Welt

Schweizer Bischöfe unterstützen Verbot von Konversionsmaßnahmen

Die Schweizer Bischofskonferenz unterstützt ein gesetzliches Verbot sogenannter Konversionsmaßnahmen. In einer Stellungnahme betont sie, dass solche Praktiken zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität mit der Menschenwürde unvereinbar seien.

A
Andreas Nachbar
3 min Lesezeit
Schweizer Bischöfe unterstützen Verbot von Konversionsmaßnahmen
(c) Wikimedia Commons | Flooffy | CC BY-SA 2.0

Die Schweizer Bischofskonferenz hat sich deutlich für ein gesetzliches Verbot sogenannter Konversionsmaßnahmen ausgesprochen und damit ein Zeichen für den Schutz der Menschenwürde und die Wahrung persönlicher Freiheit gesetzt. In einer aktuellen Stellungnahme betonen die Bischöfe, dass Praktiken zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität mit dem christlichen Menschenbild und dem seelsorgerischen Auftrag der Kirche unvereinbar seien. Zugleich werben sie für eine klare gesetzliche Regelung, die Missbrauch verhindert, ohne ergebnisoffene Seelsorge und fachgerechte Beratung einzuschränken.

Ebenbild Gottes

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) unterstützt die derzeit im Parlament diskutierte Motion zum Verbot sogenannter Konversionsmaßnahmen. In einer Stellungnahme betonen die Bischöfe, dass Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck eines Menschen gezielt zu verändern oder zu unterdrücken, der Würde des Menschen widersprächen und erheblichen Schaden verursachen könnten. Jeder Mensch sei als Ebenbild Gottes geschaffen und habe Anspruch auf Schutz vor Gewalt, Druck und Missbrauch.

Mit ihrer Position stellt sich die SBK hinter die Forderung, das Anbieten, Vermitteln und Bewerben entsprechender Maßnahmen gesetzlich zu untersagen und unter Strafe zu stellen. Zugleich verweist die Bischofskonferenz auf die Notwendigkeit, zwischen solchen Praktiken und einer ergebnisoffenen Seelsorge oder fachgerechten therapeutischen Begleitung klar zu unterscheiden.

Der Katechismus der Katholischen Kirche bezeichnet homosexuelle Handlungen als sittlich nicht mit der kirchlichen Morallehre vereinbar. Menschen mit homosexuellen Neigungen seien jedoch mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen und dürften keiner ungerechten Zurücksetzung ausgesetzt werden. Sie seien nach kirchlichem Verständnis wie alle Christen zur Keuschheit berufen und eingeladen, ihr Leben im Licht des Evangeliums zu gestalten.

Unterstützen Sie uns

Unabhängiger, katholischer Journalismus braucht Sie.

GodMag finanziert sich durch die freiwilligen Beiträge unserer Leser. Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, helfen Sie uns bitte mit einer kleinen Spende, um unsere Arbeit fortzusetzen.

Konversionsmaßnahmen und Seelsorge klar unterscheiden

Wer sich mit Fragen zur eigenen Identität an kirchliche oder therapeutische Anlaufstellen wende, habe Anspruch auf einen geschützten Raum, der von Respekt, Vertraulichkeit und persönlicher Freiheit geprägt sei, betont die Schweizer Bischofskonferenz. Seelsorge dürfe niemals unter Druck setzen oder vorgegebene Ergebnisse erzwingen.

Nach Auffassung der Bischöfe zeichnen sich Konversionsmaßnahmen gerade dadurch aus, dass sie auf eine gezielte Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen. Dies könne durch Schuldzuweisungen, Drohungen, soziale Isolation oder die Erzeugung religiöser Ängste geschehen. Besonders kritisch sieht die SBK Versuche, Menschen „im Namen Gottes“ zu beschämen oder zu manipulieren. In solchen Fällen bestehe die Gefahr eines spirituellen Missbrauchs.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bischofskonferenz die Bestrebungen für eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung. Das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmaßnahmen soll untersagt und sanktioniert werden. Dadurch erhoffen sich die Bischöfe vor allem einen besseren Schutz von Minderjährigen sowie anderen besonders verletzlichen Personen.

Zugleich mahnt die SBK eine sorgfältige gesetzliche Ausgestaltung an. Notwendig sei zunächst eine klare Definition, die gezielte „Umpolungs“-Praktiken eindeutig erfasse. Darüber hinaus müsse gewährleistet werden, dass „ergebnisoffene Seelsorge, Beratung und fachgerechte Psychotherapie nicht kriminalisiert werden“. Schließlich sei es wichtig, dass Betroffene einen unkomplizierten Zugang zu Unterstützung, Beratung und wirksamen Beschwerdemöglichkeiten erhalten.


A

Über Andreas Nachbar

Redakteur / Autor bei GodMag.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten aus Kirche und Gesellschaft direkt in Ihr Postfach.

Völlig kostenlos. Abmeldung jederzeit mit einem Klick möglich.

Kommentare (0)

Du kannst auch als Gast kommentieren. Wir senden dir eine E-Mail zur Bestätigung; danach wird dein Kommentar von der Redaktion geprüft.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Kommentare werden geladen...