Niederlande: Prüfungskommission billigt Tötung eines zweijährigen Kindes
Erstmals hat eine niederländische Prüfungskommission die Tötung eines schwer kranken Kindes gebilligt. Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Schutz des Lebens auf und löst scharfe Kritik christlicher Stimmen aus.

Erstmals hat eine niederländische Prüfungskommission die aktive Beendigung des Lebens eines zweijährigen Kindes nach der seit Februar 2024 geltenden Regelung für Kinder gebilligt. Ein Arzt hatte das schwer hirngeschädigte Kind auf Bitten der Eltern getötet, nachdem diese gemeinsam mit den behandelnden Ärzten zu der Einschätzung gelangt waren, dass sein Leiden unerträglich und aussichtslos sei. Der Fall schlägt erneut große Wellen und zieht große Kritik von christlichen Stimmen nach sich.
„Keine reale Chance auf Verbesserung“
Die niederländische Regelung lässt die Tötung eines Kindes zwar unter bestimmten Voraussetzungen zu, rechtlich bleibt die aktive Lebensbeendigung grundsätzlich strafbar. Die Prüfungskommission sah im konkreten Fall jedoch einen medizinischen Notstand als gegeben an und kam zu dem Schluss, dass der Arzt sorgfältig gehandelt habe. Kritiker warnen dagegen vor einer Aufweichung des Lebensschutzes und stellen grundsätzlich infrage, dass die Entscheidung über Leben und Tod eines schwer kranken Kindes von anderen getroffen werden darf.
Das zweijährige Kind war nach nur 26 Schwangerschaftswochen während eines Auslandsurlaubs zur Welt gekommen. Untersuchungen zeigten eine weitreichende Schädigung des Gehirns. Im Alter von acht Monaten diagnostizierten die Ärzte ein infantiles epileptisches Spasmen-Syndrom, das früher als West-Syndrom bezeichnet wurde.
Als das Kind sich seinem zweiten Lebensjahr näherte, schätzten die Ärzte sein Entwicklungsalter auf gerade einmal sechs Wochen. Eine verbale Entwicklung habe überhaupt nicht stattgefunden. Hinzu kam eine zerebrale Sehstörung, die die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme weiter einschränkte. Nach Darstellung der niederländischen Prüfungskommission waren „alle Facetten des ‚Menschseins‘ im Bereich von Motorik, Verhalten und Persönlichkeit [...] in schwerem Maße beeinträchtigt“.
Mit zunehmender medizinischer Klarheit und einer sichtbaren Verschlechterung des Zustands hätten die Eltern schließlich den behandelnden Arzt gebeten, das Leben ihres Kindes zu beenden. Sie und der Arzt seien trotz verschiedener medizinischer und nichtmedizinischer Maßnahmen zu der Überzeugung gelangt, dass das Kind „unerträglich und aussichtslos litt“.
Enorm einschneidende Entscheidung
Polly van Dijk, die Vorsitzende der niederländischen Prüfungskommission, sagte dem Fernsehmagazin Nieuwsuur: „Man muss sich vorstellen, dass man als Elternteil beschließen muss, dass es für das eigene Kind besser ist, nicht mehr zu leben.“ Auch für den Arzt sei dies „eine ganz schwere Entscheidung“. Den Entschluss der Eltern bezeichnete sie als „enorm einschneidende Entscheidung“.
Der Arzt holte daraufhin zwei unabhängige Zweitmeinungen außerhalb seiner eigenen Region ein. Die hinzugezogenen Ärzte kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass „keine reale Chance auf eine Verbesserung der Situation bestand und eine unumkehrbare Situation vorlag“. In der Frage des Leidens gingen ihre Einschätzungen allerdings zunächst auseinander.
Medikamentöse Behandlung führt zu Nebenwirkungen
Bei der entscheidenden Frage, ob das Kind zum Zeitpunkt der Entscheidung unerträglich litt, waren die hinzugezogenen Ärzte nicht der gleichen Meinung. Die beiden ersten Zweitgutachter kamen zu dem Ergebnis, dass „zu diesem Zeitpunkt kein kontinuierliches unerträgliches Leiden vorlag“. Ihrer Ansicht nach bestanden noch andere Möglichkeiten, etwa palliative Maßnahmen oder eine weitere medikamentöse Behandlung, die zu einer besseren Kontrolle der epileptischen Anfälle führen könne.
Der behandelnde Arzt folgte zunächst dem Rat zu einer medikamentösen Therapie. Nach seiner Darstellung verschlechterte sich der Zustand des Kindes dadurch jedoch aufgrund von Nebenwirkungen, sodass das Medikament wieder abgesetzt wurde.
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Eine weitere ärztliche Einschätzung kam anschließend zu einem anderen Ergebnis. Der Arzt sei zu dem Schluss gelangt, „dass es keine Möglichkeit gab, das Leiden auf eine vernünftige andere Weise zu verringern oder zu beseitigen als dadurch, das Leben zu beenden“, heißt es im Bericht der Prüfungskommission.
Die Kommission folgte letztlich dieser Einschätzung. Aufgrund der „Summe der Erkrankungen“, der sehr eingeschränkten Möglichkeiten des Kindes, positive Erfahrungen zu machen, und der Erwartung einer weiteren Verschlechterung habe der Arzt zu der Überzeugung gelangen können, dass ein unerträgliches Leiden vorlag. Letztlich sei man deshalb zu dem Schluss gekommen, dass der Arzt sorgfältig gehandelt habe, erklärte Kommissionsvorsitzende Polly van Dijk.
Für die Lebensbeendigung wurde eine Kombination verschiedener Medikamente eingesetzt. Nach Angaben der Kommission leitete der Arzt zunächst mit Midazolam und Morphin eine Sedierung ein. Anschließend verabreichte er Propofol und Thiopental. Das Urteil hält fest, der Arzt habe auf Wunsch der Eltern eine Methode gewählt, bei der das Kind „ruhig in den Schlaf gebracht wurde“.
Kritik am Umgang mit dem Lebensschutz
Kritik an der niederländischen Regelung kommt unter anderem vom christlichen Patientenverband NPV. Bereits im Juni hatte sich der Verband zu dem Fall geäußert und auf einen zentralen Unterschied zur regulären Euthanasie hingewiesen: Das für das niederländische Euthanasiegesetz grundlegende Kriterium eines „freiwilligen und wohlüberlegten Verlangens“ könne bei Kindern nicht angewandt werden.
Kinder seien in besonderer Weise schutzbedürftig, erklärte der Verband. Dass andere über die Beendigung ihres Lebens entschieden, sei „inakzeptabel“ und werfe grundlegende Fragen nach dem „Schutz und dem Wert des verletzlichen Lebens eines jeden“ auf.
Auch Kardinal Willem Eijk, der für Medizinethik zuständige Referent der niederländischen Bischofskonferenz, hatte bereits bei der Ankündigung der Regelung im Oktober 2020 vor einer Ausweitung der aktiven Lebensbeendigung gewarnt. „Wer aktive Lebensbeendigung wegen einer bestimmten Form des Leidens vornimmt, lässt das Prinzip los, dass das Leben ein wesentlicher Wert ist“, sagte Eijk damals.
Mit Blick auf die Entwicklung der niederländischen Euthanasiepraxis stellte der Kardinal zudem eine grundsätzliche Frage: Die Kriterien für Euthanasie seien in den vergangenen Jahrzehnten „immer weiter gedehnt worden“. Seine Sorge sei, dass sich diese Entwicklung langfristig auch auf die Euthanasie bei Kindern übertragen könne: „Wird dasselbe auf Dauer nicht auch bei der Euthanasie an Kindern geschehen?“
Über Andreas Nachbar
Redakteur / Autor bei GodMag.
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