufgehoben. Vorausgegangen waren Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die die Verbotszone als rechtswidrig einstuften. Beide Gerichte betonten, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine pauschalen Bannmeilen für Meinungsäußerungen oder Gebete vorsieht. Damit setzten sich die Kläger – der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ und die Menschenrechtsorganisation ADF International – gegen die Stadt durch.

Gerichte bestätigen: Verbotszone vor Abtreibungseinrichtungen rechtswidrig

Im Sommer 2025 hatte die Stadt Regensburg eine 100-Meter-Verbotszone rund um Abtreibungseinrichtungen eingerichtet, wodurch Gebetswachen und Mahnwachen in unmittelbarer Nähe untersagt wurden. Allein in Deutschland werden in solchen Einrichtungen jährlich mehr als 100.000 Kinder vor der Geburt im Mutterleib getötet. Wie die Menschenrechtsorganisation ADF International berichtete, stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun klar, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) keine pauschalen Verbotszonen für Meinungsäußerungen oder Gebete vorsieht. Angesichts dieser Einschätzung der Gerichte hob die Stadt die Einschränkungen wieder auf, da sie das Hauptverfahren aus diesem Grund wohl verloren hätte.

Der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ hatte gegen die von der Stadt Regensburg verhängten Auflagen geklagt. Nach Angaben des Prozessvertreters des Vereins, Rechtsanwalt Torsten Schmidt, konnten dadurch „unzulässige Eingriffe in die Religions- und Versammlungsfreiheit abgewehrt“ werden. Im Eilverfahren vom 14. August 2025 entschied das Verwaltungsgericht Regensburg, dass die Einschränkungen rechtswidrig waren. Diese Auffassung bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 23. September 2025 und stellte klar, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine ausreichende Grundlage für pauschale Verbote friedlicher Gebetsversammlungen biete.

Kritik an politischer Einflussnahme

Kritik kam jedoch unter anderem von Rechtsanwalt Torsten Schmidt. „Die im Verfahren offengelegten Akten zeigen, dass durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner (SPD) offenbar politischer Druck auf die Stadt ausgeübt wurde, um das Einschreiten gegen die Gebetsvigil zu erzwingen. Skandalös ist, welchen starken Einfluss parteipolitische Seilschaften auf eine zur Neutralität verpflichtete Behörde nehmen konnten“, so der Jurist. Zudem sei es „alarmierend“, dass christliche Symbolik oder das Bild eines ungeborenen Kindes heute als „angsteinflößend“ wahrgenommen würden.

Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International, wertete das Urteil als „klares Bekenntnis zum Rechtsstaat“. Er betonte, dass friedliche Gebete nicht unter Generalverdacht stehen dürfen. Die Entscheidungen zeigten, dass auch das Ende 2024 geänderte Bundesgesetz keine pauschalen Verbote vor Ort rechtfertige – Grundrechte gälten uneingeschränkt, auch im Umfeld von Abtreibungseinrichtungen.

Auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt sprach von einer „wegweisenden, versammlungs- und lebensschutzfreundlichen Rechtsprechung“. Die Entscheidung setze ein deutliches Signal zugunsten der Versammlungsfreiheit und des Schutzes ungeborenen Lebens. ADF International sieht in dem Ausgang des Verfahrens ein ermutigendes Zeichen für alle, die ihr Grundrecht auf Religions- und Meinungsfreiheit friedlich ausüben möchten.

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