StartWirtschaft & PolitikGesetzentwurf zur Abtreibung: Unrecht nicht Legalisieren

Gesetzentwurf zur Abtreibung: Unrecht nicht Legalisieren

Am 14. November trafen sich Abgeordnetengruppen der Fraktionen SPD und Grünen, um einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorzulegen. Auch ein Entschließungsantrag zur Verbesserung der Versorgung für ungewollt Schwangere sollte dabei ausgehandelt werden. In dem Gesetzentwurf zur Abtreibung geht es darum, für Straffreiheit von Abtreibungen zu sorgen. Dies stößt bei der CDU und bei den Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) auf großen Widerspruch. So wies Union-Chef Friedrich Merz das Vorhaben als inakzeptabel zurück und sprach von einem Thema, das wie kein anderes das Land polarisiert. Die Pressesprecherin der CDL, Dr. Friederike Hoffmann-Klein, verwies darauf, dass die Legalisierung von Unrecht bald Wirklichkeit sein könnte.

Gesetzentwurf zur Abtreibung: Ein Dokument voller Pseudo-Behauptungen

Legalisierung von Unrecht – klingt wie ein Begriff der Widersprüche, dennoch könnte es nach Ansicht der Pressesprecherin bald Realität sein. Dies wird in ihrer Mitteilung zum Gesetzentwurf zur Abtreibung deutlich. Dieser plant die Abschaffung des § 218 StGB. Darin werden Schwangerschaftsabbrüche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt. Auch ist darin geregelt, zu welchem Zeitpunkt (gesetzlich) kein Schwangerschaftsabbruch vorliegt. In der Erklärung der CDL heißt es, Grüne und SPD wollten in den letzten Wochen ihrer Amtszeit noch einmal ein „Zeichen setzen und extreme Ziele durchsetzen“.

Weiter heißt es darin, dass Abtreibungen nicht willkürlich geregelt seien, sondern ein tatsächlicher Straftatbestand darstellten. Durch stereotype Aussagen würde die „Diskussion auf eine falsche Ebene gelenkt“. Es handle sich bei einem Schwangerschaftsabbruch um eine gewollte Tötung des ungeborenen Lebens. „Man will dieses Kind nicht“, heißt es in der Erklärung. Wenn das Recht auf Leben hochgehalten werde, könne der Gesetzentwurf nicht gleichzeitig das „Recht auf Tötung“ anerkennen. So sei der Entwurf gekennzeichnet von Pseudo-Behauptungen. Darin werde von einer „Einschränkung der Selbstbestimmung“ und „der körperlichen Autonomie“ gesprochen, so Dr. Friederike Hoffmann-Klein. Doch im Gesetzentwurf zur Abtreibung werde unterschlagen, dass es auch um die „Selbstbestimmung und Autonomie eines ungeborenen Kindes“ gehe.

Kritik vom Bundesverband für Lebensrecht

CDU-Chef Merz spricht unterdessen von einem Affront gegen die Mehrheit der Bevölkerung, die diesen Gesetzentwurf zur Abtreibung nicht wolle. Zudem nennt er es skandalös, dass sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) diesen Vorstoß unterstütze, obwohl er immer den „Gemeinsinn“ betont habe. Ähnlich kommt auch Kritik vonseiten der FDP. So ist es für die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr unangemessen, dem Bundestag solch ein polarisierendes Thema auf den letzten Metern „vor die Füße“ zu werfen. Für diese Streitfrage benötige es genügend Zeit und Raum, um darüber zu debattieren.

Scharfe Kritik kommt auch vom Bundesverband für Lebensrecht. So setzt die Präsidentin des Bundesverbands, Alexandra Linder, die Entfernung der Abtreibung aus dem Strafrecht mit der Abschaffung der Grundrechte von Kindern gleich. Zu der im Gesetzentwurf zur Abtreibung angesprochenen Versorgungslage von Schwangeren hat Alexandra Linder eine klare Haltung. Bei etwa jährlich 100.000 Abtreibungen in Deutschland und rund 1.100 Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, könne nicht von mangelhafter Versorgung die Rede sein. Zu der Rechtmäßigkeit der Tötung von Menschen eines bestimmten Alters sollen die Kosten der Abtreibungen der „Solidargemeinschaft“ aufgebürdet werden. So nennt der Bundesverband für Lebensrecht den Gesetzentwurf „brandgefährlich“.

Neuregelung durch Gesetzentwurf zur Abtreibung

Der Anstoß der Diskussion zu einer Änderung des Gesetzes kam von der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission. Diese sprach im April eine Empfehlung zur Liberalisierung der Abtreibung aus. Bisher ist es nach § 218 StGB geregelt, dass Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach eingehender Beratung straffrei einen Abbruch vornehmen können. Ebenso straffrei ist es aus medizinischen Gründen oder bei einer Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge sprach von einem „minimalinvasiven Vorschlag“ und davon, dass Frauen „entkriminalisiert“ werden sollten. Diese Aussage sorgt für Unverständnis bei der Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. Durch die stereotype Behauptung, Frauen müssten „entkriminalisiert“ werden, werde die Debatte auf eine falsche Ebene gelenkt.

Weiter findet sie klare Worte für die Ampelregierung. So sei es typisch für die „desaströse frauenpolitische Bilanz“ der Bundesregierung, das Tötungsangebot zu erweitern. Vielmehr sollten sie „eine sachgerechte und gute Familienpolitik betreiben, die Frauen und Familien stärkt“. So fordert die CDL von der Regierung, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.

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