Nachdem der Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen (1907-1988) mit mehreren Missbrauchsvorwürfen belastet wurde, entbrannte eine Diskussion darüber, ob seine Gebeine aus der Gruft im Hildesheimer Dom entfernt werden sollten. Darüber beriet sich laut Angaben des Bistums der derzeitige Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ mit dem Domkapitel und traf eine Entscheidung: Bischof Janssen wird nicht umgebettet und verbleibt mit weiteren Geistlichen in der Gruft.
Hintergrund der Missbrauchsvorwürfe gegen Bischof Janssen
Fünf Betroffene hatten schwere Missbrauchsvorwürfe gegen Janssen erhoben, der zwischen 1957 und 1982 das Bischofsamt in Hildesheim begleitete. Der beschuldigte Bischof starb bereits 1988 und wurde neben den Bischöfen Joseph Godehard Machens (1886-1956) und Josef Homeyer (1983-2004) bestattet. Ein Gutachten aus dem Jahr 2021 konnte dem Bischof keine selbst begangenen Missbrauchstaten nachweisen, stellte jedoch die Anschuldigungen gegen ihn, die zwischen 2015 und 2018 erhoben wurden, als glaubwürdig dar. Bischof Wilmer äußerte sich zu den schwerwiegenden Vorwürfen und erklärte, dass Janssen die Taten sexueller Gewalt nicht nur toleriert, sondern bewusst vertuscht habe. Diese erschreckende Tatsache gehört zur „Biografie Bischof Heinrich Maria Janssens“, betont Bischof Heiner Wilmer SCJ. Weiter müsse man sich dessen stets erinnern und sich der eigenen Verantwortung bewusstwerden, damit solche Verbrechen in Zukunft nicht mehr passieren.
Umbettung als „Richterspruch über Tote“
In Gesprächen mit dem Domkapitel, den Missbrauchsopfern und den Angehörigen der in der Gruft bestatteten Bischöfe ging es vor allem darum, ob die sterblichen Überreste Janssens entfernt werden sollten. Die Entscheidung, sich gegen eine Umbettung der Gebeine auszusprechen, begründete das Bistum damit, dass man die Totenruhe nicht stören wolle. Zudem könnte dies als „Richterspruch über Tote“ verstanden werden. Man einigte sich darauf, dass die Gruft für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen wird. Damit wird deutlich, dass die Bischofsgruft kein Verehrungsort für verstorbene Bischöfe ist. Die Grabstelle soll durch die Schließung lediglich eine „normale“ Grabstelle in der Bischofskirche sein. In der Entscheidung sei der Wunsch der Angehörigen der Bischöfe, die sich gegen eine Umbettung ausgesprochen haben, berücksichtigt worden. Für Besucher wird vor der Bischofsgruft ein Schild mit einem QR-Code angebracht, über den sie digitale Hinweise zu den Vorwürfen und dem Machtmissbrauch von Bischof Janssen erhalten können. Die Angehörigen können die Grabstätte nach Anfrage beim Bistum weiterhin besuchen. Zukünftig verstorbene Bischöfe finden nicht mehr in der Gruft ihre Ruhestätte, sondern werden auf dem sogenannten Annenfriedhof zwischen den Kreuzgängen und dem Dom bestattet.
Betroffenenrat Nord kritisiert die Entscheidung des Bistums Hildesheim
Der Betroffenenrat Nord ist eine unabhängige Vertretung von Personen, die direkt oder indirekt Opfer sexuellen Missbrauchs in den Bistümern Hamburg, Hildesheim oder Osnabrück wurden. Die Entscheidung gegen eine Umbettung stößt bei der Gruppe auf Ablehnung. In den Augen des Betroffenenrates ist die Entscheidung „beschämend“ und eine verpasste Gelegenheit zu wahrer Reue. Das Gremium verdeutlicht, dass sich unter den Gläubigen im Dom ein „Täterbischof“ ruht und dass der Wunsch der Missbrauchsopfer zwar gehört wurde, jedoch in der Entscheidungsfindung keine Rolle spielte.
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