StartWeltVerurteilung wegen Kirchenbroschüre – Finnische Ärztin und Politikerin wehrt sich

Verurteilung wegen Kirchenbroschüre – Finnische Ärztin und Politikerin wehrt sich

Nach ihrer Verurteilung wegen einer Kirchenbroschüre zur Ehe will die finnische Politikerin Päivi Räsänen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Das Oberste Gericht Finnlands hatte die ehemalige Innenministerin im März 2026 wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheitsgruppe“ schuldig gesprochen und die Entfernung sowie Vernichtung beanstandeter Passagen aus einer mehr als 20 Jahre alten Kirchenbroschüre angeordnet. Räsänen sieht darin einen gefährlichen Eingriff in die Meinungs- und Religionsfreiheit.

Verurteilung wegen Kirchenbroschüre

Das finnische Oberste Gericht hat die ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen im März 2026 mit knapper Mehrheit von drei zu zwei Stimmen wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheitsgruppe“ verurteilt. Gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola und der Luther-Stiftung Finnland als Herausgeber wurde sie im Zusammenhang mit einer christlichen Broschüre aus dem Jahr 2004 schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete zudem an, die beanstandeten Textpassagen aus dem öffentlichen Zugang zu entfernen und zu vernichten.

Rechtsgrundlage des Urteils ist das finnische „Hassrede“-Gesetz von 2011, das die „Aufwiegelung gegen eine Minderheitsgruppe“ im Abschnitt des Strafgesetzbuchs unter dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ unter Strafe stellt. Nach Angaben des Gerichts fiel die Entscheidung trotz der Einschätzung, die Broschüre enthalte „keine Aufstachelung zu Gewalt oder vergleichbare bedrohliche Anstiftung von Hass“. Dennoch verhängten die Richter Geldstrafen gegen die Beteiligten und bestätigten damit erstmals eine Verurteilung in diesem langjährigen Verfahren.

Räsänen kritisierte das Urteil scharf und sprach von einem gefährlichen Signal für die Meinungsfreiheit in Europa. „Das Versagen des Obersten Gerichtshofs Finnlands, die Meinungsfreiheit zu wahren, hat einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen“, erklärte sie in einer Stellungnahme über die Menschenrechtsorganisation ADF International. Sie sehe sich in der Pflicht, das Urteil anzufechten, um „die Achtung des grundlegenden Menschenrechts wiederherzustellen, dass alle frei sind, ihre Ansichten friedlich im öffentlichen Raum zu äußern“.

Auch der mitverurteilte Bischof Pohjola äußerte sich besorgt über staatliche Eingriffe in religiöse Veröffentlichungen. Räsänen selbst kündigte an, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. „Ich lege Berufung ein in der Hoffnung, dass der Gerichtshof erkennt, dass die friedliche Äußerung eigener Überzeugungen niemals ein Verbrechen ist“, sagte sie.

Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen wurde 2021 formal angeklagt und zunächst von zwei Untergerichten in allen Punkten einstimmig freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, woraufhin der Fall im Oktober 2025 erneut vor dem Obersten Gericht verhandelt wurde. Im März 2026 kam es zu einem differenzierten Urteil: Während der Vorwurf im Zusammenhang mit einem Tweet aus dem Jahr 2019 mit einem Bibelvers fallengelassen wurde, verurteilte das Gericht Räsänen gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola wegen einer Kirchenbroschüre aus dem Jahr 2004.

Der Schuldspruch lautete auf die „öffentliche Bereitstellung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“. Zugleich stellte das Gericht fest, die Schrift enthalte „keine Aufstachelung zu Gewalt oder vergleichbare bedrohliche Anstiftung von Hass“. Dennoch verhängten die Richter Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro und ordneten an, die beanstandeten Passagen müssten „aus dem öffentlichen Zugang entfernt und vernichtet“ werden. Die Entscheidung stieß auf scharfe Kritik. Pohjola sprach laut Mitteilung der Menschenrechtsorganisation ADF International von einem „zutiefst enttäuschenden Urteil“ und warnte vor staatlicher Einflussnahme auf religiöse Lehre. Es sei besorgniserregend, „was religiöse Führer den Mitgliedern ihrer eigenen Gruppe lehren dürfen und was nicht“.

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