In einer Videobotschaft an die DePaul University in Chicago hat Papst Leo XIV. seine klare Ablehnung der Todesstrafe bekräftigt und allen Unterstützern ihrer Abschaffung weltweit Rückhalt zugesprochen. Anlässlich des 15. Jahrestags der Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Illinois betonte er das unveräußerliche Recht auf Leben als Grundlage aller Menschenrechte und knüpfte dabei an die Lehre seines Vorgängers Papst Franziskus an, der die kirchliche Position 2018 eindeutig verschärft hatte.
Recht auf Leben als Grundlage jedes Menschenrechts
Papst Leo XIV. hat in einer auf Englisch gehaltenen Videobotschaft seine Unterstützung für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt. „Ich spreche (…) jenen meine Unterstützung aus, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten von Amerika und auf der ganzen Welt einsetzen“, erklärte er in seiner Ansprache an die DePaul University in seiner Heimatstadt Chicago. Anlass der Botschaft war ein besonderes Jubiläum: Vor 15 Jahren, am 9. März 2011, schaffte der US-Bundesstaat Illinois die Todesstrafe offiziell ab. Die DePaul University würdigte das Jubiläum mit einer Feierstunde. Papst Leo XIV. nahm zwar nicht persönlich teil, war aber durch seine Videobotschaft „ideell“ präsent, in der er das Engagement gegen die Todesstrafe ausdrücklich hervorhob.
Papst Leo XIV. stellte seine Argumentation in eine klare Tradition der kirchlichen Lehre. „Die katholische Kirche hat stets gelehrt, dass jedes menschliche Leben (…) heilig ist und geschützt werden muss“, betonte er zu Beginn seiner Ansprache und verwies dabei ausdrücklich auf das Lehramt und seinen Vorgänger Papst Franziskus. Dieser hatte 2018 den Passus zur Todesstrafe im Katechismus deutlich verschärft – seither gilt sie in der Lehre der Kirche als nicht mehr zu rechtfertigen. Zugleich unterstrich Leo die zentrale Bedeutung des Lebensrechts: Das „Recht auf Leben“ sei die „eigentliche Grundlage jedes anderen Menschenrechts“, sagte er. Eine Gesellschaft könne nur dann gedeihen, wenn sie die „Heiligkeit des menschlichen Lebens“ wahre. Diesen Gedanken hatte der Papst bereits zuvor, etwa in seiner Ansprache an die beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomaten, hervorgehoben.
Todesstrafe sichert Gerechtigkeit und Gemeinwohl nicht
Papst Leo XIV. bekräftigte in seiner Videobotschaft zudem, dass die Würde eines Menschen selbst durch schwerste Verbrechen nicht verloren geht. Mit Verweis auf den von Papst Franziskus geänderten Katechismus sagte er, diese bleibe „auch dann“ bestehen, wenn jemand „schwerste Verbrechen begangen hat“.
Zudem hob der Papst hervor, dass moderne Strafsysteme längst Alternativen bieten: Es sei möglich, „wirksame Strafvollzugssysteme“ zu schaffen, die sowohl den Schutz der Gesellschaft gewährleisten als auch dem Täter die Chance auf Besserung lassen. In diesem Zusammenhang zitierte Leo ausdrücklich den Katechismus (Nr. 2267) und erinnerte daran, dass seine Vorgänger wiederholt betont hätten, das Gemeinwohl und die Gerechtigkeit ließen sich auch ohne Todesstrafe sichern. Daraus folge klar die kirchliche Position, so der Papst: „Die Todesstrafe ist unzulässig, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt.“
Vor diesem Hintergrund schloss sich Papst Leo XIV. der Gedenkfeier zum 15. Jahrestag der Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Illinois an. Der erste US-Amerikaner auf dem Stuhl Petri nutzte die Gelegenheit, um den Einsatz von Aktivisten weltweit zu würdigen und ihnen seine Unterstützung zuzusichern: Sie setzten sich „in den Vereinigten Staaten von Amerika und auf der ganzen Welt“ für die Abschaffung ein. Zum Abschluss verband der Papst dies mit einem Appell: Er bete dafür, „dass Ihre Bemühungen zu einer größeren Anerkennung der Würde jedes Menschen führen“ und weitere Menschen motivieren, sich „für dieselbe gerechte Sache“ zu engagieren.
