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Französischer Senat lehnt Gesetz zur Sterbehilfe ab – Bischöfe würdigen Ausbau der Palliativversorgung

Nach der Ablehnung des Gesetzes zur medizinischen Sterbehilfe im französischen Senat wertete die Französische Bischofskonferenz die Abstimmung als Ausdruck erheblicher politischer und gesellschaftlicher Spannungen. Während die Bischöfe den beschlossenen Ausbau

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Andreas Nachbar
3 min Lesezeit
Französischer Senat lehnt Gesetz zur Sterbehilfe ab – Bischöfe würdigen Ausbau der Palliativversorgung
(c) Bildnachweis: Beitragsbild @ Ank Kumar - Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Nach der Ablehnung des Gesetzes zur medizinischen Sterbehilfe im französischen Senat wertete die Französische Bischofskonferenz die Abstimmung als Ausdruck erheblicher politischer und gesellschaftlicher Spannungen. Während die Bischöfe den beschlossenen Ausbau der Palliativversorgung als moralische Pflicht ausdrücklich begrüßen, warnen sie eindringlich vor aktiver Sterbehilfe und betonen, dass das „Geben des Todes“ keine würdige Antwort auf menschliches Leid sein könne.

Senat lehnt Gesetz zum assistierten Sterben ab

Der französische Senat hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Regelung des assistierten Sterbens zurückgewiesen. Damit geht das Vorhaben erneut an die Nationalversammlung, die das Gesetz theoretisch auch ohne Zustimmung der Länderkammer verabschieden könnte. Der Entwurf sieht vor, dass volljährige Menschen mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen ein tödliches Medikament erhalten dürfen. Ist eine eigenständige Einnahme nicht möglich, könnten Ärztinnen, Ärzte oder Pflegekräfte dabei helfen. Voraussetzung sind neben der Volljährigkeit die französische Staatsbürgerschaft oder ein Wohnsitz in Frankreich sowie die Bestätigung eines Behandlungsteams, dass sich die Krankheit in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befindet und mit unerträglichen, nicht behandelbaren Schmerzen einhergeht.

Ausgeschlossen sind Menschen mit schweren psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Leiden wie Alzheimer. Zudem enthält der Entwurf eine Gewissensklausel für medizinisches Personal. Trotz der Zustimmung der Nationalversammlung im Mai 2025 scheiterte das Gesetz nun im Senat mit 181 Gegen- zu 122 Ja-Stimmen. Kritisiert wurde es sowohl von rechtskonservativen Gegnern als auch von früheren Befürwortern, denen der Text zuletzt zu stark verwässert erschien. Bereits am 21. Januar hatte der Senat mit der Ablehnung von Artikel 4 zentrale Zugangsvoraussetzungen zur Hilfe beim Sterben verworfen.

In der Sitzung am 28. Januar billigte die Kammer zudem ein Gesetz zur Palliativversorgung. Ziel der Regelung ist es, den Zugang zu Betreuung und Begleitung am Lebensende landesweit auszubauen und einheitlicher zu gestalten. Das Vorhaben fand im Parlament breite Zustimmung und wurde mit 307 Ja-Stimmen bei lediglich 17 Gegenstimmen nahezu einstimmig verabschiedet.

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Bischöfe würdigen Palliativversorgung und betonen Schutz des Lebens

Die Französische Bischofskonferenz begrüßte in einer Stellungnahme das Votum der Abgeordneten für die Palliativversorgung und dankte ihnen ausdrücklich. Die Bischöfe betonten, dass die Linderung von Leiden bis zum Lebensende ein grundlegendes moralisches Gebot sei. Gleichzeitig nahmen sie die Ablehnung des Gesetzes zur sogenannten „aktiven Sterbehilfe“ zur Kenntnis. Der Entwurf war während der parlamentarischen Beratungen stark verändert worden und hatte tiefe Meinungsunterschiede offenbart.

Für die Bischöfe zeigt das Scheitern des Gesetzes die bestehende politische und gesellschaftliche Blockade. Es verdeutliche, wie umstritten ethische Fragen rund um Euthanasie und assistierten Suizid in Frankreich bleiben. Die fehlende Einigung im Senat spiegelte ihrer Ansicht nach die Ängste, Erwartungen und den Widerstand vieler Menschen wider. „Den Tod zu geben wird niemals eine menschliche, geschwisterliche und würdige Antwort auf Leid sein“, so die Bischöfe in ihrer Erklärung.

Die Debatte über die aktive Sterbehilfe wird im Februar in der Nationalversammlung fortgesetzt. In diesem Zusammenhang appelliert die Französische Bischofskonferenz an die Abgeordneten, die „tiefen Sorgen“ von medizinischem Personal, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen ernst zu nehmen. Gleichzeitig fordern die Bischöfe eine breite Unterstützung jener Stimmen, die sich gegen die Verabreichung tödlicher Substanzen aussprechen und den Schutz des Lebens bis zuletzt betonen.

Zugleich mahnen sie zu einer besonnenen Vorgehensweise: Die Beratungen dürften nicht übereilt oder aus wahlpolitischen Gründen beschleunigt werden. Vielmehr seien Sorgfalt, Maß und ein genauer Blick auf die anthropologischen und gesellschaftlichen Folgen eines möglichen Gesetzes zur aktiven Sterbehilfe erforderlich – insbesondere mit Blick auf die Wahrung der Würde der verletzlichsten Menschen.

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