Glauben

Gänswein sieht Synodalen Weg auf Irrweg: Statt Evangelisierung dominierten Macht- und Strukturfragen

Erzbischof Georg Gänswein übt deutliche Kritik am Synodalen Weg und sieht dessen ursprüngliches Anliegen verfehlt. Zugleich bekräftigt er die Haltung des Vatikans zu den unerlaubten Bischofsweihen der Piusbruderschaft und nennt die Voraussetzungen für eine mögliche Aufhebung der Exkommunikationen.

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Andreas Nachbar
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Gänswein sieht Synodalen Weg auf Irrweg: Statt Evangelisierung dominierten Macht- und Strukturfragen
(c) Bildnachweis: Screenshot | YouTube | Kloster Maria Friedenshort

Der frühere Privatsekretär von Papst Benedikt XVI. und heutige Apostolische Nuntius im Baltikum, Erzbischof Georg Gänswein, rügt den Synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland erneut und wirft ihm vor, sein ursprüngliches Ziel aus den Augen verloren zu haben. Zugleich verteidigte er das entschlossene Vorgehen des Vatikans gegen die jüngsten unerlaubten Bischofsweihen der Piusbruderschaft und betonte, dass eine Aufhebung der verhängten Exkommunikationen nur bei sichtbarer Reue und Umkehr möglich sei.

Synodaler Weg verlor ursprüngliches Ziel aus dem Blick

Erzbischof Georg Gänswein hat den Synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland erneut scharf kritisiert. Im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte er, der Reformprozess habe seinen ursprünglichen Ausgangspunkt – die Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal – aus den Augen verloren. „Aus dieser Absicht ist etwas anderes entstanden“, erklärte Gänswein. „Das ursprüngliche und eigentliche Anliegen kam abhanden.“

Zur Begründung verwies der Apostolische Nuntius auf den Brief, den Papst Franziskus 2019 an die Katholiken in Deutschland richtete. Darin habe der Papst „klare Aussagen“ zur Erneuerung des kirchlichen Lebens gemacht und den Schwerpunkt auf die Evangelisierung gelegt. Zwar hätten die deutschen Bischöfe das Schreiben öffentlich gelobt, „nur haben sie es leider nicht ernst genommen“, so Gänswein.

Statt der Evangelisierung hätten zunehmend „Strukturen, Gremien und Machtfragen“ die Debatte bestimmt. Trotz zahlreicher Gespräche mit Rom falle die Bilanz des Synodalen Weges aus seiner Sicht „bedrückend“ aus.

Gänswein zog eine ernüchternde Bilanz des Reformprozesses. Aus seiner Sicht seien „viele Kräfte vergeblich gebunden“ worden. Im Gespräch mit gläubigen Katholiken höre er häufig, dass der Synodale Weg sie nicht interessiere. Die Menschen suchten „nach Orientierung und nach Gott“ – darauf müsse sich die Kirche konzentrieren.

Obwohl der Vatikan den Synodalen Weg unter Papst Franziskus und nun auch unter Papst Leo XIV. wiederholt kritisiert hat, wurde sein Abbruch nie offiziell gefordert. Zu den zentralen Reformanliegen gehören unter anderem eine Neubewertung homosexueller Beziehungen und die Öffnung des Weiheamts für Frauen. Ebenfalls ein Thema war die zuletzt vom Vatikan abgelehnte Ausweitung liturgischer Aufgaben für Laien.

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Gänswein verteidigt Vorgehen gegen Piusbruderschaft

Mit Blick auf ein anderes derzeit großes Streitthema der Kirche äußerte sich Gänswein auch zu den jüngsten Bischofsweihen der Piusbruderschaft in Écône in der Schweiz. Nachdem dort vier Priester ohne päpstliches Mandat zu Bischöfen geweiht worden waren, stellte das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre die Exkommunikation der vier Neugeweihten sowie der beiden weihenden Bischöfe fest.

Gänswein erklärte, Papst Leo XIV. habe kurz vor den Weihen in einem „sehr persönlichen Schreiben“ an den Oberen der Piusbruderschaft appelliert, auf diesen Schritt zu verzichten. Der Papst habe der Bruderschaft „eine Brücke bauen“ wollen, doch der Versuch sei „leider fruchtlos“ geblieben.

Wer ohne päpstliches Mandat Bischöfe weihe, ziehe sich automatisch die Exkommunikation zu, betonte der Erzbischof. Die Weihen seien zwar gültig, die Betroffenen hätten sich jedoch gegen die Einheit der Kirche gestellt und dem Papst den Gehorsam verweigert. Deshalb stünden sie „außerhalb der vollen Gemeinschaft mit der Kirche“.

Aufhebung der Exkommunikation: Reue als Voraussetzung

Zur Erklärung verwies Gänswein auf das Vorgehen von Papst Benedikt XVI. im Jahr 2009. Damals befreite der deutsche Papst vier 1988 unerlaubt geweihte Bischöfe der Piusbruderschaft von der Exkommunikation, nachdem sie „Reue und Umkehr gezeigt“ und um die Aufhebung der Kirchenstrafe gebeten hatten.

Vor diesem Hintergrund betonte der Erzbischof, eine Exkommunikation sei „keine Strafe um der Strafe willen“, sondern solle zur Einsicht und Umkehr führen. Wer seinen schweren Fehler erkenne und glaubwürdig bereue, habe Anspruch auf die Aufhebung der Kirchenstrafe. Dass sich unter den damals Begnadigten auch der Holocaust-Leugner Richard Williamson befand, habe Papst Benedikt vor seiner Entscheidung nicht gewusst.

Auf die Frage, ob dies auch für die nun exkommunizierten Bischöfe der Piusbruderschaft gelten könne, antwortete Gänswein grundsätzlich mit Ja. Reue dürfe jedoch „nicht nur ein innerer Akt bleiben“. Wo der Bruch öffentlich erfolgt sei, müsse auch die Umkehr sichtbar werden. Im vorliegenden Fall sei davon jedoch „keine Rede“.


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Redakteur / Autor bei GodMag.

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