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Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung: Israelisches Gericht spricht Siedler nach Angriff auf Ordensschwester frei

Das Jerusalemer Amtsgericht erklärte den Angreifer einer Ordensschwester wegen einer psychotischen Episode für strafrechtlich nicht verantwortlich und ordnete stattdessen eine mehrjährige psychiatrische Unterbringung an.

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Andreas Nachbar
2 min Lesezeit
Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung: Israelisches Gericht spricht Siedler nach Angriff auf Ordensschwester frei
(c) Wikimedia Commons - Gerd Eichmann - CC BY-SA 4.0

Eine maximal sechsjährige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist die Gerichtsentscheidung im Fall des Angreifers einer französischen Ordensfrau am Berg Zion im April 2026. Das Jerusalemer Amtsgericht sah den Angeklagten Yona Schreiber aufgrund einer psychotischen Episode während des Angriffs als strafrechtlich nicht verantwortlich an und ordnete statt einer strafrechtlichen Verurteilung seine stationäre psychiatrische Behandlung an.

Der Angriff auf dem Berg Zion

Was war passiert? Schreiber war im April festgenommen und wegen Körperverletzung sowie feindseliger Handlungen gegenüber einer religiösen Gruppe angeklagt worden. Anlass war ein Angriff auf eine katholische Ordensfrau am 28. April auf dem Berg Zion in Jerusalem. In der Nähe des Grabes von König David, nur wenige Schritte von der Dormitio-Abtei entfernt, stieß er die Ordensschwester zu Boden und trat ihr gegen den Kopf.

Aufnahmen des Übergriffs verbreiteten sich anschließend in den sozialen Medien und lösten Empörung aus. Der Angriff wurde vor dem Hintergrund wiederholter Übergriffe auf Christen in Israel und im Westjordanland wahrgenommen und verstärkte die Sorge um die Sicherheit christlicher Gemeinschaften und Einrichtungen.

Das israelische Außenministerium verurteilte die Tat damals scharf. In einem Beitrag vom 29. April betonte es, Israel setze sich weiterhin für den Schutz der Religions- und Kultfreiheit aller Glaubensrichtungen ein. Jerusalem müsse eine Stadt bleiben, in der jede Gemeinschaft „in Sicherheit und Würde leben, beten und ihren Glauben ausüben“ könne.

Gericht legt psychiatrische Unterbringung fest

Vor diesem Hintergrund fiel am 26. August die Entscheidung des Jerusalemer Amtsgerichts. Richter Ophir Tischler sah Schreiber aufgrund seines psychischen Zustands zum Zeitpunkt des Angriffs als strafrechtlich nicht verantwortlich an. Grundlage dafür war das Gutachten eines Bezirkspsychiaters, wonach Schreiber während der Tat eine psychotische Episode durchlebte, wie die „Jerusalem Post“ berichtete.

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Anstelle einer strafrechtlichen Sanktion ordnete das Gericht die Unterbringung Schreibers in einer stationären psychiatrischen Einrichtung für bis zu sechs Jahre an. Eine frühere Entlassung ist möglich, wenn ein Fachausschuss zu dem Schluss kommt, dass sich sein psychischer Zustand entsprechend verbessert hat.

Das psychiatrische Gutachten diagnostizierte bei Schreiber zudem eine Schizophrenie. Zugleich bleibt ein zentraler Punkt ungeklärt: Nach Angaben der Medien enthielt das Gutachten keine schlüssigen Beweise dafür, wie genau seine psychische Erkrankung den Angriff auf die Ordensfrau ausgelöst hatte. Es kam lediglich zu dem Schluss, dass die Erkrankung sein Handeln beeinflusst habe.

Damit stellt das Urteil die psychische Erkrankung des Angreifers in den Mittelpunkt der rechtlichen Bewertung, lässt aber die Frage offen, in welchem konkreten Zusammenhang sie mit der Tat stand.


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