Am 8. Dezember feiern wir das „Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“ durch ihre Mutter Anna. Im Mittelpunkt des Festes steht Maria, die Mutter Jesu, die vom ersten Moment ihres Lebens an durch die Gnade Gottes von der Erbsünde bewahrt blieb. Entscheidend für das Fest ist nicht – wie oft fälschlicherweise angenommen – die Jungfräulichkeit Mariens, sondern ihre Freiheit von der Erbsünde.
Maria berufen und begnadet: Von der Empfängnisfeier zur dogmatischen Festlegung
Gott hat Maria für eine schwere Aufgabe berufen, die menschliche Kräfte übersteigt. Gleichzeitig hat er sie für diese Aufgabe mit einer besonderen Gnade vorbereitet. Im Lukasevangelium offenbart sich dies im Gruß des Engels: „Sei gegrüßt, du Begnadete, der Herr ist mit dir“ (Lk 1,28). Der Begriff ‚Begnadete‘ (Voll der Gnade) deutet auf einen dauerhaften, makellosen Gnadenzustand hin, der von ihrer Empfängnis an wirkt und sie für die Inkarnation vorbereitet.
Historisch hatte das Fest zunächst einen anderen Namen und Fokus. Anselm von Canterbury führte im 12. Jahrhundert den „Tag der Empfängnis der Allerheiligsten Gottesmutter durch Anna“ ein. 1477 machte Papst Sixtus IV. das Fest im Bistum Rom offiziell zum Hochfest mit eigener Messe und legte den 8. Dezember als festen Termin fest – neun Monate vor der Geburt Marias.
Im Mittelalter beschäftigte die Frage die Theologen, ob Maria bereits ab dem Moment ihrer Empfängnis oder erst beim Gruß des Engels von der Erbsünde befreit war. Papst Pius IX. entschied diesen theologischen Streit 1854 mit dem Dogma der „ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“.
Das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens
Mit dem Dogma der „Unbefleckten Empfängnis“ legte Papst Pius IX. das Hochfest als verbindliche Glaubenslehre der katholischen Kirche fest. Dabei betonte er, dass Maria von dem allerersten Moment ihrer Empfängnis an durch ein einzigartiges Gnadengeschenk Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, von jeglicher Erbsünde unversehrt blieb. Diese göttliche Bewahrung ist offenbart und von allen Gläubigen fest und beständig zu glauben.
Die Begriffe „Erbsünde“ oder „Erbschuld“ beschreiben eine schicksalhafte Verstrickung in das Böse, in die jeder Mensch hineingeboren wird – im Gegensatz zur persönlichen Schuld, die aus bewusster Ablehnung Gottes entsteht. Damit wurde festgelegt, dass Maria von ihrer Mutter ohne Makel der Erbsünde empfangen und geboren wurde. Wie Papst Pius IX. in Ineffabilis Deus (1854) formulierte: Maria wurde „durch eine besondere Gnade und ein Privileg des allmächtigen Gottes, in Anbetracht der Verdienste Jesu Christi, des Erlösers des menschlichen Geschlechts, von der ersten Minute ihrer Empfängnis an von jeder Erbsündenmakel bewahrt“.
Diese Gnade ist keine bloße „Vorbereitung“ auf die Mutterschaft Christi, sondern eine vollständige Erlösung, die Maria von jeder Erbsünde befreit. Im Gegensatz dazu erfolgt die übliche Erlösung durch die Taufe, die eine Befreiung von bereits wirkender Erbsünde darstellt. Die Erbsünde, mit der jeder Mensch geboren wird und die durch die Taufe vergeben wird, betrifft nicht die persönlich begangenen Sünden, sondern die Bedingungen, unter denen Menschen leben, die ihre Entscheidungen prägen. Sünde ist also mehr als das bewusste Brechen von Geboten oder das Begehen ethisch verbotener Handlungen: Sündigen bedeutet, in Angst um sich selbst zu leben, statt ganz auf Gott zu vertrauen.
Klare Unterscheidung besteht zur Lehre von der jungfräulichen Empfängnis Jesu durch den Heiligen Geist, die auch andere christliche Konfessionen anerkennen und die Teil des Glaubensbekenntnisses ist.
