EU-Bischöfe gegen Löschung von Daten aus dem Taufregister
Die Taufe hat einen unauslöschlichen Charakter – aber gilt das auch für die Daten im Taufregister? Ein Streit in Belgien führt diese Frage nun vor den Europäischen Gerichtshof. Die EU-Bischofskommission COMECE pocht darauf, dass Taufregister eine dauerhafte kirchliche Tatsache dokumentieren, und warnt vor den Folgen einer vollständigen Löschung.

Die katholische EU-Bischofskommission COMECE stellt sich gegen eine mögliche Löschung von Taufdaten aus kirchlichen Registern. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob das Recht auf Löschung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung auch für kirchliche Taufregister gilt – oder ob die Religionsfreiheit und die kirchliche Autonomie dem entgegenstehen.
Keine Löschung von Taufdaten
In ihrem am Wochenende veröffentlichten Positionspapier zu dem Verfahren argumentiert COMECE, Taufregister seien „keine Mitgliederlisten“, sondern „dauerhafte Aufzeichnungen“ über empfangene Sakramente. Eine nachträgliche Löschung könne deshalb nach Ansicht der Bischofskommission in die kirchliche Autonomie und die Religionsfreiheit eingreifen.
Ausgangspunkt ist ein Rechtsstreit in Belgien. Die Diözese Gent wehrt sich gegen den Antrag eines Getauften, seine personenbezogenen Daten aus dem Taufregister entfernen zu lassen. Damit steht grundsätzlich zur Debatte, wie weit die Datenschutzrechte nach der EU-Datenschutzgrundverordnung reichen, wenn sie mit dem religiösen Selbstverständnis einer Kirche zusammentreffen.
Die Position von COMECE folgt einer Klarstellung des Vatikans vom April 2025. Das Dikasterium für die Gesetzestexte stellte damals fest, dass Taufeinträge auch nach einem Kirchenaustritt grundsätzlich „weder geändert noch gelöscht“ werden dürfen. Das Register halte eine „historische kirchliche Tatsache“ fest und diene nicht als Verzeichnis der aktuellen Kirchenmitglieder. Wer aus der Kirche austritt, könne sich selbstverständlich von ihr distanzieren, hieß es weiter. Am historischen Fakt der empfangenen Taufe ändere ein Austritt jedoch nichts.
Unabhängiger, katholischer Journalismus braucht Sie.
GodMag finanziert sich durch die freiwilligen Beiträge unserer Leser. Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, helfen Sie uns bitte mit einer kleinen Spende, um unsere Arbeit fortzusetzen.
Taufregister als dauerhafte Dokumentation
Für die katholische Kirche ist die Taufe ein „einmaliges und dauerhaftes Sakrament“. Die Einträge in den Kirchenbüchern dokumentierten deshalb einen kirchenrechtlich relevanten Vorgang – und nicht die aktuelle religiöse Zugehörigkeit eines Menschen. In mehreren europäischen Ländern werde dem Wunsch von Ausgetretenen bereits mit einem Vermerk Rechnung getragen, dass sie nicht mehr als Katholiken identifiziert werden möchten.
Gegen eine vollständige Löschung führt COMECE zudem mögliche Auswirkungen auf Dritte an. Taufregister enthielten neben den Angaben zu den Getauften auch Informationen über Eltern, Taufpaten und den jeweiligen Geistlichen. Die Dokumente könnten außerdem für kirchenrechtliche Fragen eine Rolle spielen, etwa bei Eheschließungen oder bei der Aufnahme in bestimmte kirchliche Ämter und Ordensgemeinschaften.
Auch über den kirchlichen Bereich hinaus hätten die Unterlagen Bedeutung, argumentiert die Bischofskommission. In mehreren europäischen Ländern würden Taufdokumente etwa als Nachweise bei Fragen zu Geburt, Abstammung, Staatsbürgerschaft, Erbschaften oder Pensionsansprüchen herangezogen. Historische Taufbücher seien zudem „wichtige Quellen für die Familienforschung“. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs soll seine Schlussanträge in dem Verfahren am 1. Oktober vorlegen. Mit einem Urteil des EuGH wird erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet.
Über Andreas Nachbar
Redakteur / Autor bei GodMag.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten aus Kirche und Gesellschaft direkt in Ihr Postfach.
Völlig kostenlos. Abmeldung jederzeit mit einem Klick möglich.
Kommentare (0)
Kommentare werden geladen...