StartWeltSchottland: Nein zur Sterbehilfe – Kritik an Abtreibungsentscheidung in London

Schottland: Nein zur Sterbehilfe – Kritik an Abtreibungsentscheidung in London

In Schottland hat das Parlament in Edinburgh die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid für todkranke Menschen abgelehnt und damit eine kontroverse ethische Debatte auf der Insel vorerst beendet. Es wäre das erste Gesetz dieser Art im Vereinigtes Königreich gewesen, zu dem neben Schottland auch England, Wales und Nordirland gehören.

Über den Entwurf stimmten die Abgeordneten am 17. März ohne Fraktionszwang ab, sodass sie frei nach persönlicher Überzeugung entscheiden konnten. Während katholische Bischöfe das Ergebnis als Schutz des Lebens begrüßten, sorgt zeitgleich eine Entscheidung im House of Lords in London für Kritik: Dort votierten die Mitglieder für eine Regelung, die Abtreibungen bis zur Geburt straffrei stellen könnte. Das Gesetz muss jedoch noch eine dritte Lesung im Oberhaus passieren.

Schottland weist Gesetz zur Sterbehilfe zurück

„Das Gebet hat die Herzen in dieser wichtigen Frage bewegt. Wir sind überglücklich. Gott sei Dank, dass das Leben heute Abend gesiegt hat!“, erklärten Vertreter der katholischen Kirche nach der Entscheidung in Edinburgh. Mit 69 zu 57 Stimmen bei einer Enthaltung wies das Parlament den Gesetzentwurf „Assisted Dying for Terminally Ill Adults (Scotland) Bill“ des Abgeordneten Liam McArthur zurück.

Noch im Mai 2025 hatte das Parlament mit 70 zu 56 Stimmen für die Weiterberatung gestimmt. In der entscheidenden Abstimmung wechselten jedoch dreizehn Abgeordnete die Seite. Der Entwurf hätte unheilbar kranken Erwachsenen mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten unter bestimmten Bedingungen den Zugang zu ärztlich assistierter Selbsttötung ermöglicht. Nach vier Debatten und rund 175 Änderungsanträgen scheiterte das Vorhaben.

Der Vorsitzende der schottischen Bischofskonferenz, John Keenan, würdigte das Ergebnis und dankte jenen Abgeordneten, die „das Prinzip der Menschenwürde hochgehalten und sich für die Schwachen eingesetzt haben“. Zugleich betonte er, man dürfe „das Thema Leid nicht dadurch angehen, dass wir den Leidenden ausschalten“, vielmehr brauche es „Fürsorge, Respekt und Würde … bis zu seinem natürlichen Tod“. Als nächste Priorität nannte er den Ausbau der Palliativmedizin. Während Schottland damit die Legalisierung des assistierten Suizids ablehnte, sorgte nur einen Tag später eine Entscheidung in London für Unverständnis.

Kritik an Entscheidung des Oberhauses zur Abtreibungsregelung

Das House of Lords hat eine umstrittene Regelung im „Crime and Policing Bill“ bestehen lassen, die Abtreibungen in England und Wales bis zur Geburt straffrei stellen könnte – sofern das Gesetz die dritte Lesung passiert. Ein Änderungsantrag zur Streichung der entsprechenden Klausel 208 wurde mit 185 zu 148 Stimmen abgelehnt.

Scharfe Kritik kam von John Sherrington. Der Erzbischof von Liverpool zeigte sich „tief erschüttert“ über die Entscheidung, den Vorstoß von Baroness Monckton zurückzuweisen. Dieser hätte die umstrittene Klausel aus dem Gesetzentwurf entfernt. „Dieser Schritt wird aller Voraussicht nach zu mehr Spätabtreibungen führen und schwangere Frauen sowie ihre ungeborenen Kinder gefährden“, warnte Sherrington. Zugleich äußerte er die Sorge, dass Frauen einem erhöhten Risiko von „Isolation, Zwang und Druck“ ausgesetzt sein könnten.

Die Klausel sieht vor, Frauen straffrei zu stellen, die in der eigenen Schwangerschaft eine Abtreibung vornehmen – unabhängig vom Stadium der Schwangerschaft. Sherrington dankte den Abgeordneten, die sich dagegen gestellt hatten, und rief dazu auf, Initiativen zur Unterstützung von Frauen in Konfliktsituationen zu stärken. „Lasst uns weiterhin die Würde sowohl des Kindes im Mutterleib als auch der Mutter verteidigen“, appellierte er.

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