Ab September 2026 legalisiert der US-Bundesstaat Illinois den ärztlich assistierten Suizid. Mit der Unterzeichnung des Gesetzes SB 1950 durch Gouverneur J. B. Pritzker dürfen unheilbar kranke Erwachsene unter strengen Voraussetzungen selbst verabreichte, tödliche Medikamente erhalten. Während die Regierung das Gesetz als Akt der Selbstbestimmung und Leidensminderung verteidigt, stößt die Entscheidung bei Kirchen und Behindertenrechtsorganisationen auf scharfe Kritik, die vor ethischen Risiken, sozialem Druck und drastischen Folgen warnen.
Gesetz zum assistierten Suizid mit Voraussetzungen und Schutzklauseln
Mit der Unterzeichnung des Gesetzes SB 1950 hat Illinois als zwölfter US-Bundesstaat den ärztlich assistierten Suizid legalisiert. Ab September 2026 können unheilbar kranke Erwachsene mit festem Wohnsitz in Illinois tödliche Medikamente erhalten, die sie selbst einnehmen müssen. Voraussetzung hierfür ist eine Erkrankung, die nach medizinischem Ermessen innerhalb von sechs Monaten zum Tod führt. Von der Regelung ausgeschlossen sind psychische Erkrankungen wie eine schwere Depression.
Die Diagnose muss nach einer persönlichen Untersuchung durch einen Arzt gestellt und von einem zweiten Mediziner bestätigt werden. Das Gesetz verpflichtet Ärzte zudem, ihre Patienten umfassend über realistische Alternativen wie medizinische Behandlungsoptionen, palliative Begleitung und Angebote zur Schmerztherapie zu informieren. Durch eine Klausel ist es medizinischem Personal möglich, eine Mitwirkung am assistierten Suizid abzulehnen. Mediziner, die die tödlichen Medikamente verschreiben, sind vor zivil- und strafrechtlicher Haftung geschützt.
Das umstrittene Gesetz verteidigt Gouverneur J. B. Pritzker mit dem Argument der Selbstbestimmung am Lebensende. Demnach ermögliche das Gesetz Menschen mit schweren, unheilbaren Krankheiten, gemeinsam mit ihrem Arzt eine Entscheidung zu treffen, um unnötiges Leiden in der letzten Lebensphase zu vermeiden.
Scharfe Kritik der Katholischen Kirche
Die Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids in Illinois stößt auf heftige Kritik von Kirchen und Behindertenrechtsorganisationen. Die in Chicago ansässige Interessenvertretung Access Living warnte, das Gesetz gefährde Menschen mit Behinderungen und setze einen „gefährlichen Präzedenzfall“, insbesondere angesichts von Kürzungen bei Medicaid und im Gesundheitswesen, so Präsidentin Karen Tamley.
Die katholischen Bischöfe des Bundesstaates erklärten, das Gesetz habe, anders als argumentiert, „nichts mit Mitgefühl zu tun“. Zwar müssten die Patienten über Alternativen informiert werden, doch seien weder eine Begleitung durch die Familie noch die tatsächliche Bereitstellung von Diensten gesetzlich vorgeschrieben. Zudem verurteilt der Katechismus der Katholischen Kirche vorsätzliche Euthanasie als Mord, erlaubt jedoch das Unterlassen überfordernder oder außergewöhnlicher medizinischer Maßnahmen (KKK, 2278). In einem Brief an Gouverneur J. B. Pritzker forderten die Bischöfe ein Veto und plädierten stattdessen für eine einfühlsame, professionelle oder familiäre Pflege am Lebensende.
Darüber hinaus warnen die Kirchenvertreter, dass Erfahrungen aus anderen Bundesstaaten auf einen Anstieg der Suizidrate hindeuten könnten. Robert Gilligan, Geschäftsführer der Katholischen Konferenz von Illinois, kündigte an, den Gesetzestext auf mögliche rechtliche Konflikte mit den Gewissensrechten von Ärzten zu prüfen. Auch die American Medical Association betont in ihrem Ethikkodex, dass ärztlich assistierter Suizid grundsätzlich mit der Rolle des Arztes als Heiler unvereinbar sei.
