Für die kommende Woche, den 13. Juni, beruft Papst Leo XIV. das Konsistorium zur Heiligsprechung ein. Darin stimmen sie über die Aufnahme von acht Seligen in das Verzeichnis der Heiligen ab. In einem ordentlichen Konsistorium im Apostolischen Palast soll das Kardinalskollegium über die Heiligsprechungen abstimmen. Mit der Namensliste im ersten Konsistorium seines Pontifikats setzt er die Entscheidung seines Vorgängers Franziskus fort – ein Name fehlt jedoch.
Konsistorium – weiterer Schritt im Heiligsprechungsverfahren
Am Freitag, eröffnet Papst Leo XIV. mit einer feierlichen Liturgie ein öffentliches Konsistorium zur Heiligsprechung im Apostolischen Palast des Vatikans. Das Büro für liturgische Feiern teilte am 4. Juni mit, dass alle in Rom residierenden oder anwesenden Kardinäle eingeladen sind, über die Heiligsprechung von acht Persönlichkeiten abzustimmen, deren Leben durch Glaubenstreue, Dienst am Nächsten oder Martyrium geprägt war. Mit dem Konsistorium blickt die katholische Kirche auf besondere Glaubenszeugen. Zugleich stellt es einen wichtigen Schritt im offiziellen Heiligsprechungsverfahren dar, das zu einem späteren Zeitpunkt in einer feierlichen Liturgie seinen Abschluss finden soll. Papst Leo XIV. leitet damit zum ersten Mal in seinem noch jungen Pontifikat ein solches Konsistorium.
Ordensfrauen und Märtyrer auf der Liste
Unter den zu kanonisierenden Seligen befinden sich Persönlichkeiten aus verschiedenen Kontinenten, Jahrhunderten und Lebensständen. Zwei Märtyrer stehen besonders im Mittelpunkt. Zum einen Ignatius Choukrallah Maloyan, der armenisch-katholische Erzbischof von Mardin, wurde 1915 während des Völkermords an den Armeniern hingerichtet. Mit seinem Tod hinterließ er ein Zeugnis unerschütterlichen Glaubens und ist ein mahnendes Beispiel für die Christenverfolgung im Nahen Osten. Der zweite Märtyrer ist Peter To Rot. Als Laie und Katechet aus Papua-Neuguinea wurde er im Zweiten Weltkrieg von der japanischen Besatzung inhaftiert und aufgrund seiner pastoralen Tätigkeit ermordet. Mit seinem Mut inspiriert er bis heute viele Gläubige im Pazifikraum.
Auch drei Ordensfrauen sollen heiliggesprochen werden: Vincenza Maria Poloni, Gründerin des Instituts der Barmherzigen Schwestern in Verona, widmete ihr Leben der Pflege von Kranken und Armen im 19. Jahrhundert. Die zweite, Maria del Monte Carmelo Rendiles Martínez war eine bedeutende venezolanische Ordensfrau, die die Kongregation der Diener Jesu gründete. Mit der Kongregation bot sie Frauen in Armut geistliche und soziale Hilfe. Maria Troncatti, Missionsschwester und Angehörige der Salesianerinnen, wirkte im Amazonasgebiet Ecuadors. Dort betreute sie die indigene Bevölkerung sowohl medizinisch als auch seelsorglich.
Konsistorium zur Heiligsprechung: Drei Laien zur Abstimmung – ein Name fehlt
Weiterhin entscheidet das Konsistorium über drei Laien, deren Heiligkeit sich im Alltag gezeigt hat. So steht mit dem venezolanischen Arzt José Gregorio Hernández Cisneros ein Mediziner zur Abstimmung, der durch seine tiefe Frömmigkeit und seinen unermüdlichen Einsatz für Bedürftige zu einer beliebten Volksgestalt wurde. In Lateinamerika wird er als „Arzt der Armen“ verehrt.
Eine der vielbeachteten Persönlichkeiten auf der Liste ist der Student Pier Giorgio Frassati (1901–1925) aus Turin. Frassati widmete sich dem Einsatz für Arme und Ausgegrenzte und starb im jungen Alter von 24 Jahren an den Folgen einer Poliomyelitis. Vermutlich infizierte er sich nach seinem Einsatz für eine an Kinderlähmung erkrankte Familie. Frassati gilt als Patron der katholischen Weltjugendtage und wird von vielen jungen Gläubigen als Vorbild im Glauben verehrt.
Bartolo Longo, einst Anwalt und bekehrter Satanist, wurde später zu einem der bedeutendsten Förderer des Rosenkranzgebets und des Marienheiligtums von Pompeji. Sein Lebensweg steht exemplarisch für die Kraft von Umkehr und Erneuerung.
Anders als erwartet fehlt auf der Liste der Name des „Cyber-Apostels“ Carlo Acutis. Die Kardinäle hatten nach dem Tod von Papst Franziskus die für den 27. April geplante Feier auf unbestimmte Zeit verschoben und die Entscheidung über eine mögliche Heiligsprechung Papst Leo XIV. überlassen.