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Wahlempfehlung durch die Hintertür - Die Kirche auf dem Stimmzettel

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September ist die kirchliche Berichterstattung auffällig eindeutig. Kaum eine politische Frage wird derzeit so häufig behandelt wie der Umgang mit der AfD. In Mecklenburg-Vorpommern haben katholische, evangelische, jüdische und muslimische Vertreter gemeinsam dazu aufgerufen, bei der dort kommenden Landtagswahl „demokratische Parteien“ zu wählen. Die katholischen Erzbistümer Berlin und Hamburg begleiten die Wahl bereits seit Juli mit ihrer Kampagne „Mit Herz und Haltung für Demokratie und Nächstenliebe“.

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Lukasz Holfeld
9 min Lesezeit
Wahlempfehlung durch die Hintertür - Die Kirche auf dem Stimmzettel

Gegen einen Aufruf zur Wahl ist eigentlich nichts einzuwenden. Auch die Verteidigung der Menschenwürde gehört selbstverständlich zum Auftrag der Kirche. Rassismus, Antisemitismus, Menschenverachtung und politische Gewalt widersprechen dem christlichen Glauben. Darüber muss Klarheit herrschen.

Doch die Formulierung „Wählt demokratische Parteien“ bleibt in der gegenwärtigen Lage nicht allgemein. Jeder weiß, welche Partei damit ausgeschlossen werden soll. Der Satz funktioniert wie eine Wahlempfehlung, nur eben durch die Hintertür. Man nennt taktisch keine Partei. Aber man überlässt dem Hörer auch keinen Zweifel daran, welche gemeint ist. Der gemeinsame Wahlaufruf der Religionsgemeinschaften und die kirchliche Kampagne in Mecklenburg-Vorpommern werfen deshalb eine grundsätzliche Frage auf: Darf die Kirche vorschreiben, wer und was gewählt werden sollen?

Klar. Die Kirche darf den Gläubigen sagen, welche sittlichen Maßstäbe bei einer Wahl gelten. Ja, sie muss sogar darüber sprechen. Doch sobald kirchliche Amtsträger aus diesen Maßstäben eine konkrete parteipolitische Entscheidung ableiten, betreten sie ein Gebiet, auf dem ihre Urteile keineswegs dieselbe Verbindlichkeit besitzen wie die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche.

Die Sache wird noch heikler, wenn die politische Strenge sehr ungleich verteilt ist. Bei einer Partei wird jedes Wort auf seine Vereinbarkeit mit dem christlichen Menschenbild geprüft. Mit aller Genauigkeit und Schärfe. Bei anderen Parteien geraten massive Angriffe auf das Lebensrecht, die Familie und die geschlechtliche Wirklichkeit des Menschen zur verhandelbaren Nebensache. Darüber muss gesprochen werden. Nicht, um die AfD von berechtigter Kritik freizusprechen. Das nicht. Aber es geht hier um die Glaubwürdigkeit der Kirche selbst und um die Freiheit des katholischen Gewissens an sich.

Kirche und Politik

Die Kirche muss auch dann sprechen, wenn ihre Lehre politische Folgen hat. Das Verbot, unschuldige Menschen zu töten, gilt schließlich nicht nur innerhalb eines Kirchengebäudes. Ebenso wenig verlieren die Würde des Fremden, der Schutz von Ehe und Familie oder die Verantwortung für Kranke ihre Geltung, sobald im Landtag darüber abgestimmt wird. Eine Kirche, die aus Angst vor politischen Auseinandersetzungen zu diesen Fragen schweigt, würde einen Teil ihres Auftrags preisgeben.

Daraus folgt allerdings keine besondere kirchliche Vollmacht zur Bewertung ganzer Parteien. Ein Bischof kann verbindlich erklären, dass Abtreibung schweres Unrecht ist. Er kann Rassismus verurteilen und daran erinnern, dass Herkunft oder Leistungsfähigkeit nichts an der Würde eines Menschen ändern. Er kann jedoch nicht mit derselben Verbindlichkeit behaupten, eine bestimmte Steuerpolitik werde Armut beseitigen, eine bestimmte Migrationspolitik werde dem Gemeinwohl am besten dienen oder die Wahl einer bestimmten Partei werde die Demokratie retten. Das sind politische Urteile. Sie beruhen auf Einschätzungen gesellschaftlicher Entwicklungen, auf Prognosen und auf der Gewichtung möglicher Folgen. Dafür besitzt ein Bischof keine besondere Erkenntnisvollmacht.

Die beiden Ebenen werden in kirchlichen Wahlaufrufen gern miteinander vermischt. Aus einem richtigen sittlichen Grundsatz wird eine bestimmte politische Deutung abgeleitet. Anschließend erscheint diese Deutung, als wäre sie ebenso verbindlich wie der Grundsatz selbst. Doch zwischen der Aussage „Jeder Mensch besitzt die gleiche Würde“ und der Aussage „Deshalb darf ein Katholik diese Partei nicht wählen“ liegen mehrere politische Entscheidungen. Man muss das Programm der Partei beurteilen, Aussagen einzelner Mitglieder einordnen, ihre tatsächliche Bedeutung innerhalb der Partei prüfen, mögliche Regierungsfolgen abschätzen und alle anderen zur Wahl stehenden Parteien nach denselben Kriterien untersuchen. Keine dieser Aufgaben lässt sich allein durch ein Bibelwort oder einen Glaubenssatz erledigen.

Auch das Zweite Vatikanische Konzil trennt beide Bereiche: „Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom“ (Gaudium et spes, Nr. 76).

Im selben Abschnitt hält das Konzil fest: „Immer und überall aber nimmt sie das Recht in Anspruch, in wahrer Freiheit den Glauben zu verkünden, ihre Soziallehre kundzumachen, ihren Auftrag unter den Menschen unbehindert zu erfüllen und auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen, wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen. Sie wendet dabei alle, aber auch nur jene Mittel an, welche dem Evangelium und dem Wohl aller je nach den verschiedenen Zeiten und Verhältnissen entsprechen“ (Gaudium et spes, Nr. 76). Dieses Recht bezieht sich auf die moralische Qualität politischer Ziele und Handlungen. Es macht die Kirche nicht zur übergeordneten Wahlprüfstelle.

Der Unterschied zeigt sich am Lebensschutz. Fordert eine Partei, Abtreibungen weiter zu erleichtern, muss die Kirche klar aussprechen, dass dieses Vorhaben dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes widerspricht. Daraus entsteht noch keine vollständige Bewertung des gesamten politischen Angebots. Der Wähler muss zusätzlich prüfen, welche Alternativen zur Wahl stehen, welche Ziele tatsächlich umgesetzt werden können und welche weiteren schwerwiegenden Gefahren zu berücksichtigen sind. Die gleiche Prüfung ist erforderlich, wenn eine Partei menschenverachtende Aussagen duldet oder bestimmten Bevölkerungsgruppen ihre gleiche Würde abspricht.

Nicht jede politische Frage besitzt dabei dasselbe sittliche Gewicht. Über Steuersätze, Straßenbau oder die Organisation einer Behörde kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Lebensrecht unschuldiger Menschen und die gleiche Würde jedes Menschen sind dagegen keine gewöhnlichen Sachfragen. Sie bilden Grenzen, die nicht allein mit wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, Parteitreue oder Koalitionstaktik verrechnet werden dürfen.

Für eine solche Prüfung braucht der katholische Wähler ein gebildetes Gewissen. Gebildet heißt: Er richtet sein Urteil an der Wahrheit des Evangeliums und an den sittlichen Geboten aus. Er darf weder die menschenfeindliche Aussage eines Kandidaten verharmlosen noch den Angriff einer anderen Partei auf das Leben ungeborener Kinder übergehen. Derselbe katholische Maßstab muss für alle gelten. Zu welchem Gesamturteil die Prüfung führt, hat der Wähler selbst zu verantworten.

Die Kirche darf und soll das Gewissen mitbilden, indem sie die sittlichen Grundsätze vollständig und ohne politische Rücksicht verkündet. Sie überschreitet diese Aufgabe aber, sobald sie das Ergebnis der Prüfung vorwegnimmt und ihre eigene Parteienbewertung mit kirchlicher Autorität versieht. Ein solches Gesamturteil ist keine Glaubenswahrheit. Es bleibt eine politische Bewertung – auch dann, wenn sie von einem Bischof, einem kirchlichen Verband oder einer katholischen Redaktion stammt. Ihre Aufgabe ist es, vollständig zu benennen, welche Güter nicht preisgegeben werden dürfen: das Leben des ungeborenen Kindes ebenso wie die Würde des Migranten, die Familie ebenso wie den Schutz des Kranken. Sobald sie einen Teil davon hervorhebt und den anderen politisch passend abschwächt, bildet sie kein Gewissen mehr. Dann lenkt und kontrolliert sie es.

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Ein Maßstab für alle?

Damit kommen wir zum eigentlichen Problem. Es ist völlig legitim, das Programm und das Personal der AfD kritisch zu prüfen. Wo Vertreter dieser Partei Menschen aufgrund ihrer Herkunft pauschal abwerten, mit völkischen Vorstellungen arbeiten, historische Schuld verharmlosen oder politische Gewalt billigen, ist Widerspruch notwendig. Daran gibt es nichts zu deuteln.

Doch nach welchem Grundsatz wird daraus eine kirchliche Sonderbehandlung dieser Partei abgeleitet? Und warum wird derselbe Grundsatz nicht mit gleicher Konsequenz auf alle anderen Parteien angewendet?

Wenn eine Partei die Abtreibung weiter liberalisieren will, geht es nicht um irgendeine Nebenfrage der Sozialpolitik. Es geht um das Leben ungeborener Kinder. Wird Abtreibung sprachlich zur normalen Gesundheitsleistung verkleinert, steht das christliche Menschenbild auf dem Spiel – genauso wie bei völkischem Denken. Trotzdem bleibt die kirchliche Kritik hier meist verhalten, manchmal fehlt sie ganz. Bei Ehe, Familie und Geschlecht ist es nicht anders. Gesetze und Lehrpläne, die den biologischen Unterschied von Mann und Frau zur Frage des persönlichen Empfindens erklären, widersprechen der christlichen Anthropologie unmittelbar. Kirchliche Stellungnahmen dazu? Vorsichtig, diplomatisch, gerne mit dem Wort „Dialog“ garniert. Freundlich klingt das – am Widerspruch ändert es nichts. Auch beim ärztlich assistierten Suizid geht es um mehr als individuelle Freiheit. Wo der selbstherbeigeführte Tod zum Ausdruck von Autonomie wird, wächst der stille Druck auf alte, kranke und pflegebedürftige Menschen, sich zu rechtfertigen, warum sie noch da sein wollen. Das ist ein Angriff auf die Menschenwürde – nicht weniger real als der bei Migrationsfragen.

Warum wiegt eine einzelne radikale Aussage zum Thema Migration schwerer als ein durchgängiges Parteiprogramm gegen den Lebensschutz? Warum reicht dort ein Satz, hier braucht es angeblich eine „komplexe Abwägung“?

Man muss keine Verschwörung dahinter vermuten. Kirchliche Funktionäre bewegen sich in bestimmten Milieus, in denen manche Überzeugungen als selbstverständlich gelten und andere als unanständig. Das ist menschlich – aber es ist nicht dasselbe wie katholische Lehre, und man sollte es nicht damit verwechseln. Eigentlich niemals.

Besonders schief liegt der Begriff „demokratische Parteien“, der in kirchlichen Verlautbarungen gerne fällt. Wer entscheidet, was darunterfällt? Ein Gericht, der Verfassungsschutz, eine Bischofskonferenz, eine Redaktion – oder reicht schon die politische Einschätzung Einzelner?

Im Rechtsstaat entscheidet nicht die Kirche, welche Partei zulässig ist. Und auch eine behördliche Einstufung ersetzt nicht die persönliche Gewissensprüfung des Wählers. Behördliche Erkenntnisse sind ernst zu nehmen – aber sie sind staatliche Bewertungen, keine Glaubenssätze.

Der Jakobusbrief setzt hier einen klaren Maßstab, auch für kirchliche Stellungnahmen: „Meine Brüder und Schwestern, haltet den Glauben an unseren Herrn Jesus Christus, den Herrn der Herrlichkeit, frei von jedem Ansehen der Person!“ (Jak 2,1) Keine Sonderbehandlung wegen Nähe, Ansehen oder politischer Sympathie. Was bei der einen Partei als Angriff auf die Menschenwürde gilt, kann bei der anderen nicht plötzlich zur Abwägungsfrage werden. Das ungeborene Kind ist nicht weniger schutzwürdig als der Migrant. Der alte, kranke Mensch ist nicht weniger schutzbedürftig als die religiöse Minderheit. Und die Familie verdient Verteidigung – unabhängig davon, von welcher politischen Seite die Gefährdung kommt.

Ein katholischer Maßstab kennt keine Lieblingsparteien. Er prüft alle gleich. Genau das fehlt der kirchlichen Wahldebatte an zu vielen Stellen.

Das Gewissen entscheidet

Leicht ist diese Wahl nicht. Auf keinem Stimmzettel findet man eine Partei, die den Glauben vollständig abbildet. Die eine leistet sich unerträgliche Aussagen über Herkunft und Volk. Die andere will Abtreibung zur normalen Gesundheitsleistung erklären. Eine dritte redet dem Menschen ein, er könne über seinen Leib oder seinen eigenen Tod verfügen wie über ein Konsumgut. Eine saubere Lösung gibt es nicht, so sehr man sie sich wünscht.

In dieser Lage müsste die Kirche alle schwerwiegenden Widersprüche offen benennen. Hebt sie nur einen davon hervor und behandelt die anderen mit ausgesuchter Zurückhaltung, hilft sie dem Wähler nicht bei seiner Entscheidung. Sie macht sich sogar dabei selbst unglaubwürdig. Gläubige bemerken sehr genau, wenn ihr Pfarrer vor einer Partei warnt, über die Angriffe anderer Parteien auf das Leben, die Familie oder das christliche Menschenbild jedoch kaum ein Wort verliert. Dann liegt der Verdacht nahe, dass nicht allein die katholische Lehre den Ausschlag gibt, sondern auch die politische Nähe oder das Ansehen.

Kirchliche Wahlempfehlungen lösen das Problem daher nicht. Sie greifen sich einen Widerspruch heraus, erklären ihn zum entscheidenden – und lassen die anderen leise verschwinden. Am Ende steht der Wähler trotzdem vor der Frage, was seine Stimme bewirkt und welches Unrecht schwerer wiegt. Diese Entscheidung nimmt ihm kein Bischof ab, kein Verband, keine Redaktion.

Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Kirche ihren Gläubigen ihre Verantwortung wieder zutraute. Sie darf und soll benennen, wo Unrecht anfängt. Aber in der wirklich demokratischen Wahlkabine braucht man keinen Vormund, sondern ein waches Gewissen – und den Mut, seine Entscheidung vor Gott zu verantworten.

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Über Lukasz Holfeld

Redakteur / Autor bei GodMag.

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