Lebensschutz im Fokus der DBK-Vollversammlung: Bischöfe äußern sich zu ethischen Fragen
Bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz stehen ethische Fragen am Beginn und Ende des Lebens im Mittelpunkt.

Der Lebensschutz steht im Mittelpunkt der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Die Bischöfe befassen sich dabei mit ethisch umstrittenen Fragen am Beginn und am Ende des Lebens: Sie diskutieren über Organspende, Leihmutterschaft und die gesetzliche Regelung der assistierten Suizidbeihilfe. Dabei bekräftigen sie ihre Positionen zum Schutz der menschlichen Würde und zur Bedeutung von Selbstbestimmung und Solidarität.
Leihmutterschaft verletzt Würde von Mutter und Kind
Bei der Leihmutterschaft bekräftigten die Bischöfe ihre kategorische Ablehnung. Nach den Worten des Essener Bischofs Franz-Josef Overbeck verletzt eine Leihmutterschaft grundsätzlich die Würde von Kind und Mutter. „Im Zentrum steht dabei die Personwürde des Kindes“, erklärte Overbeck.
Aus Sicht des Bischofs besteht die Gefahr, dass das Kind zum Gegenstand der Vorstellungen und Erwartungen der Erwachsenen wird. Es könne „als Projekt der Erwachsenen oder, je nach Umständen bzw. je nach seinem Gesundheitszustand, sogar als Schadensfall betrachtet werden“. Besonders problematisch sei, dass die komplexe Lebenssituation eines Kindes durch eine Leihmutterschaft bewusst und willentlich geschaffen werde. Dies unterscheide sie etwa von einer Adoption, bei der auf eine bereits bestehende schwierige Situation reagiert werde.
Auch eine altruistische Leihmutterschaft, bei der die austragende Frau kein Geld erhält, ändere nach Ansicht der Bischöfe nichts an dieser grundsätzlichen Problematik. Das Kind werde weiterhin zum „Objekt und Vertragsgegenstand“ gemacht.
Gleichzeitig betonte Overbeck, die Kirche stelle nicht grundsätzlich infrage, dass Menschen nach einer Leihmutterschaft liebevolle und verantwortungsvolle Eltern sein könnten. Auch das Leid ungewollt kinderloser Paare sei „unbestritten“. Maßgeblich sei für die Kirche jedoch der „unbedingte Schutz der menschlichen Würde des Kindes“.
Besonders kritisch sieht Overbeck Leihmutterschaften im Ausland. Dort gebe es Vertragsbedingungen, die „entwürdigend“ und teilweise „geradezu unmoralisch“ seien. Auch der Vorschlag, Leihmutterschaften in Deutschland durch strenge gesetzliche Vorgaben zu regeln, überzeugt ihn nicht. Die grundsätzlichen ethischen Bedenken blieben auch unter einem solchen rechtlichen Rahmen bestehen.
Fokus auf Prävention und Begleitung
Neben den Fragen am Beginn des Lebens befassten sich die Bischöfe auch mit dem Lebensschutz am Lebensende. Mit Blick auf die derzeit diskutierte Neuregelung der Suizidbeihilfe forderte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa, Prävention und eine umfassende therapeutische Begleitung schwerstkranker und suizidwilliger Menschen stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
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„Der Staat hat den Auftrag, die Freiheit zu schützen, weiterleben zu wollen, weiterleben zu dürfen und weiterleben zu können“, sagte Welskop-Deffaa. Dies müsse auch für Menschen gelten, die den Eindruck hätten, keinen produktiven Beitrag mehr zur Gesellschaft leisten zu können. Die Möglichkeit einer Suizidbeihilfe dürfe deshalb keinesfalls zur Voraussetzung für die Übernahme von Pflegekosten durch die Pflegekassen werden.
Zugleich warnte die Caritas vor weiteren Einsparungen im Pflege- und Gesundheitsbereich. Kritisch äußerte sich Welskop-Deffaa auch zu Überlegungen, Pflegekräfte künftig stärker durch Roboter zu ersetzen. Es müsse verhindert werden, dass technische Systeme in Situationen, in denen Pflegebedürftige Verzweiflung oder einen Todeswunsch äußerten, zur Suizidbeihilfe rieten. „Wir alle haben inzwischen genug Fantasie, was Algorithmen machen können“, sagte sie.
Auch der Augsburger Weihbischof Anton Losinger verwies auf die Bedeutung einer guten palliativen Versorgung. Menschen könnten aus Angst vor Schmerzen oder aufgrund sozialer und psychischer Notlagen einen Suizid erwägen. Eine wirksame Schmerztherapie und umfassende Palliativversorgung könnten dazu beitragen, dass ein solcher Wunsch bei vielen Patienten wieder zurücktrete. Losinger fasste diesen Gedanken mit dem Satz zusammen: „Palliative Care kann Suizid verhindern.“
Organspende: Bischöfe für eine bewusste Zustimmung
In einem weiteren Punkt betrachteten die Bischöfe in Fulda die Debatte um die Organspende. Bischof Franz-Josef Overbeck betonte dabei den Wert der Organspende als Ausdruck christlicher Nächstenliebe und mitmenschlicher Solidarität. Wer seine Organe spende, treffe damit „einen moralisch guten und hoch zu schätzenden Entschluss“, sagte Overbeck.
Zugleich müsse die Entscheidung freiwillig bleiben. Eine Organspende dürfe niemandem aufgezwungen werden, insbesondere weil auch der Umgang mit dem Sterbenden und die Möglichkeit der Angehörigen, Abschied zu nehmen, berücksichtigt werden müssten. Gleichzeitig eröffne die Organspende die Möglichkeit, „selbst im Tod noch seinem Nächsten lebensrettende Hilfe zu leisten“. Die Kirchen ermutigten daher ausdrücklich dazu, sich als Organspenderin oder Organspender zu erklären.
Eine Widerspruchsregelung, bei der grundsätzlich jeder als Organspender gilt, sofern er nicht ausdrücklich widersprochen hat, lehnt Overbeck hingegen ab. Dadurch könne aus seiner Sicht „der Charakter einer nach freiem Entschluss geleisteten Spende“ verloren gehen.
Stattdessen sprach sich die Deutsche Bischofskonferenz für eine Zustimmungsregelung aus, bei der die Entscheidung regelmäßig und verbindlich abgefragt wird. Als konkretes Beispiel nannte Overbeck die Beantragung eines Personalausweises. Dabei könnte künftig erfasst werden, ob eine Person zur Organspende bereit, nicht bereit oder noch unentschlossen ist. Dies könne dazu beitragen, die Zahl der Einträge im Organspenderegister deutlich zu erhöhen.
Über Andreas Nachbar
Redakteur / Autor bei GodMag.
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