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Indien verbietet Christen Zugang zu Dörfern – warnendes Signal für die Religionsfreiheit weltweit

In mehreren Teilen der Welt stehen Christen zunehmend unter Druck, ihre Religion frei auszuüben. Während im indischen Bundesstaat Chhattisgarh ganze Dörfer den Zutritt für Christen verbieten und das Oberste Gericht die Maßnahme billigt, sieht sich die christliche Minderheit in Nigeria massiver Gewalt durch islamistische Gruppen ausgesetzt. Das Leid dieser Menschen macht unmissverständlich klar: Religionsfreiheit darf nicht bloß auf dem Papier stehen – sie ist ein unveräußerliches Menschenrecht, das weltweit entschieden verteidigt werden muss. Für Christen – ob in Indien, Nigeria oder anderswo – darf ihre Zugehörigkeit zum Glauben niemals Grund für Diskriminierung oder Verfolgung sein.

Unfassbares Gerichtsurteil: Bundesstaat in Indien verbietet Christen Zutritt zu Dörfern

Unvorstellbar und doch leider wahr, was sich in der jüngsten Vergangenheit im indischen Bundesstaat Chhattisgarh ereignete. Ein Gericht, das für Gerechtigkeit sorgen sollte, genehmigte Verbotsschilder, die Christen den Zutritt zu bestimmten Dörfern verwehren sollen. Durch dieses Verbot werden nicht nur ganze Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen, es degradiert sie zu Bürgern zweiter Klasse und stellt die fundamentale Religionsfreiheit in Frage. Die Syro-Malabarische Kirche verurteilte diese Entscheidung scharf und bezeichnete die Schilder als „spaltendste Grenze, die das Land seit der Teilung Indiens erlebt hat“. Sie fordert die Aufhebung des Urteils und erinnert daran, dass in einer pluralistischen Gesellschaft niemand aufgrund seines Glaubens ausgeschlossen werden darf.

„In einem Land, in dem Lynchmobs, Mörder, Verfolger von Dalit und Adivasi sowie diejenigen, die Zwangskonversionen im Rahmen der ‚Ghar Wapsi‘-Bewegung durchführen, nicht verboten sind, muss dieses Urteil vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden“, heißt es in einem Beitrag auf der Facebookseite der Kirche.

In Chhattisgarh, mit rund fünf Millionen Einwohnern, stellen Dalit – die traditionell unterste Kaste – und Adivasi – die indigenen Stämme – etwa 45 Prozent der Bevölkerung. Christen hingegen bilden nur eine kleine Minderheit von rund zwei Prozent. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Maßnahmen, die Christen den Zutritt zu bestimmten Dörfern verwehren, umso besorgniserregender.

Besonders problematisch ist auch die ideologische Grundlage solcher Aktionen. Die Kampagne „Ghar Wapsi“ – wörtlich „Heimkehr“ – zielt darauf ab, Angehörige anderer Religionen zum Hinduismus zu konvertieren und spiegelt eine hindu-nationalistische Vorstellung wider, nach der alle Inder ursprünglich Hindus seien. In einem Bundesstaat, der von der hindu-nationalistischen Partei BJP regiert wird, entsteht so ein Umfeld, in dem Christen marginalisiert und ihre Rechte untergraben werden.

Religionsfreiheit: Internationaler Druck auf Nigeria erhöht

Während Christen in Indien aus Dörfern ausgeschlossen werden sehen sie sich in Nigeria zunehmender Gewalt ausgesetzt. Dies ist insbesondere im Nordosten des Landes der Fall, wo islamistische Gruppen wie Boko Haram seit Jahren Anschläge verüben. In Bezug auf die Diskriminierung von Christen in Nigeria meldete sich nun der US-Präsident Donald Trump zu Wort.

Auf seiner Plattform Truth Social warnte der US-Präsident Nigeria am Wochenende vor den Folgen, sollte das Land nicht entschlossen gegen die Angriffe auf Christen vorgehen. Er begründete dies mit Berichten, wonach Christen von Extremistengruppen „abgeschlachtet“ würden, und drohte, dass die USA gegebenenfalls militärisch eingreifen könnten, um die Täter zu bekämpfen. Bereits zuvor hatte Trump angekündigt, Nigeria auf eine Beobachtungsliste für Länder mit eingeschränkter Religionsfreiheit zu setzen.

Nigerias Präsident Bola Tinubu, der Muslim und mit einer Pastorin verheiratet ist, reagierte umgehend auf die Kritik aus den USA. In einem Social-Media-Beitrag wies er die Darstellung zurück, Nigeria sei religiös intolerant, und betonte, dass die Regierung kontinuierlich daran arbeite, die Religions- und Glaubensfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

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