Vor Bundestagsberatung: Kirchen für regelmäßige Abfrage der Organspende
Vor der ersten Bundestagsberatung zur Organspende positionieren sich die großen Kirchen: Sie unterstützen eine regelmäßige persönliche Abfrage, lehnen aber die Widerspruchsregelung ab.

Vor der für Donnerstag, 24. September, geplanten ersten Beratung des Bundestags zur künftigen Regelung der Organ- und Gewebespende sprechen sich die beiden großen Kirchen für eine Weiterentwicklung der geltenden Einwilligungslösung aus. Sie unterstützen den Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand, Lars Castellucci, Ates Gürpinar und Kirsten Kappert-Gonther, Bürger regelmäßig und persönlich nach ihrer Spendenbereitschaft zu fragen und die Entscheidung direkt im digitalen Organspende-Register zu dokumentieren. Eine Widerspruchsregelung lehnen die Kirchen hingegen ab: Entscheidend sei eine ausdrücklich erklärte persönliche Zustimmung.
Organspende – ein Akt der Nächstenliebe
Die Kirchen werben ausdrücklich für die Organspende als Ausdruck von Nächstenliebe und Solidarität. Angesichts des Mangels an Spenderorganen müsse sich etwas ändern. Zugleich sehen sie in der grundsätzlich hohen Bereitschaft zur Organspende eine Chance: Nach einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 stehen 85 Prozent der Befragten der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber.
„Wenn so viele Menschen der Organspende positiv gegenüberstehen, ist das eine große Chance“, sagt Prälatin Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der EKD. Eine allgemeine Zustimmung sei allerdings noch keine persönliche Einwilligung. Deshalb sei es sinnvoll, die Menschen „verlässlich und direkt“ anzusprechen und ihnen die Entscheidung ebenso wie deren Dokumentation so einfach wie möglich zu machen.
Konkret befürworten die Kirchen, die im Antrag von Brand und Castellucci vorgesehene „Entscheidungslösung“ durch eine regelmäßige behördliche Abfrage zu ergänzen. Verbindlich wäre demnach die Frage durch die Behörde – die Entscheidung selbst bliebe freiwillig.
Regelmäßige Abfrage bei Behördenkontakten
Bei ohnehin stattfindenden persönlichen Behördengängen, etwa bei der wiederkehrenden Ausstellung eines Personalausweises nach Eintritt der Volljährigkeit, könnten Bürgerinnen und Bürger gefragt werden, ob sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie ablehnen oder noch unentschieden sind. Die Entscheidung soll anschließend geschützt und identitätsgesichert direkt im digitalen Organspende-Register festgehalten werden.
Damit wollen die Kirchen eine Lücke im bisherigen System schließen. Bislang hängt es in erheblichem Maße von der Eigeninitiative der Bürger ab, sich mit dem Thema zu befassen und ihre Entscheidung zu dokumentieren. Eine regelmäßige gezielte Befragung könne deshalb dazu beitragen, bereits vorhandene Spendenbereitschaft verlässlich im Register sichtbar zu machen.
Unabhängiger, katholischer Journalismus braucht Sie.
GodMag finanziert sich durch die freiwilligen Beiträge unserer Leser. Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, helfen Sie uns bitte mit einer kleinen Spende, um unsere Arbeit fortzusetzen.
Eine Widerspruchsregelung lehnen die Kirchen dagegen ab. Diese würde grundsätzlich diejenigen zu Spendern machen, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt haben. Aus Sicht der Kirchen müsse dagegen die individuelle Zustimmung tatsächlich vorliegen. „Nur ein explizites Ja zur Organspende ist ein Ja“, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung.
Persönliche Ansprache soll Organspende stärken
Auch die katholische Kirche setzt auf eine regelmäßige und direkte Ansprache der Bürgerinnen und Bürger. „Wir sollten Menschen regelmäßig auf ihre Spendenbereitschaft verbindlich und unmittelbar ansprechen“, sagt Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin. Zugleich müsse es eine einfache Möglichkeit geben, die persönliche Entscheidung festzuhalten. Dies könne dazu beitragen, mehr Klarheit über den tatsächlichen Willen der Menschen zu schaffen und die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Ob allein ein Wechsel zur Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden führen würde, ist nach Angaben der Kirchen wissenschaftlich nicht eindeutig belegt. Sie plädieren deshalb für ein Bündel von Maßnahmen: Dazu gehörten eine persönliche Ansprache, einfache und barrierefreie Informations- und Dokumentationsmöglichkeiten, unabhängige Beratung sowie verlässliche Strukturen in den Krankenhäusern, in denen Organe entnommen werden.
Mehr Menschen sollten ihre Entscheidung tatsächlich treffen und diese auch sichtbar dokumentieren. Dies könne zugleich das Vertrauen in das Gesundheitssystem stärken und zu einer guten Organspendekultur in Deutschland beitragen.
Über Andreas Nachbar
Redakteur / Autor bei GodMag.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten aus Kirche und Gesellschaft direkt in Ihr Postfach.
Völlig kostenlos. Abmeldung jederzeit mit einem Klick möglich.
Kommentare (0)
Kommentare werden geladen...