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Eintrittspreis für den Kölner Dom steht fest: Besichtigungen ab Juli 2026 kostenpflichtig

Ab Juli 2026 wird der Besuch des Kölner Doms für Touristinnen und Touristen kostenpflichtig: Für den Innenraum der Kathedrale sollen künftig 12 Euro Eintritt fällig werden.

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Andreas Nachbar
3 min Lesezeit
Eintrittspreis für den Kölner Dom steht fest: Besichtigungen ab Juli 2026 kostenpflichtig
(c) Bildnachweis: Beitragsbild @ herbert2512 - pixabay user_id:2929941

Wer den Kölner Dom künftig als Tourist besichtigen möchte, muss dafür bezahlen: Ab dem 1. Juli 2026 erhebt das Domkapitel erstmals eine Besichtigungsgebühr für den Innenraum der Kathedrale. Mit den Einnahmen sollen die laufenden Kosten für Erhalt und Instandhaltung des UNESCO-Welterbes langfristig gesichert werden. Während Erwachsene künftig 12 Euro zahlen, gelten zahlreiche Ausnahmen und Ermäßigungen – darunter freier Eintritt für Kinder bis 13 Jahre, Gottesdienstbesucher sowie Menschen, die den Dom zum Gebet aufsuchen.

Kölner Dom: Eintritt ab Juli 2026

Mit einer neuen Besichtigungsgebühr will das Domkapitel die Finanzierung des Kölner Doms langfristig sichern. Wie Dompropst Guido Assmann bei der Vorstellung des Konzepts erklärte, sollen die zusätzlichen Einnahmen dazu beitragen, die Instandhaltung der gotischen Kathedrale für kommende Generationen zu gewährleisten. Für den touristischen Zugang zum Innenraum des Doms werden ab dem 1. Juli 2026 regulär 12 Euro fällig. Für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende, Studierende, Begleitpersonen von Schulgruppen sowie Inhaber eines NRW-Sozialpasses gilt ein ermäßigter Eintrittspreis von 6 Euro.

Zugleich sieht das Konzept zahlreiche Ausnahmen vor. Kinder bis einschließlich 13 Jahre erhalten freien Eintritt – nicht nur in den Dom selbst, sondern auch in die Schatzkammer und zur Turmbesteigung. „Wir haben die öffentliche Diskussion der vergangenen Wochen aufmerksam verfolgt“, sagte Assmann. Neben kritischen Stimmen habe es viele verständnisvolle Rückmeldungen gegeben. Vielen Menschen sei bewusst, „dass der Erhalt und Unterhalt des Doms eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung benötigt“. Mit dem kostenlosen Zugang für Kinder wolle man Besuche von Kindertagesstätten, Grundschulen und jüngeren Schulklassen weiterhin unkompliziert ermöglichen. Zudem sollten Familien und Alleinerziehende den Dom auch künftig ohne finanzielle Hürden erleben können, betonte Assmann.

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Eintritt nicht zum Profit, sondern zum Erhalt der Kathedrale

Von der Ticketpflicht ausgenommen sind zudem Menschen mit Schwerbehinderung und deren Begleitpersonen sowie Mitglieder des Zentral-Dombau-Vereins. Auch der Besuch von Gottesdiensten, das persönliche Gebet oder das Entzünden einer Kerze an der Schmuckmadonna bleiben weiterhin kostenfrei. Darüber hinaus soll der Dom künftig an zwei Tagen im Jahr für alle Besucher kostenlos geöffnet werden: am 1. Mai und am 3. Oktober. An diesen gesetzlichen Feiertagen fänden weniger Gottesdienste statt, sodass Interessierte die Möglichkeit hätten, den Innenraum der Kathedrale ohne Eintritt zu besichtigen, erklärte Dompropst Guido Assmann.

Gleichzeitig bittet Assmann um Verständnis für die neue Regelung. „Auch wenn uns dieser Schritt nicht leichtfällt: Die Besichtigungsgebühr kann dazu beitragen, den Dom wieder stärker als Gotteshaus und sakralen Raum erfahrbar zu machen“, so der Dompropst. Er zeigte sich überzeugt, dass sowohl der langfristige Erhalt der Kathedrale als auch ihre spirituelle Bedeutung von der Maßnahme profitieren werden. Auch Domrendant Clemens van de Ven verteidigte die Einführung der Gebühr. Neben den laufenden Kosten für Betrieb und Erhalt müsse das Domkapitel auch für künftige Herausforderungen vorsorgen und notwendige Rücklagen bilden. Die neue Besichtigungsgebühr diene „nicht dem Profit, sondern dem existenziellen Erhalt der Kathedrale“, betonte van de Ven.

Der Kölner Dom zählt zu den bedeutendsten Kirchen Europas und blickt auf eine jahrhundertelange Geschichte zurück. Die Kathedrale beherbergt die Reliquien der Heiligen Drei Könige und wurde ab 1248 im gotischen Stil errichtet. Mit der neuen Gebühr soll die Finanzierung des dauerhaften Unterhalts des historischen Bauwerks künftig auf eine breitere Grundlage gestellt werden.


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