StartWirtschaft & PolitikGrüne fordern verpflichtende Abtreibungen in Krankenhäusern und Ausbildung

Grüne fordern verpflichtende Abtreibungen in Krankenhäusern und Ausbildung

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass Krankenhäuser künftig nicht mehr aus weltanschaulichen Gründen Schwangerschaftsabbrüche verweigern dürfen. Zudem sollen Abtreibungen verpflichtend in die medizinische Aus- und Weiterbildung aufgenommen werden. Der Vorschlag unter dem Titel „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ von Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws und Janosch Dahmen zielt auf eine Änderung des § 12 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach Ärzte zum Schwangerschaftsabbruch verpflichtet werden könnten. Nach Expertenmeinungen sei ein solcher Vorschlag jedoch verfassungswidrig.

Abtreibungspflicht für Kliniken bei ungewollt Schwangeren

Die Kernforderung des Grünen-Antrags bezieht sich auf eine Änderung von § 12 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Dort heißt es bislang, dass „niemand zur Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet werden kann“. Nach dem Willen der Antragsteller soll dieses Weigerungsrecht künftig nicht mehr für „juristische Personen“ gelten – also insbesondere nicht für Krankenhäuser als Institutionen.

Anlass für den Vorstoß seien Krankenhausfusionen im Zuge der Krankenhausreform 2024. Nach Darstellung der Antragsteller habe es dabei in einzelnen Fällen – etwa in Lippstadt und Flensburg – Entwicklungen gegeben, bei denen Abtreibungsangebote weggefallen seien, wenn katholische Krankenhäuser nach einer Übernahme entsprechende Eingriffe in ihren Häusern untersagt hätten. Der Antrag sieht darüber hinaus vor, Schwangerschaftsabbrüche verpflichtend in die medizinische Aus- und Weiterbildung aufzunehmen.

Widerspruch zu Bezugsdaten

Die Begründung der Grünen-Politiker: eine angeblich schlechte Versorgungslage für „ungewollt Schwangere“. Die Grünen begründen ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht in vielen Regionen „unzureichenden“ Versorgungslage für Frauen mit ungewollter Schwangerschaft. Es bestehe daher „erheblicher Handlungsbedarf“, heißt es im Antrag. Als zentrale Grundlage verweisen die Autoren auf eine Studie des Verbundprojekts „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (Elsa) aus dem vergangenen August.

Mit ihren Einschätzungen geraten die Grünen nach Ansicht von Kritikern in Widerspruch zu den eigenen Bezugsdaten. In der von ihnen herangezogenen „Elsa“-Studie gaben demnach 90 Prozent der befragten Frauen an, Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche seien gut oder sehr gut erreichbar gewesen. Mehr als die Hälfte berichtete, die nächstgelegene Einrichtung habe weniger als zehn Kilometer entfernt gelegen. Nur eine Minderheit von unter 15 Prozent habe Anfahrtswege von über 50 Kilometern zurücklegen müssen.

Auch Fachvertreter stellen sich dieser Bewertung entgegen. So erklärte die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe im September, die „Elsa“-Studie enthalte keine Hinweise auf eine strukturelle Fehl- oder Unterversorgung. Vielmehr spreche die Datenlage für eine insgesamt „gute Versorgungslage für Frauen mit Abbruchswunsch in Deutschland“.

Verpflichtende Abtreibungen verfassungsrechtlich bedenklich

Nach geltendem Recht bleiben Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, sind unter bestimmten Voraussetzungen jedoch straffrei. Dazu zählen insbesondere die Durchführung innerhalb der ersten zwölf Wochen sowie eine verpflichtende vorherige Beratung der betroffenen Frau. Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing von der Universität Bonn sieht vor diesem Hintergrund erhebliche rechtliche Hürden für den Grünen-Vorstoß. Eine solche Regelung wäre problematisch, da „niemand gesetzlich zu rechtswidrigem Handeln verpflichtet werden“ könne. Andernfalls entstünde „ein unauflöslicher Widerspruch in der Rechtsordnung“, so Thüsing.

Teile des Vorschlags bewertet der Verfassungsrechtler Christian Hillgruber von der Universität Bonn ebenfalls als möglich. Eine verpflichtende Einbindung von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Ausbildung halte er für eher zulässig. Die „bloße Vermittlung theoretischer Kenntnisse“ sei verfassungsrechtlich vertretbar, da entsprechende Eingriffe in Ausnahmefällen medizinisch geboten sein könnten, etwa zur Abwendung einer Lebensgefahr. Im politischen Raum stößt der Antrag der Grünen auf deutlichen Widerstand. Union und AfD kündigten bereits an, nicht zuzustimmen. Die AfD-Abgeordnete Martina Kempf warf den Antragstellern vor, in die „Gewissensfreiheit der Leute“ einzugreifen.

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