Vatikan weist Anfrage deutscher Bischöfe zurück: Keine Laienpredigt in der Eucharistiefeier
Die deutsche Bischofskonferenz ist mit ihrem Vorstoß für erweiterten Dienst von Laien gescheitert. Der Vatikan bekräftigt, dass die Homilie in der Eucharistiefeier auch künftig ausschließlich Priestern und Diakonen vorbehalten bleibt – und verweist dabei auf das Wesen der Liturgie und das Kirchenrecht.

Der Vatikan hat eine Anfrage der deutschen Bischöfe zur Ausweitung von Predigtdiensten in der Eucharistiefeier zurückgewiesen. Das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung stellte klar, dass Laien auch in Ausnahmefällen keine Homilie anstelle eines Priesters oder Diakons halten dürfen. Die Predigt sei wesentlicher Bestandteil der Liturgie und untrennbar mit dem durch die Weihe übertragenen Verkündigungsauftrag verbunden. Außerhalb der Eucharistiefeier bleiben Formen der Verkündigung durch Laien weiterhin zulässig.
Homilie bleibt geweihten Amtsträgern vorbehalten
Wie das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am Dienstag mitteilte, erhielt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer SCJ, die Antwort auf seine Anfrage vom 30. März bereits am 17. Juni. Darin würdigt die vatikanische Behörde zwar die „pastoralen Sorgen“, die dem Antrag zugrunde liegen. Zugleich stellt sie jedoch klar, dass von der geltenden Regelung keine Ausnahme gemacht werden könne.
Zur Begründung verweist das Dikasterium darauf, dass die Beschränkung der Homilie auf Priester und Diakone „keine rein disziplinarische Norm“ sei. Vielmehr ergebe sie sich „aus dem Wesen der Liturgie selbst“. Die Predigt sei ein „wesentlicher Bestandteil des Wortgottesdienstes“, untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums verbunden und Ausdruck des kirchlichen Lehramtes (munus docendi), das durch das Weihesakrament übertragen werde. Deshalb könne von der entsprechenden Bestimmung des Kirchenrechts „keine Dispens durch Indult erteilt werden“.
Wilmer hatte den Vatikan im März um die Genehmigung einer neuen Predigtordnung für die deutschen (Erz-)Bistümer gebeten. Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Praxis bestehe darin, dass „die ausnahmsweise von einem Laien übernommene Predigt als Homilie nach dem Evangelium“ gehalten werden könne, schrieb der Bischof in seinem Antrag.
Zugleich verwies der DBK-Vorsitzende auf historische Vorbilder. Die vorgesehene Regelung sei „nicht neu“, argumentierte Wilmer. Bereits eine Predigtordnung aus dem Jahr 1974 habe entsprechende Möglichkeiten vorgesehen. Dafür habe bis zur Promulgation des Codex Iuris Canonici von 1983 eine Genehmigung des Heiligen Stuhls bestanden.
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Das Dikasterium hält dem entgegen, dass die Verkündigung des Wortes Gottes innerhalb der Eucharistiefeier „untrennbar mit dem sakramental empfangenen Auftrag“ verbunden sei. Ebenso gehöre sie zur Einheit von Wort und Sakrament, die die Eucharistiefeier wesentlich präge. Aus diesem Grund sei eine Übertragung der Homilie auf Laien auch in Ausnahmefällen nicht möglich.
Gezielte Förderung der Ausbildung für Predigten
Das Dikasterium weist in seinem Schreiben auch das Argument zurück, die aktuelle pastorale Situation erfordere eine Ausnahmeregelung. Ein solcher Notstand sei nicht erkennbar, heißt es in dem Brief. „Wo ein Priester zur Feier der Eucharistie anwesend ist, ist er damit zugleich auch anwesend, um den Dienst der Homilie auszuüben, der ihm kraft seiner Weihe zukommt“, wird darin betont.
Statt einer Öffnung der Homilie für Laien empfiehlt die Behörde, die Ausbildung und Fortbildung der geweihten Amtsträger weiter zu stärken. Die „ständige Weiterbildung“ von Priestern und Diakonen müsse gefördert werden, damit Predigten ihre „pastorale und spirituelle Wirksamkeit voll entfalten“ könnten.
Die Frage nach der Qualität der Verkündigung spielt in der Debatte eine zentrale Rolle. Befürworter einer stärkeren Beteiligung von Laien – insbesondere von Frauen – verweisen häufig darauf, dass deren Auslegungen und Glaubenszeugnisse von vielen Gläubigen als besonders lebensnah und ansprechend wahrgenommen werden.
Zugleich erinnert das Dikasterium daran, dass das Kirchenrecht bereits heute vielfältige Möglichkeiten für die Mitwirkung von Laien an der Verkündigung vorsieht. So könnten ihnen „zahlreiche Formen der Verkündigung des Wortes und der Predigt“ übertragen werden, sofern diese außerhalb der Eucharistiefeier stattfinden und den jeweiligen rechtlichen und liturgischen Vorgaben entsprechen.
Über Andreas Nachbar
Redakteur / Autor bei GodMag.
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