Glauben

Laienpredigt: Wer Rom ignoriert, untergräbt die eigene Autorität

Rom lehnt Laienpredigten ab, doch deutsche Bischöfe experimentieren weiter mit Dialogpredigten. Prof. Helmut Hoping ordnet den Streit theologisch und kirchenpolitisch ein.

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Andreas Nachbar
6 min Lesezeit
Laienpredigt: Wer Rom ignoriert, untergräbt die eigene Autorität
(c) Deutsche Bischofskonferenz / Marko Orlovic

Darf ein Laie in der Messe predigen? Rom sagt: Nein. Im Juni lehnte Kardinal Arthur Roche einen Antrag der Deutschen Bischofskonferenz ab, qualifizierten Laien ausnahmsweise die Homilie, also die Auslegung der Schrifttexte in der Eucharistiefeier, zu erlauben. Der Grund: Die Homilie ist nach can. 767 § 1 CIC dem geweihten Amt vorbehalten. Bischof Heiner Wilmer hatte damit einen Beschluss des Synodalen Weges nach Rom getragen.

Die Debatte ist damit nicht beendet. In München hielten im Juli Weihbischof Wolfgang Bischof und die Pastoralreferentin Theresa Reischl eine „Dialogpredigt", Kritiker sehen darin eine Umgehung des Verbots. Und der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf kündigte im August an, Laienpredigten nicht zu sanktionieren.

Wir haben den emeritierten Freiburger Dogmatiker und Liturgiewissenschaftler Prof. Dr. Helmut Hoping gefragt: Warum ist die Homilie an die Weihe gebunden? Ist das Klerikalismus? Und was bedeutet es für die Autorität der Bischöfe, wenn römische Normen nicht durchgesetzt werden?

Bischof Wilmer spricht von einer „naiven Hoffnung", Rom werde dem Anliegen der deutschen Bischöfe entgegenkommen. Kardinal Roche hat im Juni erneut klar abgelehnt. War diese Enttäuschung in Rom vorhersehbar – und warum wird der Vorstoß aus Deutschland trotzdem regelmäßig wiederholt?

Meines Wissens hat als erster der Münsteraner Pastoraltheologe Christian Bauer angesichts des Neins des Vatikans enttäuscht von einer vielleicht doch „naiven Hoffnung“ gesprochen, mit der Bitte um Erlaubnis (Indult) der Predigt von Laien in der Messfeier Erfolg zu haben. Doch anderes als eine negative Antwort war von vornherein nicht zu erwarten. Bischof Wilmer, der als neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz einen Beschluss des Synodalen Weges umsetzte, dürfte wohl geahnt haben, dass er damit schwerlich reüssieren würde.

Kritiker sprechen von einem „klerikalistischen Whataboutism" seitens Roms. Wie bewerten Sie diesen Vorwurf?

Christian Bauer hat das Nein aus dem Vatikan als „theologisch recht billige Vertröstung im Sinne eines im Kern klerikalistischenWhataboutism“ kritisiert. Doch worin das rhetorische Ablenkungsmanöver bestehen soll, das man als Whataboutism bezeichnet, erschließt sich mir nicht. Der Vatikan lenkt nicht ab, weicht nicht aus, sondern nennt die sakramentale Begründung dafür, dass nach can. 767 § 1 CIC die Homilie, also die Schriftauslegung in der Messfeier, geweihten Amtsträgern vorbehalten ist. In anderen Gottesdienstformen können qualifizierte Laien dagegen predigen. Bauer wittert im Homilieverbot für Laien „Klerikerherrschaft“, die es zu brechen gilt. Wäre dann nicht auch der Dienst am Altar, der Diakonen und Priestern vorbehalten ist, Ausdruck von Klerikalismus, und am Ende auch die Lehre vom wesentlichen und nicht nur graduellen Unterschied zwischen dem Priestertum der geweihten Amtsträger und dem gemeinsamen Taufpriestertum (LG 10)?

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Im Erzbistum München fand kürzlich eine „Dialogpredigt" statt – von Kritikern als Umgehungsmanöver des römischen Verbots gewertet. Wo verläuft für Sie die Grenze zwischen zulässiger Praxis und Umgehung geltenden Rechts?

Mit der angesprochenen Dialogpredigt wurde die oben zitierte kirchenrechtliche Norm unterlaufen. Denn anders als bei der Predigt eines Priesters in einem Familiengottesdienst, bei dem Fragen an die teilnehmenden Kinder eingestreut werden, die eines von ihnen, wenn es gut geht, beantwortet, stand in der Münchener Michaelskirche anlässlich des Festes Maria Magdalena (22. Juli) die Pastoralreferentin Theresa Reischl neben Weihbischof Wolfgang Bischof und hielt zusammen mit ihm die Homilie. Über der Albe trug Reischl – auf der rechten Schulter aufliegend – eine priesterähnliche Stola. Normwidrig war auch die Dialogpredigt von Bischof Georg Bätzing und Juliane Eckstein beim Abschlussgottesdienstes des Katholikentages in Erfurt (2004). Bischof Wilmer hat beim diesjährigen Katholikentag in Würzburg auf eine Dialogpredigt verzichtet.

Sie haben den DBK-Vorstoß als „kirchenpolitisch motiviert" bezeichnet. Was genau meinen Sie damit – geht es der DBK primär um Repräsentation, nicht um Verkündigung?

Mit der Bitte um eine Erlaubnis der Laienpredigt in der Messfeier wollten die Bischöfe offensichtlich ihre Bereitschaft zur Umsetzung von Beschlüssen des Synodalen Weges demonstrieren. Da die Erklärung „Fiducia Supplicans“ (2023) Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare untersagt hat – ein Verbot, das Leo XIV. kürzlich noch einmal bekräftigte – und die Frage der Frauenordination lehramtlich entschieden ist, meinte man vielleicht, mit der Bitte um Erlaubnis der Homilie von Laien Erfolg haben zu können.

Warum ist die Homilie liturgietheologisch untrennbar mit der Weihe verbunden – und nicht einfach eine Frage der Qualifikation des Predigers?

Natürlich müssen die geweihten Amtsträger für ihren Predigtdienst und speziell für die Homilie qualifiziert werden, aber Qualifikation ist in der Liturgie der Kirche ist nicht alles. Bei der Frage der Homilie geht es um die Einheit von Wort und Sakrament, wie sie im zweifachen Dienst der geweihten Amtsträger in der Messfeier bei der Verkündigung des Evangeliums und am Altar zum Ausdruck kommt. Die Bindung der Homilie an das sakramentale Amt wird nicht allein mit dem Vorsitz des Priesters in der Eucharistiefeier begründet, auch wenn normalerweise der Zelebrant predigt. Ansonsten könnte im Einzelfall weder ein konzelebrierender Priester noch ein Diakon die Homilie halten.

Sie vergleichen die Strategie der Laienpredigt-Befürworter mit dem Vorgehen bei Segnungsfeiern gleichgeschlechtlicher Paare trotz „Fiducia Supplicans". Sehen Sie hier ein strukturelles Muster in der Kirche in Deutschland?

Ja, denn sowohl mit den Homilien von Laien in der Messfeier als auch mit Segnungsfeiern für Paare gleichen Geschlechts verstößt man gegen universalkirchliche Bestimmungen. Wenn Bischöfe dies tolerieren, dafür vielleicht sogar Verständnis zeigen, oder wenn sie erklären, beides nicht zu sanktionieren, untergraben sie am Ende ihre eigene Autorität. Denn wie können Bischöfe erwarten, dass man ihren ortskirchlichen Entscheidungen folgt, wenn sie nicht bereit sind, kirchenrechtliche Normen zu urgieren und sie päpstlich autorisierte Erklärungen von vatikanischen Dikasterien in den Wind schlagen?

Sie halten den Verweis auf fehlende Priester für „wenig überzeugend und sehen Handlungsbedarf bei der Priesterausbildung in Sachen Predigtdienst.

Wenn es den Bischöfen um Sicherung und Verbesserung der Qualität der Homilie geht, sollte man die Predigtausbildung der geweihten Amtsträger optimieren und dabei vielleicht auch auf Auffrischungskurse setzen. Dass man mit dem Einsatz von qualifizierten ausländischen Priestern nicht das Problem das Priestermangels beheben kann, liegt bei den dramatisch eingebrochenen Priesterweihen auf der Hand. In diesem Jahr gab es in 11 Bistümern keine einzige Weihe. Doch ein Priester, der in der Lage ist, der Eucharistiefeier vorzustehen, sollte auch fähig sein, nach dem Evangelium kurz die Schrift auszulegen. Was den Priestermangel betrifft, so kann man ihn sicher nicht allein mit dem Zölibat erklären, die Ursachen liegen tiefer. Und die immer größer werdenden pastoralen Räume bis hin zur Errichtung von Großpfarreien mit bis zu 100.000 Katholiken, in denen wechselnde Priester ohne feste Gemeindebindung vor Ort der Eucharistie vorstehen, werden das Priesteramt kaum attraktiver machen.

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Über Andreas Nachbar

Redakteur / Autor bei GodMag.

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