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Polnische Bischöfe verteidigen traditionelles Eheverständnis: Kein Verstoß gegen die Würde

Die polnischen Bischöfe stellen sich gegen Bestrebungen, das traditionelle Eheverständnis durch europäische Rechtsprechung zu verändern. In einer aktuellen Stellungnahme bekräftigen sie die Ehe als Verbindung von Mann und Frau und betonen, dass die Verteidigung dieses Eheverständnisses gegen die Würde irgendeines Menschen gerichtet sei.

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Andreas Nachbar
2 min Lesezeit
Polnische Bischöfe verteidigen traditionelles Eheverständnis: Kein Verstoß gegen die Würde
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Die polnische Bischofskonferenz hat die verfassungsrechtliche Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau bekräftigt und Vorwürfe zurückgewiesen, deren Verteidigung verletze die Würde homosexueller Menschen. Anlass ist die Umsetzung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union, das die Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen in den Mitgliedstaaten vorsieht. Die Bischöfe warnen vor einer Aushöhlung des verfassungsmäßigen Eheverständnisses und fordern eine sachliche Debatte im Interesse des Gemeinwohls.

Bischöfe verteidigen traditionelles Eheverständnis

Angesichts wachsender Bemühungen auf europäischer Ebene, die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in den Mitgliedstaaten auszuweiten, haben die polnischen Bischöfe die verfassungsrechtliche Bedeutung der Ehe als Verbindung von Mann und Frau bekräftigt. Die Verteidigung dieses Verständnisses richte sich „weder gegen irgendjemanden noch gegen die Würde irgendeines Menschen“, erklärte der Familienrat der Polnischen Bischofskonferenz in einer Stellungnahme vom 22. Mai.

„Respekt vor jedem Menschen bedeutet nicht, die Wahrheit über die Ehe aufzugeben, die die Kirche von Anfang an gepredigt hat“, heißt es in der Erklärung, die vom Vorsitzenden des Familienrates, Erzbischof Wiesław Śmigiel, unterzeichnet wurde.

Hintergrund der Stellungnahme ist die Umsetzung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem November 2025. Demnach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, die in anderen EU-Ländern rechtmäßig geschlossen wurden. Infolgedessen haben die Städte Warschau und Breslau damit begonnen, entsprechende Eintragungen in das polnische Personenstandsregister vorzunehmen.

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Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigte das Oberste Verwaltungsgericht Polens im März 2026. Das Gericht verpflichtete die Behörden in Warschau, die in Deutschland geschlossene Ehe eines polnischen gleichgeschlechtlichen Paares in das Personenstandsregister einzutragen. Mit dem Urteil bestätigten die Richter, dass entsprechende ausländische Heiratsurkunden unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden müssen.

Verweis auf Verfassung und Tradition

Die Bischöfe verweisen in ihrer Stellungnahme auf Artikel 18 der polnischen Verfassung, der die Ehe ausdrücklich als Verbindung von Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Dabei handle es sich nicht um eine bloße Formalität, sondern um einen grundlegenden Verfassungsgrundsatz, betont das Episkopat.

Außerdem warnen die Kirchenvertreter vor „expansiven Rechtsauslegungen“, die das verfassungsmäßige Verständnis der Ehe schrittweise aushöhlen könnten. Solch grundlegende Fragen dürften nicht durch Interpretationen entschieden werden, die „ernsthafte soziale und verfassungsrechtliche Bedenken“ hervorriefen.

Zur Begründung verweisen die Bischöfe auf die Verwurzelung des Eheverständnisses im polnischen Recht, in der kulturellen Tradition und im christlichen Familienbild. Diese Grundlagen hätten „seit Jahrhunderten das europäische Verständnis von Menschlichkeit mitgestaltet“. Die Debatte über die Ehe müsse daher „mit Verantwortung, Ruhe und echter Sorge um das Gemeinwohl“ geführt werden.


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