StartWeltAbtreibungen in Großbritannien legalisiert: Kirche und Pro-Life-Organisation beunruhigt

Abtreibungen in Großbritannien legalisiert: Kirche und Pro-Life-Organisation beunruhigt

Das britische Parlament stimmte mit deutlicher Mehrheit für die Entkriminalisierung von Abtreibungen in Großbritannien. Frauen in England und Wales dürfen künftig nach Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Bischofskonferenz von England und Wales reagierte schockiert auf das Votum und warnte vor weitreichenden Folgen – nicht nur für das ungeborene Leben.

Abtreibungen in Großbritannien nach Abstimmung im Parlament bald straffrei?

Das britische Parlament sprach sich mit großer Mehrheit für eine Gesetzesänderung zur Entkriminalisierung von Abtreibungen aus. Der Änderungsantrag der regierenden Labour-Partei ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets zur Reform des Strafrechts. Mit der Annahme des Pakets wird ein fast 150 Jahre altes Grundgesetz geändert, das Abtreibungen bislang grundsätzlich unter Strafe stellte.

Nach Angaben der BBC wurde der Antrag von allen großen Abtreibungsanbietern sowie rund 50 Organisationen unterstützt – darunter auch die Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, das Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG). Deren Präsidentin, Ranee Thakar, begrüßte den Beschluss des Parlaments und betonte, dass er die Haltung der Gesellschaft widerspiegele. Eine breite Mehrheit unterstütze das Recht von Frauen, in einem geschützten Rahmen und ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu erhalten.

Zwar waren Schwangerschaftsabbrüche in England und Wales bislang bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich, jedoch nur als Ausnahmen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt wurden. Bei Gefahr für das Leben der Mutter waren auch spätere Abbrüche erlaubt. Das bisher geltende Gesetz sah im Extremfall lebenslange Haftstrafen für illegale Abtreibungen vor.

Kritik von Kirche und Pro-Life-Organisation

„Zutiefst beunruhigt“ zeigten sich Lebensschutzorganisationen und die katholische Bischofskonferenz von England und Wales nach der Abstimmung. Bischof John Sherrington kritisierte, dass der neue Gesetzestext jegliche strafrechtliche Verantwortung für Frauen aufhebe, „die aus irgendeinem Grund, zu jedem Zeitpunkt – auch bis zur Geburt oder während der Geburt – eine Abtreibung vornehmen lassen“.

Neben der drastischen Einschränkung des Schutzes für das ungeborene Leben warnt der als „Lebensschutzbischof“ bekannte Erzbischof von Liverpool vor schwerwiegenden Folgen auch für schwangere Frauen. „Frauen werden noch anfälliger für Manipulation, Zwangsabtreibungen und erzwungene Eingriffe“, so seine Sorge. Zudem könne die Gesetzesänderung dazu führen, dass auf ärztliche Beratung verzichtet werde und „die Anwendung von Abtreibungspillen bei gefährlichen Spätabtreibungen zu Hause wahrscheinlicher wird“, warnt Bischof Sherrington.

Auch die „Society for the Protection of Unborn Children“ übt scharfe Kritik. Laut Sprecherin Alithea Williams würde mit dem neuen Gesetz selbst eine Abtreibung kurz vor der Geburt nicht mehr als Straftat gelten. Der ohnehin bereits sehr begrenzte rechtliche Schutz für das ungeborene Leben werde damit vollständig aufgehoben.

Meinung der Redaktion

Die katholische Kirche hat in dieser Frage eine klare Position: Sie lehnt Abtreibung in aller Deutlichkeit ab. Das Leben beginnt nicht erst mit der Geburt, sondern bereits mit der Empfängnis. Von diesem Moment an ist jeder Mensch, geschaffen nach dem Bild Gottes (vgl. Gen 1,27), in seiner Würde unantastbar. Ein Schwangerschaftsabbruch ist daher als Tötungsdelikt zu betrachten. Das fünfte Gebot lehrt: „Du sollst nicht töten.“

Zweifellos können Frauen durch eine Schwangerschaft – etwa infolge einer Vergewaltigung – in eine schwere Ausnahmesituation geraten. Doch gerade dann bietet die Kirche einen sicheren Zufluchtsort, der Unterstützung bereitstellt, um das Leben der Mutter ebenso wie das des ungeborenen Kindes zu schützen. Keine ungewollte oder ungeplante Schwangerschaft rechtfertigt einen Verstoß gegen das göttliche Gebot und die moralischen Grundwerte.

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