„Mein Bauch gehört mir“, argumentieren viele Feministinnen, während gerade für die katholische Kirche Abtreibungen nach wie vor ein Tabu sind. Vor allem Papst Franziskus, gemeinhin eher für seine liberalen Ansichten bekannt, hat Schwangerschaftsabbrüchen bereits mehrfach eine harsche Absage erteilt.
Immerhin verglich der Pontifex den Versuch, „unschuldiges Leben zu beseitigen“, schon mal mit einem Auftragsmord. Deutsche Politiker wiederum wollen Frauen, die sich bewusst für diesen Weg entscheiden, vor Abtreibungsgegnern schützen und haben sich daher mit der sogenannten „Gehsteigbelästigung“ befasst.
Ziel ist es, zukünftig verstärkt gegen Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in unmittelbarer Nähe von Beratungsstellen vorzugehen. Wer sich dem widersetzt, müsse sich auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gefasst machen.
Familienministerin Elisabeth Paus erklärte in diesem Zusammenhang, es gehe darum, schwangeren Frauen eine ergebnisoffene Beratung bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs zu ermöglichen: Keine Betroffene dürfe in dieser schwierigen Situation mit Hass und Hetze konfrontiert werden.
Eine Argumentation, der sich der deutsche Caritasverband – zumindest in weiten Teilen – anschließt. Denn auch hier sieht man Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, „in einer besonders vulnerablen Situation“. Daher sei es richtig, diese vor persönlichen Übergriffen physischer oder psychischer Natur – also dem, was die Politik mit „Gehsteigbelästigungen“ meint – zu bewahren.
Auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen erachtet der Caritasverband als selbstverständlich. Dennoch müsse die Neuregelung geeignet sein, die Persönlichkeitsrechte der Frauen zu schützen, ohne unverhältnismäßig in die Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit derer, die sich für den Lebensschutz einsetzen, einzugreifen.
Der Deutsche Caritasverband, das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin und der Sozialdienst katholischer Frauen schlugen der Politik daher in ihrer gemeinsamen Stellungnahme marginale Änderungen am Gesetzentwurf vor. Unter anderem wird die sehr pauschale Regelung, die einen Bereich von 100 Metern um den Eingang von Beratungsstellen und Abtreibungspraxen nennt, in Frage gestellt. Sinnvoller sei vielmehr eine Regelung, die auf die Sicht- und Hörweite des Eingangs abziele.
Somit scheint ein Konsens durchaus möglich, denn auch Paus betonte das Recht auf Meinungsfreiheit, das selbstredend weiterhin gelte. Beides müsse eben gegeneinander abgewogen werden.
Zum Hintergrund: Ein Schwangerschaftsabbruch ist derzeit rechtswidrig, bleibt jedoch in den ersten zwölf Wochen ohne Strafe. Voraussetzung ist, dass sich die Schwangere zuvor beraten lässt.