Die päpstliche Kinderschutzkommission, die 2014 durch Papst Franziskus einberufen wurde, um Empfehlungen zum Umgang mit Missbrauch zu erarbeiten, legte dem Papst einen Bericht vor. Aus diesem geht hervor, dass die Kommission eine schnellere Reaktion bei Personalkonsequenzen in Missbrauchsfällen durch Geistliche fordert. So sollen Priester schneller aus dem Amt enthoben werden. Die „Prozedur des Rücktritts“ soll demnach schneller durchgeführt werden, sobald es entsprechende Gründe dafür gibt. Ob die Geistlichen ihre Ämter verlieren, sobald ein entsprechender Verdacht besteht, oder erst mit der Einleitung eines kirchlichen oder strafrechtlichen Verfahrens, ging aus dem Bericht nicht hervor.
Kinderschutzkommission für Transparenz
In dem Bericht kritisiert die Kinderschutzkommission die langsame und intransparente Aufklärung der Missbrauchsfälle. So führe die Geheimhaltung zu einer Retraumatisierung der Betroffenen. Deshalb fordern sie eine transparente Herangehensweise. So erwähnen sie ein Opfer des sexuellen Missbrauchs, das die Tat als „den wenigsten schlimmen Teil“ beschrieb. „Richtig schrecklich“ werde es erst, „wenn man sich traut, den Missbrauch anzuzeigen“. Zudem steigere die Geheimhaltung der Statistik von eigenen Rechtsprechungen das Misstrauen der Betroffenen sowie bei den Gläubigen.
Weiter kritisiert die Kommission die unterschiedliche Bearbeitung in verschiedenen Ländern. So verweisen sie auf Afrika und Mexiko. Dort sei die Übermittlung von Missbrauchsfällen an die staatliche Justiz eine „kulturelle Hürde“. In Europa sei es vor allem ein Problem der langsamen Aufarbeitung, obwohl die Opfer ein Recht darauf haben, zu erfahren, was mit dem Täter geschehen ist. So fordern sie in dem Bericht Maßnahmen, um die Informationen zu veröffentlichen. Zudem soll die Kirche einen Ombudsmann ernennen, der sich für die Bedürfnisse der Opfer engagiert. Auch soll den Betroffenen das Recht auf Entschädigung eingeräumt werden.
Kardinal O’Malley: „Augen geöffnet für die Tatsache, dass wir als Kirche versagt haben“
Im ersten Jahr seines Pontifikats rief Papst Franziskus als Reaktion auf die Missbrauchsskandale die Kinderschutzkommission ins Leben. Zugleich hob er das päpstliche Geheimnis auf, was es erleichtert, gewisse Dinge an die staatliche Justiz zu übergeben. Weiterhin sind Geistliche verpflichtet, jeglichen Verdacht zu melden. Dennoch waren die ergriffenen Maßnahmen für die Opferverbände zu gering. Ein großer Kritikpunkt ist, dass die Kirche nicht in jedem Land dazu verpflichtet ist, Vergehen bei der staatlichen Justiz anzuzeigen.
Der Leiter der Kinderschutzkommission ist der US-amerikanische Kardinal Sean O’Malley. Er sprach bei der Vorstellung des Berichts von dem Beginn einer neuen Ära. So werde in dieser Ära begonnen, „in der Rechenschaft, Fürsorge und Anteilnahme“ für die Betroffenen „Licht ins Dunkle zu bringen“. Das Leid und die Verletzungen der Opfer hätten ihnen die Augen für die Tatsache geöffnet, „dass wir als Kirche versagt haben, uns um die Opfer zu kümmern“. Weiter ist ihnen klar geworden, dass die Opfer nicht verteidigt und nicht verstanden wurden, „als sie uns am meisten gebraucht haben“, so der Kardinal. Zugleich betonte er jedoch, dass das Zölibat keinen Einfluss auf die Missbrauchsfälle habe. Denn es gebe keine seriöse Studie, die belege, dass das Zölibat die Gefahr für Missbrauch erhöhe, sagte O’Malley.