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Haftstrafe: Ehemaliger Priester von Fulda verurteilt

In einem Gerichtsverfahren wurde ein Priester aus dem Bistum Fulda am Montag zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde des mehrfachen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen sowie der

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Andreas Nachbar
3 min Lesezeit
Haftstrafe: Ehemaliger Priester von Fulda verurteilt
(c) Bildnachweis: Beitragsbild @ BRuM - pixabay user_id:211164

In einem Gerichtsverfahren wurde ein Priester aus dem Bistum Fulda am Montag zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde des mehrfachen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen sowie der Verbreitung von kinderpornografischem Material beschuldigt. In 68 Fällen wurde der Priester vom Landgericht Fulda für schuldig befunden. Drei weitere Fälle wurden aus „Prozessökonomen Gründen eingestellt“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA).

Tatzeitraum zwischen 2021 und 2022

Das Gericht erkannte eine Schuld des 43-jährigen Priesters aus Fulda. So hat er sich in mehreren Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs im Zeitraum von 2021 und 2022 strafbar gemacht. Konkret wurde ihm in 59 Fällen die Erstellung, der Besitz und die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischem Material über Internet-Portalen nachgewiesen. Zudem hat er Kindern, die als solche zu erkennen waren, in diversen Chatverläufen teilweise „hartes kinderpornografisches Material“ gezeigt. Weiter soll er diese zu sexuellen Handlungen gedrängt und sich selbst bei solchen gezeigt haben. In neun anderen Fällen wurde er des schweren sexuellen Missbrauchs und des Versuchs des Missbrauchs schuldig befunden.

Die Opfer konnten nicht persönlich identifiziert werden, dennoch sei in den Videos erkennbar gewesen, dass es sich dabei um Kinder ab ca. neun Jahren sowie Jugendliche handelte. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren. Nach dem Gerichtsurteil kündigte die Verteidigung bereits an, in Revision zu gehen und das Gerichtsverfahren auf Verfahrensfehler zu überprüfen. Nach den Aussagen des Oberstaatsanwalts war eine Verurteilung nur möglich, da eine US-amerikanische Behörde National Center for Missing and Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) die entsprechenden Hinweise dazu lieferte.

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Deutlich höhere Haftstrafe möglich

Die Staatsanwaltschaft zeigt sich mit dem Ausgang und der Höhe der Freiheitsstrafe zufrieden. Dabei wäre eine deutlich höhere Haftstrafe möglich gewesen. Denn die enorme Summe der einzelnen Missbrauchsfälle hätte eine Freiheitsstrafe von mehr 35 Jahren gerechtfertigt. Dennoch sei das Urteil ein Signal an andere Täter, „auch wenn der Missbrauch vermutlich nur über Internet-Kommunikation erfolgt“, äußerte sich der leitende Oberstaatsanwalt Benjamin Krause gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur. Die Tatsache, dass der Angeklagte Priester nicht vorbestraft war und sich geständig zeigte, hat sich bei der Urteilsfindung mildernd ausgewirkt. Auch der Umstand, dass bereits der Prozess Folgen für den Täter hatte, floss in das Urteil mit ein. Denn der Verurteilte kann nicht mehr als Priester arbeiten und ist „gesellschaftlich ruiniert“.

Der Angeklagte, der sich bereits in therapeutischer Behandlung befindet, bereut seine Tat. Ihm sei bewusst geworden, welche Auswirkungen sein Missbrauch auf die Opfer hatte. Weiter betont er, dass es während seiner Amtszeit im Bistum Fulda in keinem Fall zu sexualisierter Gewalt gegenüber Gemeindemitglieder gekommen sei.

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