In einem Urteil vom 9. Dezember 2024 traf der Oberste Gerichtshof Spaniens eine wegweisende Entscheidung, die die Praxis der Leihmutterschaft als verfassungswidrig einstuft. Das Gericht stellte fest, dass Leihmutterschaft sowohl die Würde der Frau, die ihre Gebärmutter zur Verfügung stellt, als auch die Rechte der gezeugten Kinder verletzt. Die Leihmutterschaft verstößt gegen das körperliche und seelische Wohlergehen von Mutter und Kind und stellt deren Grundrechte infrage. Zudem weist das Urteil auf die Gefahren der kommerziellen Leihmutterschaft und die daraus entstehenden potenziellen moralischen und physischen Schäden hin.
Sind Kinder in einer Leihmutterschaft nur Dinge?
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Spanien stellte fest, dass die Leihmutterschaft die Frau, die ihre Gebärmutter zur Verfügung stellt, ausbeutet. Zudem verletze die Praxis die Würde und Rechte der gezeugten Kinder. Die Entscheidung der ersten Kammer des Obersten Gerichts erkannte, dass „es gegen die öffentliche Ordnung verstößt“, ein ausländisches Urteil (Bexar County, Texas) anzuerkennen, das einen Leihmutterschaftsvertrag für gültig erklärte und somit die Vaterschaft der geborenen Kinder den „leihenden“ Eltern zuschrieb. Bei der Entscheidungsfindung stützte sich die Kammer auf die „Grundrechte und Verfassungsgrundsätze“ des spanischen Rechtssystems. Diese umfassen „das Recht auf körperliches und seelisches Wohlergehen der schwangeren Frau und des Kindes sowie die Achtung ihrer Würde“.
Das Gericht kritisierte, dass man Kinder wie Dinge behandelt, die zum Verkauf stehen. Zudem beraubt diese Praxis sie ihrer „dem Menschen eigenen Würde“. Weiter heißt es, dass die Leihmutterschaft das moralische Wohlergehen der schwangeren Frau und des Kindes verletze“, erklärte der Oberste Gerichtshof. Dadurch beraube die Praxis den Minderjährigen auch des Rechts, „seine biologische Herkunft zu kennen“. Zudem sei das körperliche Wohl der Mutter, die sich möglicherweise einer aggressiven Hormontherapie unterziehen müsse, stark gefährdet, so das Urteil. Das „körperliche und moralische Wohlergehen des Minderjährigen“ sei gefährdet, „da es an Kontrolle über die Eignung der Wunscheltern mangelt“, erkannte der Gerichtshof.
Oberstes Gericht erkennt Leihmutterschaftsvertrag als Ausbeutung an
Weiter verweist der spanische Oberste Gerichtshof darauf, dass es sich bei der Leihmutterschaft um ein riesiges Geschäft handelt. Hier würden die auftraggebenden Eltern enorme Summen zahlen, „von denen ein Teil an die Leihmutter geht“. Dem Urteil zufolge führt der Leihmutterschaftsvertrag, „wie er durch das Urteil des amerikanischen Gerichts bestätigt wurde“, zur Ausbeutung der Frau. Dies kommt erschwerend zur Gefährdung des Kindes hinzu. Diesen Umstand betrachtete das Gericht kritisch. So sei die Zustimmung zur Übergabe des Kindes „vor der Geburt gegeben und durch Zahlung oder Entschädigung irgendeiner Art erlangt worden“. Mit Blick auf das Kindeswohl wies der Oberste Gerichtshof darauf hin, dass die Interessen der vertragsschließenden Parteien das Kindeswohl nicht bestimmen dürften. Auch sollte es nicht wegen „des Bestehens eines Leihmutterschaftsvertrags und der Abstammung zugunsten der Wunscheltern, die in der ausländischen Gesetzgebung vorgesehen ist“, erfolgen.
Das Gericht erklärte, dass die Kriterien für das Kindeswohl auf dem vollständigen Abbruch aller Bindungen zwischen dem Kind und der Frau, die es geboren hat, sowie auf der Feststellung der biologischen Vaterschaft und der Integration des Kindes in eine familiäre Einheit basieren müssen. Das spanische Gericht erkannte, dass die Förderung der kommerziellen Leihmutterschaft eine ernsthafte Verletzung der Grundrechte von Müttern und Kindern darstellt. Laut dem Gericht würde dies die Arbeit von Leihmutterschaftsvermittlungsagenturen erleichtern. Denn so könnten sie ihren potenziellen Kunden die nahezu automatische Anerkennung der Abstammung aus dem Leihmutterschaftsvertrag in Spanien garantieren. Auch, weil die Rechte der gebärenden Frauen und der Kinder, die „wie Waren behandelt werden“, dabei verletzt werden.