Es war das Jahr 2022, in dem sich das Leben des christlichen Vaters Ishtiaq Saleem komplett änderte. Getrennt von seiner Familie sitzt der Christ in einem pakistanischen Gefängnis. Der haltlose Vorwurf: Blasphemie. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt seine Verteidigung durch lokale Anwälte. Im schlimmsten Fall droht dem jungen Vater aufgrund der Blasphemiegesetze die Todesstrafe – im besten Fall ein Freispruch.
Blasphemievorwürfe bedrohen das Leben des jungen Familienvaters
Der 34-jährige christliche Familienvater Ishtiaq Saleem sitzt seit November 2022 in Pakistan in Haft – und ihm droht im schlimmsten Fall die Todesstrafe. Grundlage sind Blasphemievorwürfe, die Beobachter als höchst zweifelhaft bewerten. Ihm wird vorgeworfen, angeblich blasphemisches Material in sozialen Medien heruntergeladen zu haben. Unterstützt wird seine Verteidigung von der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International. Deren Vertreterin Tehmina Arora kritisiert scharf: „Ishtiaq hat nichts Unrechtes getan und lebte einfach sein Leben als Christ in Pakistan, als er verhaftet wurde.“ Seit nunmehr drei Jahren sei er „getrennt von seiner Familie“ inhaftiert. Arora warnt zudem grundsätzlich vor einem Missbrauch der Gesetze: „Niemand sollte aufgrund erfundener Blasphemieanklagen mit dem Tod oder jahrelanger Haft bedroht werden.“ Der Fall werfe ein Schlaglicht auf den zunehmenden Druck auf Christen und andere religiöse Minderheiten in Pakistan.
Mehrere Anträge auf Haftentlassung von Ishtiaq Saleem sind bislang gescheitert – sowohl vor untergeordneten Instanzen als auch vor dem Obersten Gerichtshof Pakistans. Eine Statistik zu Blasphemieverfahren belegt den hohen Druck, dem Christen ausgesetzt sind. Nach Angaben des pakistanischen Center for Social Justice wurden allein im Jahr 2024 insgesamt 344 neue Fälle registriert. Im Fall Saleem selbst sind die Anhörungen inzwischen abgeschlossen. Allerdings dauern die Verfahrensschritte gegen den Mitangeklagten Muhammad Umair noch an. Mit einem Urteil wird erst gerechnet, wenn auch diese abgeschlossen sind. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof das zuständige Sondergericht in Islamabad angewiesen, das Verfahren zügig voranzutreiben.
Blasphemie-Netzwerk belastet Verfahren – Hoffnung auf Freispruch bleibt
Besondere Brisanz erhält der Fall durch Hinweise auf die Beteiligung der sogenannten „Blasphemy Business Group“. Dabei soll es sich um ein organisiertes Netzwerk handeln, das gezielt falsche Blasphemievorwürfe konstruiert, um Betroffene zu erpressen und unter Druck zu setzen. Nach einem Bericht der pakistanischen Nationalen Menschenrechtskommission seien auf diese Weise bereits mehr als 450 Menschen in entsprechende Fallen gelockt worden.
Für zusätzliche Kontroversen sorgt, dass ausgerechnet der leitende Staatsanwalt im Fall Saleem, Rao Abdur Rahim, als mutmaßlicher Anführer dieser Gruppe gilt. Beobachter sehen darin einen schwerwiegenden Interessenkonflikt. Tehmina Arora von ADF International warnt auch hier vor den Folgen eines solchen Missbrauchs: „Organisierte Gruppen, die Blasphemieanklagen missbrauchen, um Unschuldige ins Visier zu nehmen, untergraben den Rechtsstaat.“ Zugleich appelliert sie an die internationale Gemeinschaft, stärker hinzusehen: „Fälle wie dieser erfordern Aufmerksamkeit sowie klare Forderungen nach Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht.“
Trotz der belastenden Umstände zeigen sich ADF International und die beteiligten Anwälte vorsichtig optimistisch. Nach ihrer Einschätzung habe der Prozess deutliche Schwächen in der Anklage offengelegt – ein Umstand, der die Hoffnung auf einen Freispruch nährt. Ihr Ziel bleibt, dass Ishtiaq Saleem bald zu seiner jungen Familie zurückkehren kann. Zugleich verbindet Arora diese Zuversicht mit einem grundsätzlichen Appell: „Die Blasphemiegesetze schaffen eine Kultur der Gewalt und Diskriminierung und müssen abgeschafft werden.“ Es brauche, so Arora, einen Wandel hin zu mehr Religionsfreiheit: „Ishtiaq muss freigelassen werden, und Pakistan muss sich hin zu einer Kultur bewegen, die Religionsfreiheit für alle achtet und schützt.“
