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Vatikan: Verbrechen gegen die Menschlichkeit wirksam bekämpfen

Anlässlich der ersten Sitzung des Vorbereitungskomitees für die UN-Konferenz zur Prävention und Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit macht der Vatikan deutlich, dass trotz mehr als 80 Jahren nach dem

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Andreas Nachbar
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Vatikan: Verbrechen gegen die Menschlichkeit wirksam bekämpfen
(c) Bildnachweis: Screenshot | YouTube | Saint Thomas More Chapel & Center @ Yale

Anlässlich der ersten Sitzung des Vorbereitungskomitees für die UN-Konferenz zur Prävention und Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit macht der Vatikan deutlich, dass trotz mehr als 80 Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg weiterhin wirksame internationale Instrumente zur Verhinderung und Ahndung solcher Straftaten fehlen. Entscheidend sei dabei nicht nur die Ahndung dieser Verbrechen, betont Vatikan-Diplomat Gabriele Caccia, sondern ein tragfähiger Rechtsrahmen, der Prävention, Strafverfolgung und den Schutz der Opfer gleichermaßen gewährleistet.

Vatikan warnt vor anhaltender Bedrohung durch Menschenrechtsverletzungen

Im Rahmen der Sitzung betonte Erzbischof Gabriele Caccia, Ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls, am Montag die anhaltende Dringlichkeit des Themas. Trotz internationaler Verbote nach dem Völkergewohnheitsrecht würden schwere Menschenrechtsverletzungen weltweit weiterhin geschehen – zum Teil sogar zunehmen.

Bereits 1953 hatte Papst Pius XII. angesichts der Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs internationale Abkommen gefordert, die den wirksamen Schutz gewährleisten, die zu ahndenden Verbrechen klar benennen und ihre Tatbestandsmerkmale präzise definieren. Diese Forderung sei bis heute aktuell, so Caccia.

Der Vatikan-Diplomat wies zudem darauf hin, dass besonders Frauen, Kinder und Angehörige ethnischer sowie religiöser Minderheiten weiterhin Opfer von Verfolgung und Gewalt werden. Das Fehlen kollektiver Antworten verletze nicht nur die Menschenwürde der Betroffenen, sondern auch „das moralische Gewissen der Menschheit“.

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Klare internationale Regelung zur Prävention gefordert

Grundlegend sei nicht die Frage, ob Verbrechen gegen die Menschlichkeit verboten sind – das sei im Völkergewohnheitsrecht längst anerkannt –, sondern wie Prävention und Ahndung wirksam umgesetzt werden können, betonte Erzbischof Caccia. Ein künftiger Rechtsrahmen müsse auf bestehendem Recht aufbauen, um „Rechtskohärenz zu bewahren, Vertrauen zwischen den Staaten zu fördern und einen möglichst breiten Konsens zu ermöglichen“.

Vor diesem Hintergrund zitierte der Erzbischof Papst Leo XIV.: „Um miteinander in Dialog zu treten, muss man sich über die Worte und die Konzepte, die sie repräsentieren, verständigen. Die Bedeutung der Worte wiederzuentdecken, ist möglicherweise eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit.“

Die Hauptverantwortung für die Verhinderung und Verfolgung solcher Verbrechen liege bei den Staaten selbst. Nationale Gerichte seien der primäre Ort für Ermittlungen und Strafverfolgung. Internationale Zusammenarbeit sei jedoch unverzichtbar – insbesondere bei grenzüberschreitenden Taten oder wenn Staaten nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen. Dabei müsse die Zusammenarbeit Prinzipien wie Komplementarität, faire Verfahren und die Achtung der Menschenrechte stärken.

Sein Augenmerk richtete Caccia dabei speziell auf die Opfer. Ihr Leid erfordere Gerechtigkeit, Schutz und Unterstützung. Ein zukünftiges internationales Instrument müsse sicherstellen, dass ihre Stimmen gehört und ihre Würde gewahrt werden, ohne die Rechte anderer Beteiligter zu gefährden. Abschließend bekräftigte der Erzbischof die Bereitschaft des Heiligen Stuhls zu einem offenen und konstruktiven Dialog, mit dem Ziel, gemeinsam „eine wirksame und dauerhafte Antwort auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu entwickeln.

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