Papst Leo XIV.: Niemand darf sich über das Recht stellen
Papst Leo XIV. betont Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde: Niemand dürfe über dem Recht stehen. Zudem spricht er sich gegen Todesstrafe, Folter und für Rehabilitation statt reiner Bestrafung aus.

Papst Leo XIV. hat bei einer internationalen Parlamentarier-Konferenz in Rom die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde hervorgehoben. Weder Einzelpersonen noch Staaten dürften sich über geltendes Recht hinwegsetzen, erklärte das Kirchenoberhaupt. Zugleich sprach er sich gegen Todesstrafe, Folter und unmenschliche Strafen aus und warb für einen menschenwürdigen Umgang mit Straftätern sowie für entschlossene Maßnahmen gegen organisierte Drogenkriminalität.
„Recht darf nicht dem Willen Einzelner untergeordnet werden“
Bei einer Audienz vor Parlamentariern hat Papst Leo XIV. nachdrücklich betont, dass eine gerechte Gesellschaft nur dort bestehen könne, wo das Recht Vorrang vor persönlicher oder politischer Willkür habe. „Eine wahrhaft gerechte Gesellschaft kann nur dann bestehen, wenn das Recht – und nicht der Willkürwille Einzelner – souverän bleibt“, sagte er mit Verweis auf das Kompendium der kirchlichen Soziallehre. Niemand – unabhängig von Macht oder Status – dürfe sich das Recht anmaßen, „die Würde und die Rechte anderer oder ihrer Gemeinschaften zu verletzen“.
Auch die Bekämpfung von Kriminalität sei untrennbar mit dem Schutz grundlegender Menschenrechte verbunden, so der Papst weiter. „Die Prävention und Bekämpfung von Straftaten sei eng mit der Achtung und dem Schutz der universellen Menschenrechte verknüpft“, erklärte Leo XIV. Dabei seien nicht nur Strafverfolgungsbehörden gefordert, sondern die gesamte Gesellschaft auf nationaler wie internationaler Ebene.
Die Äußerungen des Pontifex erfolgten im Rahmen einer interparlamentarischen Konferenz in Rom, bei der über Strategien gegen grenzüberschreitende Drogenkriminalität im OSZE-Raum beraten wird. Der Vatikan unterstütze zwar ausdrücklich die strafrechtliche Bekämpfung des Drogenhandels, betonte Leo XIV., doch dürfe Gerechtigkeit nicht auf Bestrafung reduziert werden.
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Stattdessen forderte er einen umfassenderen Ansatz, der auch Rehabilitation und Wiedereingliederung berücksichtigt. „Wahre Gerechtigkeit [wird] nicht allein durch Bestrafung erreicht“, so der Papst; vielmehr brauche es „von Beharrlichkeit und Barmherzigkeit geprägte Ansätze“, die auf die Rückkehr von Straftätern in die Gesellschaft zielen.
Deutlich positionierte sich Leo XIV. zudem gegen die Todesstrafe sowie gegen jede Form unmenschlicher Behandlung: Der Respekt vor der Würde jedes Menschen schließe „die Anwendung der Todesstrafe, von Folter und jeder Form grausamer oder erniedrigender Bestrafung aus“.
Papst fordert breiten gesellschaftlichen Ansatz im Kampf gegen Drogenkriminalität
Papst Leo XIV. hat einen umfassenden, „multidisziplinären Ansatz“ im Umgang mit Drogenabhängigkeit und organisiertem Verbrechen angemahnt. Neben medizinischen und sozialen Hilfsangeboten sprach er sich für verstärkte Ausstiegs- und Behandlungsprogramme für Betroffene aus. Ebenso wichtig seien Präventionsmaßnahmen, etwa mehr Aufklärung in Schulen und über soziale Medien sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Kirche und Zivilgesellschaft.
Mit Blick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität betonte der Papst deren zentrale Bedeutung für stabile Gesellschaften. „Das Unterbinden und Bekämpfen des organisierten Verbrechens ist unerlässlich für den Aufbau sicherer, gerechter und stabiler Gesellschaften“, sagte Leo XIV. Zugleich dankte er ausdrücklich den Einsatzkräften von Polizei und Justiz für ihren Dienst, bei dem einige ihr Leben verloren oder verletzt wurden. Ihr Einsatz solle „Dankbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und neue Entschlossenheit“ in der Gesellschaft wecken, so der Papst.
Über Andreas Nachbar
Redakteur / Autor bei GodMag.
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